Samstag, 18. Mai 2019, 13 -“ 17 Uhr, Theaterhaus (Glashaus),
70469 Stuttgart, Siemensstraße 11
Eine Veranstaltung mit Beiträgen u.A. von:
• Brigitte Lösch, MdL Baden-Württemberg, Die Grünen
• Lothar Letsche, Betroffener von Berufsverbot
• Prof. Dr. Martin Kutscha, Professor i.R. für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin; Institut für Weltanschauungsrecht: „Das missachtete Grundgesetz“
Diskussionsforen:
1. AG: „Mögliche Wege zur Rehabilitierung und Entschädigung der vom Berufs- und Ausbildungsverbot Betroffenen in Baden-Württemberg“
2. AG: „Welche Rolle spielt der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg?“
3. AG: „Wie umgehen mit Rechten im Öffentlichen Dienst?“
Eine Veranstaltung der „Initiativgruppe 40 Jahre Radikalenerlass“
Ein ausführlicher Einladungsflyer folgt demnächst. Weitere Informationen zum Thema Berufsverbote auf www.berufsverbote.de
Freiheitsrechte verteidigen - Gemeinsam das neue Polizeigesetz verhindern!
In den vergangenen Monaten ist in Baden-Württemberg ein Bündnis aus linken Gruppen, NGOs und Parteien entstanden, dass sich zum Ziel gesetzt hat die Freiheits-feindlichen Gesetzgebungsverfahren der aktuellen Regierung anzufechten. Wie in Bayern, NRW und Sachsen ist es auch hier höchste Zeit, dass der Unmut über diese Aufrüstung im Inneren sichtbarer wird.Wir sehen die Verschärfung der Polizeigesetze als einen bedrohlichen Angriff auf die Freiheitsrechte aller. Schon jetzt sind die Einschränkungen durch die Regelung der Befugnisse der Repressionsbehörden massiv. Der voranschreitende Überwachungsstaat ist auch angesichts des offenkundigen Rechtsrucks eine Bedrohung für demokratische Verhältnisse.
Bereits Ende 2017 wurde in Baden-Württemberg eine der schärfsten Polizeigesetzes-Novellen der Bundesrepublik verabschiedet. In dieser sind unter anderem die Verwendung von Explosivmitteln, Aufenthaltsanordnungen und deren elektronische Kontrolle, Hausarrest, Kontaktverbote zwischen „Gefährdern“ und „intelligente Videoüberwachung“ beinhaltet. Innenminister T. Strobl plant nun eine weitere Verschärfung die unter anderem eine massive Ausweitung der Schleier-Fahndung, Präventivhaft für sogenannte „Gefährder“ und die Onlinedurchsuchung legalisieren soll. Auf Bundesebene plant die Innenministerkonferenz (IMK) eine Vereinheitlichung der Gesetzgebung, die unter dem Vorsitz der CSU zur schärfsten Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten seit dem 3. Reich führen dürfte.
Gegen diese Entwicklungen regt sich seit diesem Winter auch im Südwesten Protest. Sowohl auf der Straße als auch vor Gerichten werden diese Freiheits-feindlichen Maßnahmen teilweise erfolgreich angefochten. Daran wollen wir mit unserer Kampagne anknüpfen und werden in den kommenden Monaten durch Aktionen und Demonstrationen unseren Unmut bekunden. Die Verschärfung der neuen "Sicherheitsgesetze" geht auch dich etwas an.
Kundgebung
27. April 2019
Karlstr., Tübingen
ab 13 Uhr
Redebeiträge von AKJ, IMI, OTFR, Tobias Pflüger
Im November 2017 wurde das Polizeigesetz das letzte Mal verschärft. Nun plant das CDU-geführte Innenministerium bereits die nächste Verschärfung, die einen weiteren Abbau von Grundrechten bedeuten wird.
Was war in der letzten Verschärfung 2017 enthalten?
STAATSTROJANER
Zur Überwachung der laufenden Kommunikation dürfen Verfassungsschutz und Polizei Telefone, Computer und andere Geräte mit einer staatlichen Schadsoftware infizieren. Dies ist bereits präventiv, also beim bloßen Verdacht auf eine schwere Straftat möglich.
KRIEGSWAFFEN FÜR DIE POLIZEI
Die Polizei darf Handgranaten, Sprenggeschosse, die aus Schusswaffen verschossen werden können, und konventionelle Sprengmittel nun auch gegen Personen einsetzen, wenn andere Waffen keinen Erfolg versprechen.
„INTELLIGENTE“ VIDEOÜBERWACHUNG
Kameras im öffentlichen Raum werden mit Hilfe künstlicher Intelligenz automatisiert ausgewertet, um Verhaltensmuster zu erkennen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten. Mit der Entwicklung und Implementierung der Analysesoftware wurde das militärnahe Fraunhofer IOSB beauftragt. In Mannheim ist die Technologie bereits seit 2018 im Einsatz.
AUFENTHALTS- UND KONTAKTVERBOTE
Menschen können präventiv beim Verdacht auf eine schwere Straftat mit Aufenthalts- und Kontaktverboten für bestimmte Orte und Personen belegt werden.
ELEKTRONISCHE FUSSFESSEL
Menschen können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel, einem technischen Gerät, das den Aufenthaltsort der Betroffenen überwacht, gezwungen werden.
ALKOHOLVERBOTE
Ortspolizeibehörden können per Verordnung den Konsum und das Mitführen alkoholischer Getränke auf bestimmten öffentlichen Plätzen zeitlich begrenzt verbieten.
Was ist im neuen Polizeigesetz geplant?
AUSWEITUNG DER SCHLEIERFAHNDUNG
In einem 30 Kilometer breiten Korridor entlang der Bundesgrenzen sollen zur Kriminalitäts- und Migrationsbekämpfung anlasslose Kontrollen jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen möglich sein.
UNENDLICHKEITSHAFT
Zur Verhinderung einer erheblichen Störung der öffentlichen Ordnung können Menschen bereits nach geltendem Recht zwei Wochen präventiv in Haft genommen werden -“ ohne zuvor eine Straftat begangen zu haben. Die Frist soll künftig drei Monate betragen und diese dreimonatige Haft soll dann unendlich oft um weitere drei Monate verlängerbar sein.
VORKONTROLLEN BEI DEMONSTRATIONEN
Die bislang rechtlich strittige Praxis von Vorkontrollen bei Demonstrationen soll erleichtert werden.
BODY-CAMS IN WOHNUNGEN
Body-Cams sollen durch die Polizei nicht nur -“ wie bislang -“ an öffentlich zugänglichen Orten, sondern auch in Privatwohnungen eingesetzt werden können.
DNA-UNTERSUCHUNG
Künftig soll präventiv der „genetische Fingerabdruck“, das Geschlecht, die Farbe von Augen, Haaren und Haut, das Alter sowie die biogeografische Herkunft durch DNA-Analysen ermittelt werden können.
STAATSTROJANER/ONLINE-DURCHSUCHUNG
Statt wie bislang nur die laufende Kommunikation präventiv durch einen Staatstrojaner zu überwachen, soll künftig auf alles zugegriffen werden können, was auf dem betreffenden Gerät gespeichert ist: Kontakte, Bilder, Kalendereinträge, Kommunikation aus der Vergangenheit, Inhalte von Apps, Browserverläufe, GPS-Daten oder Passwörter.
Quelle
65. Geburtstag von Mumia Abu-Jamal - 37 Jahre im Knast
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal wird am heutigen 24. April 65 Jahre alt. 37 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 29 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vor wenigen Tagen wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.
Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.
Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. Er betonte zudem stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:
- institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei
- Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color
- Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)
- Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln
- Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)
- die Todesstrafe
- politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"
Mehr Information:
• www.freiheit-fuer-mumia.de
• www.bring-mumia-home.de
Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:
Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"
Darüber hinaus freut Mumia sich über Geburtstagspost:
Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA
Neue Chancen für die Freilassung von Mumia Abu-Jamal: Staatsanwalt Krasner zieht seine Berufung gegen Richter Tuckers Urteil zurück
Durch die Rückzug seiner Berufung hat Krasner den Weg dafür freigemacht, damit Abu-Jamal nach 37 Jahren Haft freigelassen werden kann. Dies ist eine bedeutende Entwicklung in Abu-Jamals Kampf um seine Freilassung.
Der Druck der Öffentlichkeit auf Krasner, das Richtige zu tun und seine Berufung zu zurück zu nehmen, gewann Anfang Februar an Bedeutung, als die Studenten der Yale Law School ihre Einladung an Krasner öffentlich zurückzogen, um eine Ansprache an die "Rebellious Lawyering" -Konferenz zu halten. In Philadelphia konfrontierten Aktivisten Krasner ständig in der Öffentlichkeit mit Schildern, die ihn aufforderten, „seinen Widerspruch fallen zu lassen“.
Der nächste Schritt ist die Wiedereröffnung der von 1995 bis 2012 vor dem Pennsylvania Supreme Court eingereichten Beschwerden von Abu Jamal. Die Anwälte von Abu Jamal werden sich gegen die verfassungswidrigen Verstöße aussprechen, die den inhaftierten Journalisten, der unter den Folgen von Hepatitis C und Glaukom leidet, zu Unrecht verurteilt haben. Als Staatsanwalt von Philadelphia wird Krasner in der Position sein, das Fehlverhalten von Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft zu verteidigen.
Zur Person Mumia Abu-Jamal:

Quellen: philly.com, Free Mumia Abu-Jamal Coalition, NYC, Mumia Soli Berlin, trueten.de
Stuttgart: 4000 TeilnehmerInnen bei Mietendemo. Aber: 50 Verletzte durch Polizeigewalt. Hausbesetzung im Anschluss
"Heute sicherte eines unserer Teams die Wohnraum-Großdemonstration in Stuttgart ab. 4000 Menschen (Veranstalterangabe) beteiligten sich an der bunten und vielfältigen Demonstration, die vom Stuttgarter Schlossplatz zum Marienplatz führte. Während und nach der Demonstration kam es zu teils massivem Pfeffersprayeinsatz durch die Polizei, bei dem über 50 Personen verletzt wurden.
Peer Vlatten, Rettungsassistent und Einsatzleiter am heutigen Tag schätzt die Situation ein: “Die DemonstrantInnen wurden zum Teil aus nächster Nähe mit Pfefferspray besprüht. Wir zählten insgesamt 55 Behandlungen, davon 51 Verletzte durch Pfefferspray, 2 chirurgische Verletzungen und 2 internistische Versorgungen. Das Dunkelfeld könnte bei der unübersichtlichen Situation allerdings deutlich höher liegen.-
Im Anschluss fand trotz des Polizeieinsatzes in der Böblingerstraße erneut eine Hausbesetzung statt, die bis zur Stunde anhält."
Mehr zur Demo:
Mietendemo-Stuttgart.de
SWR Beitrag vom 6. April
Terminhinweis:
Podiumsdiskussion: #druckimkessel: Was tun gegen Mietenwahnsinn & Co.?
Sa 13.04. | 18 Uhr | Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Über Widerstand gegen die Wohnraumkrise und Kapitalismus. Mit einer Hausbesetzerin, Ursel Beck (Mieterinitiativen Stuttgart), Tom Adler (Stadtrat, Partei DIE LINKE) u.a.

