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Japan führt Wiederaufnahmeverfahren für jahrzehntealtes Todesurteil durch - Fall unterstreicht Grausamkeit des "Geiseljustizsystems" und der Todesstrafe

In diesem Monat erklärte die japanische Staatsanwaltschaft, sie werde keine Berufung gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Tokio einlegen, das Verfahren gegen Iwao Hakamada, einen 87-jährigen ehemaligen Profiboxer, der im August 1966 verhaftet und wegen des Mordes an einer vierköpfigen Familie zum Tode verurteilt worden war, zu wiederholen. Dies ist das fünfte Mal, dass ein Todesstrafenfall in Japan erneut verhandelt wird. In früheren Fällen wurden die Angeklagten alle freigesprochen.

Hakamadas Fall ist nur eines von zahllosen Beispielen für Japans so genanntes "Geiseljustizsystem", bei dem Verdächtige häufig vor dem Urteil für lange und willkürliche Zeiträume - manchmal bis zu mehreren Monaten oder Jahren - festgehalten werden, um ihre Geständnisse zu erlangen. Nach Angaben seines Anwaltsteams verhörte die Polizei Hakamada 1966 durchschnittlich 12 Stunden pro Tag, wobei einige Verhöre bis zu 17 Stunden dauerten. Er wurde ohne seinen Anwalt verhört, wie es nach japanischem Recht zulässig ist, und ihm wurden Wasser und Toilettenpausen verweigert. In einem Brief, in dem er seine Erfahrungen schilderte, sagte Hakamada, dass die Behörden ihn bedrohten und sagten: "Wenn wir Ihre Todesursache als Krankheit melden, dann ist es aus", bevor sie ihn mit einem Polizeiknüppel schlugen.

Die japanische Polizei misshandelt Verdächtige während des Verhörs nur noch selten körperlich. Aber die Behörden erzwingen immer noch Geständnisse während der Untersuchungshaft. Verdächtige können keine Kaution beantragen, bevor sie angeklagt werden, und Gericht|e verweigern denjenigen, die nicht gestehen, routinemäßig die Kaution während des Prozesses. Die meisten Gefangenen werden in Zellen auf Polizeistationen festgehalten und ständig überwacht, auch während der Mahlzeiten und auf den Toiletten. Die Gerichte verhängen häufig Kommunikationsbeschränkungen, die es den Angeklagten untersagen, sich mit anderen Personen als ihren Anwälten zu treffen, sie anzurufen oder ihnen Briefe zu schreiben. Mehr als 99 Prozent der japanischen Gerichtsverfahren enden mit einer Verurteilung.

Hakamada hat jahrzehntelang seine Unschuld beteuert. Sollte er für nicht schuldig befunden werden, wäre sein Fall eine weitere deutliche Erinnerung nicht nur an die mangelhafte Justiz in Japan, sondern auch daran, dass die Todesstrafe abgeschafft werden sollte, weil sie eine grausame, unumkehrbare und irreparable Form der Bestrafung ist. Aktivisten bemängeln seit langem, dass die Insassen der Todeszelle|n erst am Tag ihrer Hinrichtung benachrichtigt werden. Jahrelang lebte Hakamada in der Angst, an einem beliebigen Tag hingerichtet zu werden.

Japan sollte dringend sein Justizsystem reformieren, indem es das "Geiseljustizsystem" abschafft und die Todesstrafe abschafft.

Quelle: Teppei Kasai via HRW / Eigene Übersetzung

Free Mumia: UN Arbeitsgruppe gegen Rassismus wendet sich an Gericht

Die UN Arbeitsgruppe von Expert*innen Afrikanischer Abstammung (im Original Working Group of Experts on People of African Descent - kurz WGEPAD) hat am 1. März 2023 einen Unterstützungsbrief für Mumia Abu-Jamal an das Court of Common Pleas Gericht in Philadelphia eingereicht, vor dem Mumias Antrag auf neue Beweisaufnahmen seit geraumer Zeit liegt.

In der Eingabe macht die WGEPAD auf die für Jahrzehnte bewußt unterschlagenen Beweise in Mumias Fall aufmerksam und kritisiert die rassistischen Methoden, die seinen Fall stark beeinflusst haben.

In ihrer grundsätzlichen Analyse des Falls sehen sie Verweise auf systemischen Rassismus, koloniales Vermächtnis aus der Sklaverei und empfehlen aus internationaler menschenrechtlicher Vorgehensweise eine Neuverhandlung von Mumias Fall.

Die Eingabe an das Gericht befindet sich als PDF hier im Wortlaut.


Quelle: Free Mumia Berlin, 26.03.2023


Mumia Abu-Jamal
Mumia Abu-Jamal
Der politische Gefangene Mumia Abu-Jamal ist 68 Jahre alt. Mehr als 41 Jahre seines Lebens hat er inzwischen im Gefängnis verbracht, über 30 Jahre davon in der Todeszelle. Erst vorletztes Jahr wurde der juristische Weg dafür freigemacht, die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens neu zu bewerten und damit letztlich vielleicht auch seine Freiheit zu erlangen.

Am 09. Dezember 1981 wurde Mumia Abu Jamal in Philadelphia, USA verhaftet, nachdem bei einem Schusswechsel ein Polizist getötet und er selbst schwer verletzt wurde. Er wurde verurteilt für einen Polizistenmord, der ihm untergeschoben wurde, wie ein bereits vor Jahren bekannt gewordenes Geständnis des mutmaßlichen Täters deutlich machte. Der afroamerikanische Aktivist kämpft seit seiner frühesten Jugend - damals als Pressesprecher der Black Panther Party - und bis heute als freier Journalist - gegen Rassismus, Polizeigewalt, Klassenherrschaft und Krieg. Dabei ist Mumia „nur“ einer von zahlreichen Gefangenen, die vom rassistischem Apparat der USA in die Knäste gesteckt wurden. Unter anderem zahlreiche AktivistInnen der Black Panther Party oder des American Indian Movement sitzen bereits mehrere Jahrzehnte hinter Gittern ohne dass ihnen jemals etwas nachgewiesen werden konnte.

Seine staatliche Hinrichtung konnte zwar 2011 endgültig verhindert werden, Mumia Abu-Jamal schwebt dennoch in Gefahr. So erkrankte er schwer an Covid 19 und überstand eine Herzoperation.

Mumia Abu-Jamal betonte seinerseits stets, dass es ihm nicht um sich, sondern um die zahlreichen anderen InsassInnen in den Todestrakten und Knästen geht. Eine breite und weltweit aktive Solidariätsbewegung fordert seit seiner Festnahme seine Freiheit:
"Die Forderung nach Freiheit für Mumia Abu-Jamal beinhaltet auch die Analyse der Gründe für seine Verurteilung, die alle in der US Gesellschaftsordnung begründet liegen:

  • institutioneller Rassismus in Verfassung, Justiz und Polizei

  • Klassenjustiz durch „Nichtverteidigung“ (oft auch Pflichtverteidigung genannt) armer Angeklagter, hauptsächlich People Of Color

  • Kriminalisierung von People Of Color (stop and search policies)

  • Anpassung der US Verfassung durch „Plea Bargains“ und „Three Strikes“ Regeln

  • Fortführung der Sklaverei unter anderem Namen (der Gefängnisindustrielle Komplex inhaftiert überwiegend People Of Color und das ist systematisch)

  • die Todesstrafe

  • politische Repression und (ehemals geheimdienstliche - COINTELPRO - inzwischen aber offizielle) Aufstandsbekämpfung"


Mehr Information:

www.freiheit-fuer-mumia.de
Free Mumia Berlin

Um in den USA die Bewegung zu seiner Freilassung bei den politischen und juristischen Auseinandersetzungen zu unterstützen, werden dringend Spenden gebraucht:

Rote Hilfe e.V.
Sparkasse Göttingen
IBAN:
DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stichwort: "Mumia"

Darüber hinaus freut Mumia sich über Briefe:

Smart Communications / PADOC
Mumia Abu-Jamal, #AM 8335
SCI Mahanoy
P. O. Box 33028
St Petersburg, FL 33733
USA

Bundesvorsitzender der VVN-BdA erhielt Ausreiseverbot - deutsche Polizei behindert Antifa-Proteste in Bulgarien

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdAAm 24. Februar 2023 wurde Florian Gutsche, Bundesvorsitzender der VVN-BdA, am Berliner Flughafen von Beamten der Bundespolizei im Rahmen einer offensichtlich vorbereiteten Aktion abgefangen.

Gutsche war auf dem Weg nach Bulgarien, wo er als Beobachter an internationalen Protesten gegen den faschistischen „Lukov-Marsch“ in Sofia teilnehmen wollte. Er wurde zwei Stunden festgehalten und befragt, sein Gepäck durchsucht und mit einer sechsseitigen „Ausreiseuntersagung“ wieder entlassen. Diese beinhaltete die Drohung, dass man ihn bei Zuwiderhandlung „in Gewahrsam nehmen“ und strafrechtlich verfolgen werde. Das Ausreiseverbot wurde im Rahmen des Passgesetzes für jegliche Auslandsreise an dem Wochenende erlassen.

Die Verfügung wurde damit begründet, dass damit zu rechnen sei, dass Gutsche „das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erheblich schädigen“ würde. Indizien sah die Polizei in „mitgeführter Kleidung und Utensilien, die klar dem linken Phänomenbereich zuzuordnen sind“.

Darunter ein schwarzer Pulli, eine schwarze Jacke, eine Fahne und eine Broschüre der VVN-BdA. Gutsche wurde ohne jeden Beleg pauschal unterstellt an gewalttätigen Auseinandersetzungen im Ausland teilnehmen zu wollen.

Seit vielen Jahren unterstützt die VVN-BdA legale Proteste gegen geschichtsrevisionistische und neofaschistische Großveranstaltungen in Lettland, Ungarn und Bulgarien. Sie trifft dort auch immer wieder auf Gruppen deutscher Neonazis. Es ist nicht das erste Mal, dass Mitglieder der VVN-BdA dabei polizeilich behindert werden. Bereits 2015 wurden fünf Mitglieder, darunter der Bundesgeschäftsführer Thomas Willms, in Riga stundenlang festgehalten, schikaniert und nach Litauen abgeschoben. Die Bundesvorsitzende Cornelia Kerth war zeitgleich von einer lettischen Fluggesellschaft abgewiesen worden. Neu ist jetzt, dass die deutsche Polizei nicht nur Schützenhilfe für lettische, ungarische und bulgarische Stellen leistet, sondern selbst aktiv wird.

Wir stellen fest:

Nicht der Protest gegen Neonazi-Veranstaltungen ist ein Problem, sondern die offene und unerhörte Glorifizierung von Waffen-SS und einheimischer mörderische antisemitischer Freiwilligenverbände in Osteuropa.

Wir protestieren gegen den schweren Eingriff in die Grundrechte unseres Bundesvorsitzenden Florian Gutsche.

Wir protestieren gegen den Versuch der deutschen Polizei, Antifa-Proteste jetzt sogar im Ausland zu behindern.

Die VVN-BdA wird auch weiterhin nach allen Kräften befreundete antifaschistische und zivilgesellschaftliche Gruppen in Osteuropa unterstützen.

Bundessprecher*innenkreis der VVN-BdA

Quelle: Pressemitteilung 06.03.2023
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