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»Wenn Gott wirklich existierte, müsste man ihn umbringen.« Michail Bakunin

Aus Liebe zur Freundin ins Nazi-Deutschland zurückgekehrt, deportiert und ermordet: Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur am Stolperstein für Käthe Loewenthal

Foto von Käthe Loewenthal und ihr Stolperstein
Stolperstein für Käthe Loewenthal © Stolpersteininitiative Stuttgart Ost
Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945 zum 79. mal.1996 wurde der 27. Januar bundesweit als Gedenktag für die Opfer der NS-Diktatur festgelegt.
Am 27.1.2024 um 11 Uhr laden das Projekt „Der-Liebe-wegen“, der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart und die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber in die Ameisenbergstraße 32 im Stuttgarter Osten zum Gedenken am Stolperstein für Käthe Loewenthal ein.
Die Abteilung für Chancengleichheit und die Koordinierungsstelle Erinnerungskultur der Stadt Stuttgart unterstützen die Aktion. Die Kurzbeiträge von Brigitte Lösch, Vorsitzende der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber, Barbara Straub, Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit, Künstlerin Philine Pastenaci sowie Professor Dr. Wolf Ritscher als Angehöriger von Käthe Loewenthal werden vom Stuttgarter Chor Musica Lesbiana musikalisch begleitet.

„Wir wollen das Leben der Malerin Käthe Loewenthal bei diesem Gedenken in den Mittelpunkt stellen, die trotz Warnungen im Hinblick auf ihre jüdische Herkunft aus der Schweiz nach Stuttgart ins Nazi-Deutschland zurückkehrte, um ihrer schwerkranken Freundin bis zu deren Tod 1938 beizustehen“, so Ralf Bogen vom Projekt „Der-Liebe-wegen“, auf dessen Internetseite Käthe Loewenthals Lebensgeschichte mit weiteren Biografien von gleichgeschlechtlich liebenden NS-Opfern aus dem heutigen Baden-Württemberg zu finden sind. „Loewenthal wurde 1942 in das besetzte Polen deportiert und im Durchgangslager Izbica bei Lublin ermordet. Als einzige der vier 1933 noch lebenden Schwestern hat die jüngste Schwester Susanne Ritscher den Holocaust überlebt“, ergänzt Sven Tröndle vom Vorstand des Weissenburg LSBTTIQ-Zentrum Stuttgart.

„In den heutigen Zeiten, wo jüdische, muslimische und queere Menschen zunehmend mit Hass und Hetze konfrontiert werden, ist ein solches Sichtbarmachen des NS-Unrechts wichtiger denn je“ unterstreicht Brigitte Lösch. Barbara Straub bekräftigt: „Wir wollen am 27. Januar ein würdiges Zeichen gegen Antisemitismus, gegen alle Formen von Rassismus und für die nachhaltige Akzeptanz menschlicher Liebes- und Lebensvielfalt setzen.“



Hinweis: Hybridveranstaltung über das Forschungsprojekt zur Auffindbarkeit von frauenliebenden Frauen in baden-württembergischen Psychiatrien in der Zeit des Nationalsozialismus: “Diagnose: Psychopathin mit perverser Neigung”

Der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart lädt am 21. Januar 2024, 17 Uhr, online sowie im Café der Weissenburg, Weißenburgstraße 28A, Stuttgart ein: Claudia Weinschenk forschte fünf Jahre in Akten baden-württembergischer Psychiatrien aus der Zeit des Nationalsozialismus nach Spuren frauenliebender Frauen. Das Projekt soll vorgestellt, von Schwierigkeiten und Erfolgserlebnissen erzählt, auftauchende Fragen angeschnitten und mit zwei bis drei aus den Akten herausgefilterten Biografien konkretisiert werden (weitere Infos siehe: www.der-liebe-wegen.org und www.zentrum-weissenburg.de).


CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024
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