trueten.de

»Wenn jemand auf meinem Begräbnis weint, spreche ich nie wieder ein Wort mit ihm.« Stan Laurel

Freiheit für Leonard Peltier - Aktivist des American Indian Movement!

Das SharePic mit verschiedenen Fotos von Leonard Peltier von der Festnahme bis heute stellt die Frage: Clemency - 2024 - year of decision? (Begnadigung - 2024 - Jahr der Entscheidung?) und die Forderung: No matter how  - but now!2024 jährte sich zum 51. mal die Besetzung des Ortes Wounded Knee in Süd Dakota / USA. Hier fand 1890 ein Massenmord an 300 Kindern, Frauen und Männern vom indigenen Stamm der Lakota durch die US Armeee statt.

Im Januar 1973 besetzten Aktivisten*innen des American Indian Movement (AIM) diesen Ort, um gegen die mörderische Politik der US Regierung zu demonstrieren. Sie machten damit auf Landraub und die kulturelle sowie physische Zerstörung der amerikanischen Ureinwohnerinnen aufmerksam. Damals war in der Pine Ridge Reservation, in der Nähe von Wounded Knee eine mörderische Paramiliz aktiv, welche die Bevölkerung und insbesondere AIM Sympathisant*innen angriffen und z.T. ermordeten.

Die gegen derartige Praktiken gerichtete Protestaktion in Wounded Knee erhielt weiltweite Aufmerksamkeit, auch in der dt. Presse. Die Zustände auf der Pine Ridge Reservation änderten sich dadurch jedoch leider nicht.

Der AIM Aktivist Leonard Peltier befand sich 1975 dort, um die Bevölkerung gegen den Terror zu unterstützen und wurde unter konstruierten Vorwürfen für einen angeblichen Mord am 6. Februar 1976 verhaftet und kurz darauf ohne stichhaltige Beweise verurteilt. Er wird seit inzwischen 48 Jahren als politischer Gefangener in verschiedenen US-amerikanischen Hochsicherheitsgefängnissen festgehalten.

Seine Verhaftung und die Repression gegen A.I.M. waren Teil des sogenannten COINTELPRO Programmes von der US-Bundespolizei FBI, die die Zersetzung und Zerschlagung der damals starken Protestbewegungen, u.a. auch der Black Panther Party mit geheimdienstlichen und damals noch illegalen Mitteln betrieb.

Leonard Peltiers Verurteilung zu zwei Mal lebenslänglicher Haft war nur in Folge der Bedrohung mehrerer Zeug*innen, welche ihre Aussagen später widerriefen, massiver Beeinflussung der Geschworenen und erfundener, heute als falsch nachgewiesener Beweise möglich.

Verschiedenste Bücher, Filme und Songs griffen seinen Fall in den folgenden Jahrzehnten weltweit auf und trotz einer starken und breiten Protestbewegung hat der Präsident der USA ihn noch immer nicht freigelassen.

Im Herbst 2022 fand ein 1100 Meilen langer Protestmarsch durch die USA bis nach Washington D.C. für seine Freilassung statt, an welchem sich ca. 2000 Menschen beteiligten. Und auch im Rahmen der weltweiten Proteste im Jahr 2016 gegen die Black Snake Pipline in Standing Rock - North Dakota, welche für die Profitinteressen eines Ölkonzerns indigenes Territorium unwiederbringlich zerstört, wurde sein Fall immer wieder thematisiert.

Mittlerweile ist Peltier im Regierungsgefängnis von Coleman in Florida inhaftiert. Sein Gesundheitszustand ist in Folge mehrerer chronischer Erkrankungen, einer Coronainfektion sowie seines fortgeschrittenen Alters sehr schlecht. Eine lebensbedrohliche Aortaaussackung könnte durch eine Operation behoben werden, was ihm jedoch seit Jahren verweigert wird.

Kundgebung - Di. 6. Februar 2024 - 18:00 Uhr
US Botschaft
Pariser Platz 2 - U+S-Brandenburger Tor - Berlin

Wir fordern Leonard Peltiers Freilassung sowie das Selbstbestimmungsrecht und die umfassende Entschädigung der amerikanischen Ureinwohner*innen!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Free Them All!


Quelle: Free them all Berlin

Aus Liebe zur Freundin ins Nazi-Deutschland zurückgekehrt, deportiert und ermordet: Gedenken an die Opfer der NS-Diktatur am Stolperstein für Käthe Loewenthal

Foto von Käthe Loewenthal und ihr Stolperstein
Stolperstein für Käthe Loewenthal © Stolpersteininitiative Stuttgart Ost
Am 27. Januar jährt sich die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945 zum 79. mal.1996 wurde der 27. Januar bundesweit als Gedenktag für die Opfer der NS-Diktatur festgelegt.
Am 27.1.2024 um 11 Uhr laden das Projekt „Der-Liebe-wegen“, der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart und die Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber in die Ameisenbergstraße 32 im Stuttgarter Osten zum Gedenken am Stolperstein für Käthe Loewenthal ein.
Die Abteilung für Chancengleichheit und die Koordinierungsstelle Erinnerungskultur der Stadt Stuttgart unterstützen die Aktion. Die Kurzbeiträge von Brigitte Lösch, Vorsitzende der Initiative Lern- und Gedenkort Hotel Silber, Barbara Straub, Leiterin der Abteilung für Chancengleichheit, Künstlerin Philine Pastenaci sowie Professor Dr. Wolf Ritscher als Angehöriger von Käthe Loewenthal werden vom Stuttgarter Chor Musica Lesbiana musikalisch begleitet.

„Wir wollen das Leben der Malerin Käthe Loewenthal bei diesem Gedenken in den Mittelpunkt stellen, die trotz Warnungen im Hinblick auf ihre jüdische Herkunft aus der Schweiz nach Stuttgart ins Nazi-Deutschland zurückkehrte, um ihrer schwerkranken Freundin bis zu deren Tod 1938 beizustehen“, so Ralf Bogen vom Projekt „Der-Liebe-wegen“, auf dessen Internetseite Käthe Loewenthals Lebensgeschichte mit weiteren Biografien von gleichgeschlechtlich liebenden NS-Opfern aus dem heutigen Baden-Württemberg zu finden sind. „Loewenthal wurde 1942 in das besetzte Polen deportiert und im Durchgangslager Izbica bei Lublin ermordet. Als einzige der vier 1933 noch lebenden Schwestern hat die jüngste Schwester Susanne Ritscher den Holocaust überlebt“, ergänzt Sven Tröndle vom Vorstand des Weissenburg LSBTTIQ-Zentrum Stuttgart.

„In den heutigen Zeiten, wo jüdische, muslimische und queere Menschen zunehmend mit Hass und Hetze konfrontiert werden, ist ein solches Sichtbarmachen des NS-Unrechts wichtiger denn je“ unterstreicht Brigitte Lösch. Barbara Straub bekräftigt: „Wir wollen am 27. Januar ein würdiges Zeichen gegen Antisemitismus, gegen alle Formen von Rassismus und für die nachhaltige Akzeptanz menschlicher Liebes- und Lebensvielfalt setzen.“



Hinweis: Hybridveranstaltung über das Forschungsprojekt zur Auffindbarkeit von frauenliebenden Frauen in baden-württembergischen Psychiatrien in der Zeit des Nationalsozialismus: “Diagnose: Psychopathin mit perverser Neigung”

Der Weissenburg e. V. - Zentrum LSBTTIQ Stuttgart lädt am 21. Januar 2024, 17 Uhr, online sowie im Café der Weissenburg, Weißenburgstraße 28A, Stuttgart ein: Claudia Weinschenk forschte fünf Jahre in Akten baden-württembergischer Psychiatrien aus der Zeit des Nationalsozialismus nach Spuren frauenliebender Frauen. Das Projekt soll vorgestellt, von Schwierigkeiten und Erfolgserlebnissen erzählt, auftauchende Fragen angeschnitten und mit zwei bis drei aus den Akten herausgefilterten Biografien konkretisiert werden (weitere Infos siehe: www.der-liebe-wegen.org und www.zentrum-weissenburg.de).


CDU fordert Verfassungsänderung, um Totalsanktionen möglich zu machen

Logo des Vereins Tacheles e.V. - ein SchriftzugIn den öffentlichen Debatten wird immer klarer, dass 100%-Sanktionen im Sozialrecht verfassungsrechtlich nicht zulässig sind. Dies wurde auch von Tacheles in seiner Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren zum Haushaltssicherungsgesetz herausgearbeitet. Nun fordert heute der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, eine Verfassungsänderung zur rechtssicheren Verschärfung von Sanktionen im Bürgergeld. Er sagt: "Wenn hier eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt ist, sollten wir eben die Verfassung ändern.".

Die Unverfrorenheit und Arroganz der Unionsspitzenvertreter ist ungeheuerlich und demokratiegefährdend!

Das Bundesverfassungsgericht hat seine Entscheidung zu Sanktionen auf die Normen des Grundgesetzes gestützt, die überhaupt nicht veränderbar sind, da sie den Kern der freiheitlich demokratischen Grundordnung ausmachen.

Das Bundesverfassungsgericht vom 05. November 2019 zum Aktenzeichen 1 BvL 7/16:

Die zentralen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung staatlicher Grundsicherungsleistungen ergeben sich aus der grundrechtlichen Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (Art. 1 Abs. 1 [Menschenwürde] in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]). Gesichert werden muss einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz. Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich „unwürdiges“ Verhalten nicht verloren.“

Genau um populistischen bis diktatorische Übergriffe vorzubeugen, haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die so genannte Ewigkeitsgarantie in das Grundgesetz eingefügt. In Artikel 79 Abs. 3 GG steht:

„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“

Wir fragen uns also: Was genau möchte Herr Spahn denn nun an der Verfassung ändern? Das Prinzip der Menschenwürde abschaffen? Oder das Sozialstaatsprinzip? Obwohl beides überhaupt nicht geändert werden kann. Oder geht es doch nur um Wahlkampf und billige Hetze auf Kosten der Armen?

Der Vorstoß von Jens Spahn, das Grundgesetz zu ändern und soziale Grundprinzipien zu beschneiden, zeigt einmal mehr die rücksichtslose Agenda der CDU. Die CDU möchte weiter Druck auf die Ampel ausüben, dabei rechtsstaatliche Grundsätze aushöhlen und das Land immer weiter nach rechts treiben.


Quelle: Tacheles e.V.,13.Januar 2024

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!

Das Plakat zur Demo zeigt ineinander verschlungene Arme, die Plakate mit dem Aufruf "Versammlungsfreiheit verteidigen", "United we stand" und "Solidarität G20" halten. Dazu die Links und Daten zur Demo aus dem Aufruf.Im Januar 2024 geht die Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des G20-Gipfels in Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem Landgericht Hamburg der Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren Landfriedensbruch, ohne individuelle Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

Demonstration
Samstag - 20.01.2024 - 16 Uhr - Jungfernstieg Hamburg


Quelle

Erklärung jüdischer Gewerkschafter*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen in Deutschland

Wir sind stolze jüdische Gewerkschafter*innen und Arbeitsrechtsaktivist*innen in Deutschland.

Viele von uns sind Nachkommen von Holocaust-Überlebenden, die sich dafür entschieden haben als aktive Mitglieder der Gewerkschaftsbewegung hier in Deutschland zu leben. Wir kämpfen für die Rechte und die Würde aller Arbeiter*innen - ungeachtet ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion.

Das öffentliche Statement unserer Gewerkschaft ver.di vom 9. Oktober 1 auf ihrem Instagram-Account hat uns zutiefst enttäuscht, weil es eine einseitige Unterstützung Israels ausdrückte, ohne auf die bereits eskalierende Bombardierung Gazas einzugehen. Seitdem hat der DGB auch eine Solidaritätskundgebung mit Israel unterstützt 2, währender sowohl zum Krieg in Gaza als auch zur Unterdrückung von Protesten in Solidarität mit den Palästinenser*innen in ganz Deutschland schweigt.

Unsere Politik der Solidarität und des Internationalismus ist nicht an Bedingungen geknüpft. Wir fordern daher die bundesdeutschen Gewerkschaften mit Nachdruck auf, sich mit allen Betroffenen der Gewalt der letzten vier Wochen zu solidarisieren. Wir fordern die Gewerkschaften dazu auf, sich den Aufrufen nach dem Ende des Blutvergießens der weltweiten Gewerkschaftsbewegung und von Menschenrechtsorganisationen anzuschließen. Angesichts der Unterdrückung von Solidaritätskundgebungen mit den Palästinenser*innen durch die deutschen Behörden fordern wir die Gewerkschaften außerdem dazu auf, sich für das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland stark zu machen.
Wir verurteilen uneingeschränkt den brutalen Angriff der Hamas vom 7. Oktober und trauern um den Mord an 1.400 Menschen in Israel. Ebenso beklagen wir die Entführung von Geiseln aus Israel. Wir sind zugleich empört über die Reaktion des israelischen Militärs und die brutale Bombardierung der in Gaza festsitzenden Zivilbevölkerung. Die Ergebnisse der Belagerung sind erschütternd: 10.000 Palästinenser*innen wurden vom israelischen Militär getötet, unzählige weitere wurden verletzt, während den Krankenhäusern die Vorräte und der Treibstoff ausgehen.

Die Zahl der Opfer steigt mit jeder Stunde. Wir alle haben Familienangehörige und Freund*innen in Israel und Palästina und sorgen uns um ihre Sicherheit angesichts der grauenhaften Geschehnisse, die wir von hier verfolgen. Jeden Tag fürchten wir uns vor dem, was in dieser sich rapide zuspitzenden Situation als nächstes kommen wird.

Das israelische Militär hindert palästinensische Zivilist*innen am Verlassen des Gazastreifens. Gleichzeitig verhindert es, dass Lebensmittel, humanitäre Hilfe oder Journalist*innen in eines der am dichtesten bewohnten Gebiete der Welt gelangen. Während Zivilist*innen die Gegend nicht verlassen können, werden Wohnhäuser, Schulen und Krankenhäuser weiterhin bombardiert. All diese Taten sind als schwere Kriegsverbrechen einzuordnen und unter keinen
Umständen hinnehmbar.

Die derzeitige politische Situation in Israel und Palästina wird durch die am stärksten rechtsgerichtete Regierung in der Geschichte Israels weiter verschärft. Diese verfolgt eine Politik der ständigen Besatzung und der fortgesetzten gewaltsamen Vertreibung der Palästinenser*innen, statt diplomatische Lösungen zu suchen und Menschenrechte zu achten.

Rechtsextremismus sollte nirgends Platz haben; er wird weder für Israelis noch für Palästinenser*innen dauerhafte Sicherheit bringen, da er nur dazu dient, die Saat für weitere Gewalt auf beiden Seiten zu legen. 3

Als Gewerkschafter*innen müssen wir die Situation auch unter Einbezug des regionalen Arbeitsregimes betrachten: Die scharfe Reaktion der israelischen Regierung wirft den Kampf um die Rechte und die Sicherheit sowohl israelischer als auch palästinensischer Arbeiter*innen zurück. Es ist nicht möglich, die Arbeitssituation in der Region zu verstehen, ohne die legalisierte Ausbeutung palästinensischer Arbeiter*innen zu verstehen 4. Das militarisierte System der Arbeitserlaubnisregelungen schadet nicht nur den Palästinenser*innen, sondern untergräbt auch die Verhandlungsposition der israelischen Arbeiter*innen. Die Entscheidung unserer Gewerkschaft, eine pauschale Unterstützungserklärung für die israelische Regierung abzugeben,5 während sie zu den brutalen Angriffen auf die Zivilbevölkerung im Gazastreifen schweigt, ist zutiefst enttäuschend. Sie ist zudem höchst unangemessen, da eine solche Erklärung nicht im Einklang mit den Überzeugungen vieler Gewerkschaftsmitglieder steht. Darüber hinaus sind wir alarmiert über die innenpolitische Reaktion des deutschen Staates: In den letzten Wochen haben deutsche Behörden die Meinungsfreiheit und Proteste unterdrückt und Menschen jeglicher Herkunft, einschließlich Israelis und Jüd*innen, verhaftet, weil sie sich gegen die Bombardierung der Zivilbevölkerung in Gaza ausgesprochen haben. Dies geschieht auf der Grundlage einer pauschalen Unterstellung von Volksverhetzung. Auch der DGB selbst hat diese Anschuldigungen wiederholt. Die drakonischen Einschränkungen von Versammlungen und Demonstrationen befördern aktuell anwachsende faschistische Tendenzen, indem sie unsere Grundrechte beschränken und die fremdenfeindliche und rassistische Rhetorik der AfD gegenüber gesellschaftlichen Minderheiten und unseren Communities in Deutschland
begünstigen.

Als jüdische Gewerkschaftsmitglieder in Deutschland kennen wir unsere Geschichte: Wir sind uns der abscheulichen Folgen von Faschismus und Nationalismus nur zugut bewusst. Ebenso erinnern wir uns daran, dass Jüd*innen und Gewerkschafter*innen zu den Ersten gehörten, die vom Nazi-Regime ins Visier genommen wurden. Wir wissen auch, dass Antisemitismus leider tief in Deutschland verankert ist und keineswegs ein Phänomen, das sich einfach als "importierten Antisemitismus" auf Migrant*innen abwälzen ließe. Die Landtagswahlen in Hessen und Bayern im Oktober 2023 zeigen, dass Antisemitismus und generell der Hass auf Minderheiten in Deutschland nicht nur eine Bedrohung der Vergangenheit ist. Vielmehr sind sie eine gegenwärtige und wachsende Bedrohung für die Sicherheit aller Minderheiten.

Als Jüd*innen und Gewerkschafter*innen, die diese historischen Hintergründe kennen, können wir es nicht hinnehmen, dass sich rechte Rhetorik in die Gewerkschaftsbewegung einschleicht.

Wir können auch nicht tatenlos dabei zusehen, wie ganze Teile der immer vielfältiger werdenden deutschen Bevölkerung des Antisemitismus bezichtigt und mit gewaltvollen und entmenschlichenden Ausdrücken verleumdet werden. Wir lehnen es ab, dass unsere Gewerkschaft unsere Ansichten falsch repräsentiert, insbesondere wenn solche fehlgeleiteten Erklärungen angeblich in Solidarität mit unseren eigenen jüdischen Communities abgegeben werden. Die Erklärungen von ver.di und dem DGB sprechen nicht für viele Eurer Mitglieder und sie sprechen gewiss nicht für uns. Sie tragen auch nicht dazu bei, dass wir als Jüd*innen sicherer sind- ob hier in Deutschland oder in Israel.

Wir fordern unsere Gewerkschaft dazu auf, im Einklang mit den Erklärungen von UNI Global Union, IGB und anderen Gewerkschaftsorganisationen in der ganzen Welt ein Statement zu veröffentlichen, das Solidarität zeigt - sowohl mit Israelis als auch Palästinenser*innen, die durch die jüngste Eskalation der Gewalt in der Region geschädigt wurden. Die Solidarität mit den jüdischen Opfern des Terrors negiert nicht unsere Solidarität mit Palästinenser*innen und unsere Pflicht, uns für den Schutz ihrer Menschenrechte einzusetzen.

Konkret muss eine solche Erklärung folgende Forderungen enthalten:
● Sofortiger Waffenstillstand;
● Sichere Rückkehr aller israelischen Geiseln;
● Beendigung der Belagerung, die den Zugang zu humanitärer Hilfe, Wasser, Treibstoff und Strom zum Gazastreifen blockiert
● Anerkennung des Rechts auf Würde und Sicherheit sowohl für Israelis als auch für Palästinenser*innen

Wir fordern außerdem, dass die Gewerkschaft die Bedeutung der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit als Grundprinzipien der Gewerkschaftsbewegung stärkt. Als Gewerkschaftsaktivist*innen können wir weder die Aushöhlung dieser Rechte hinnehmen, noch tatenlos zusehen, wie Behörden unsere Grundrechte einschränken und den öffentlichen Raum für die Zivilgesellschaft verkleinern. Unsere Solidarität ist dann am wichtigsten, wenn sie am schwierigsten zu finden ist. Wir unterzeichnen dieses Dokument, um die interne Debatte über diese komplexe und katastrophale Situation innerhalb der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland zu fördern.

Unterzeichnende

Yonatan Miller, IG Metall Mitglied, GBR Vorsitzender ShareNow, Global Labour University
Gabriela Maryse Siegel, School of Transnational Organizing - European Alternatives, Global Labour University
Gabriel Berlovitz, ver.di Mitglied, Hans-Böckler-Stiftung Doktorand, Global Labour University
Veronika Livnat BR Vorsitzende SumUp
Deborah Birnbaum, ver.di Mitglied, BR Stell. Vorsitzende HelloFresh
Oren Berkowitz, ver.di Mitglied, BR Vorsitzender SoundCloud
Jordan Coll, ver.di Mitglied, BR Mitglied SoundCloud
Liav Keren, IGMetall Mitglied, TechWorkers Coalition Mitglied
Max Floh Elias, ver.di Mitglied
Nadine Isabel Levin, ver.di Mitglied, TechWorkers Coalition
Charlie Ebert, GEW Mitglied

Fußnoten:
1 Wir sind verdi, Instagram





Quelle: Mail 23.12.2023


Atomwaffen unvereinbar mit den Menschenrechten

Kampagnenlogo Büchel AtomwaffenfreiNicht erst der Einsatz von Atomwaffen verletzt die Menschrechte, sondern bereits die Doktrin der nuklearen Abschreckung. Das ergibt sich aus der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", die vor 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Der nuklearen Abschreckung liegt die Bereitschaft eines Landes zugrunde, Atomwaffen tatsächlich einzusetzen, im Falle etlicher Atomwaffenstaaten sowie der NATO sogar in Form eines Ersteinsatzes. Auf vier internationalen, wissenschaftlich fundierten Tagungen über die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen 1 kamen die Vertragsstaaten und zahlreiche Wissenschaftler*innen und andere Expert*innen zum Schluss: „Es ist unmöglich, auf die unmittelbare humanitäre Notlage und die langfristigen Folgen von Atomwaffenexplosionen angemessen zu reagieren.“ 2

Artikel 3 der Menschenrechtserklärung stellt uneingeschränkt fest: „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ Jeder Einsatz einer Atomwaffe würde diese Rechte maximal verletzen: Es würden Hundertausende, gar Millionen, Menschen getötet oder verletzt, die freie Lebensgestaltung würde hochgradig beeinträchtigt oder verunmöglicht, und die Sicherheit der gesamten Menschheit wird durch die nukleare Abschreckung aufs Spiel gesetzt.

Bei der zweiten Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrages vom 27. November bis 1. Dezember bei den Vereinten Nationen in New York 3 erklärten die Vertragsstaaten: „Die katastrophalen humanitären Folgen und Risiken, die mit Atomwaffen verbunden sind, unterstreichen den moralischen und ethischen Imperativ für nukleare Abrüstung und die Dringlichkeit, eine atomwaffenfreie Welt zu erreichen und zu bewahren.“ 4

Um den Zusammenhang zwischen Bedrohung der Sicherheit, Risiken des Atomwaffenbesitzes und der Doktrin der nuklearen Abschreckung besser zu erforschen, setzte die Staatenkonferenz einen Koordinator ein, der die Erarbeitung eines entsprechenden Berichts an die dritte Staatenkonferenz im März 2025 koordinieren soll.

Deutschland ist dem Atomwaffenverbot nicht beigetreten, nahm an der zweiten Staatenkonferenz aber als Beobachter teil. Das deutsche Statement auf der Konferenz 5 erzeugte erhebliche Irritation: Anstatt aufzuzeigen, wie Deutschland sich dem Ziel der nuklearen Abrüstung nähern will, wurde die nukleare Abschreckung der NATO als alternativlos dargestellt und die weitere aktive nukleare Teilhabe durch Deutschland betont.

Der UN-Menschenrechtsausschuss stellte im Oktober 2018 fest, dass „die Androhung oder der Einsatz von Massenvernichtungswaffen, insbesondere von Kernwaffen […], mit der Achtung des Rechts auf Leben unvereinbar ist und ein Verbrechen nach dem Völkerrecht darstellen kann“. 6

Die Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" fordert die Bundesregierung auf, ihren Verpflichtungen aus dem Völkerrecht, nicht zuletzt der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte", nachzukommen, die Stationierung US-amerikanischer Atomwaffen auf dem Fliegerhorst Büchel zu beenden und dem Atomwaffenverbotsvertrag beizutreten.

Übrigens: Die zweite Staatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags haben wir mit fünf halbstündigen Online-Gesprächen begleitet. Gesprächspartner*innen waren Teilnehmer*innen der Konferenz aus der Zivilgesellschaft, vor Ort in New York. Die Gespräche stehen hier online.

Anmerkungen:
1 Siehe dazu z.B. die Dokumentation der vierten Konferenz auf der Website des Österreichischen Bundesministeriums Europäische und internationale Angelegenheiten, https://www.bmeia.gv.at/themen/abruestung/massenvernichtungswaffen/atomwaffen


2 Vienna Conference on the Humanitarian Impact of Nuclear Weapons: Chair’s Summary. June 20, 2022. Eigene Übersetzung. https://www.bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Aussenpolitik/Abruestung/HINW22/Chair__s_Summary.pdf

3 Sämtliche Dokumente stehen auf: https://meetings.unoda.org/meeting/67225/documents online.

4 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: Revised draft declaration of the second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons: “Our commitment to upholding the prohibition of nuclear weapons and averting their catastrophic consequences”. Dokument TPNW/MSP/2023/CRP.4/Rev.1 vom 1. Dezember 2023 ; https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/TPNW.MSP_.2023.CRP_.4.Rev_.1_revised_draft_dec.pdf

5 Second Meeting of States Parties to the Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons (TPNW) New York, 27 November - 1 December 2023: Statement by Susanne Riegraf, Deputy Federal Government Commissioner for Disarmament, Nonproliferation and Arms Control, Head of the German Observer Delegation to the 2nd MSP. https://docs-library.unoda.org/Treaty_on_the_Prohibition_of_Nuclear_Weapons_-SecondMeeting_of_States_Parties_(2023)/Germany.pdf

6 Human Rights Committee: General comment No. 36 (2018) on article 6 of the International Covenant on Civil and Political Rights, on the right to life. UN-Dokument CCPR/C/GC/36 vom 30. Oktober 2018. https://www.ohchr.org/sites/default/files/Documents/HRBodies/CCPR/CCPR_C_GC_36.pdf

Deutsche Übersetzung hier zitiert nach: IALANA Deutschland und Rechtsanwaltsausschuss für Nuklearpolitik (LCNP): Die Atomwaffenpolitik Deutschlands und die Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Leben: Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Einreichung an die allgemeine periodische Überprüfung des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, 44th Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe, November 2023. Eingereicht 5 April 2023.

Quelle: Pressemitteilung der Kampagne "Büchel ist überall! atomwaffenfrei.jetzt" vom 8. Dezember 2023


Immer brutalere Abschiebungen: PRO ASYL lehnt das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz ab

Das Foto zeigt einen Fahrbahnstreifen mit einem nebeligen Hintergrund, in dem ein Mensch sichtbar ist
Deckblatt der Broschüre "Wenn Menschenrechte verschwinden" von ProAsyl
Zur heutigen ersten Lesung des sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetzes im Bundestag ruft PRO ASYL alle demokratischen Parteien auf, die stetige Diskursverschiebung nach rechts außen zu beenden und sich gegen neue Rechtsverschärfungen auf dem Rücken Geflüchteter und ihrer Grundrechte zu entscheiden.

„Bereits jetzt werden bei Abschiebungen Grundrechte massiv verletzt, Familien werden getrennt, Gewalt wird ausgeübt und Menschen werden rechtswidrig in Abschiebehaft gesteckt. Mit den im Gesetz geplanten Verschärfungen befürchten wir, dass Grundrechtsverletzungen und Gewalt zunehmen - deshalb lehnen wir das Gesetz ab“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

Seit Monaten drehen sich die erhitzten Debatten um die Belastung von Kommunen und Behörden, um vermeintlich Ausreisepflichtige, die nicht abgeschoben werden, um die sogenannte irreguläre Migration und um immer noch härtere Ideen und Gesetzesvorschläge, die die Grundrechte von geflüchteten Menschen immens einschränken sollen.

Verfassungsrechtliche Bedenken


PRO ASYL kritisierte bereits das Gesetzgebungsverfahren selbst, in dem den Verbänden weniger als 48 Stunden zur Stellungnahme gegeben wurde. Zudem lehnt PRO ASYL das Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken an mehreren Stellen ab. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage und der Abschiebehaft auf bis zu sechs Monate vor.

Zudem sollen künftig mit der Abschiebung beauftragte Personen quasi jedes Zimmer - auch nachts - in einer Geflüchtetenunterkunft betreten dürfen. Traumatisierende nächtliche und überfallartige Abschiebungen werden so stark zunehmen. Auch sollen massenhaft und ohne Verhältnismäßigkeitsprüfung Handys von Geflüchteten ausgelesen werden können. Und auch beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete bleibt das Gesetz weit hinter den Versprechen des Koalitionsvertrags zurück.

Doch mit all diesen Vorhaben werden die tatsächlichen Probleme - den Kommunen fehlen unter anderem Unterkünfte, Kitaplätze und mehr finanzielle Unterstützung - nicht gelöst. Eine radikale Senkung der Zuzugszahlen von Geflüchteten ist keine Lösung, die nachhaltig funktioniert.

Gesetz bringt keine Entlastung der Kommunen


„In der Diskussion wird ein Zusammenhang zwischen überlasteten Strukturen in den Kommunen und mehr Abschiebungen konstruiert, den es faktisch nicht gibt. Fakt ist, dass nur ein sehr kleiner Teil der Geflüchteten überhaupt abgeschoben werden darf, denn der allergrößte Teil von ihnen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Deshalb werden mit dem Gesetz die Probleme der Kommunen nicht gelöst. Mehr Abschiebungen schaffen keine Kita- oder Schulplätze, digitalisieren keine Behörden und bauen keine bezahlbaren Wohnungen. Dennoch springen auch demokratische Parteien auf menschenverachtende Narrative auf und spielen so den nicht-demokratischen Kräften in die Hände“, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL.

PRO ASYL hat mehrmals Vorschläge gemacht, wie mit einfachen Regularien Kommunen und Unterbringungsstrukturen entlastet werden können, zum Beispiel die Aufhebung der Pflicht für Geflüchtete in Sammelunterkünften zu wohnen, verbunden mit der Erlaubnis, wenn die Möglichkeit besteht privat bei Verwandten oder Bekannten unterzukommen.

Voller Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete nötig

Nicht weit genug gehen die Vorschläge für den Arbeitsmarkt: Statt die Arbeitsverbote für Geflüchtete ganz abzuschaffen, wird das komplizierte System der Arbeitsverbote und Arbeitserlaubnisse aufrecht erhalten. Geplant sind nur kleinteilige Erleichterungen für bestimmte Gruppen, nach wie vor abhängig von Unterbringungsform, Aufenthaltstitel und Herkunftsland.

Dieses System ist für Betroffene völlig undurchsichtig und bindet immense Kapazitäten bei den Ausländer- und Sozialbehörden. Zudem bewirkt es zum Teil das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration: Häufig verlieren Geflüchtete ihnen angebotene Arbeitsstellen nur deswegen, weil die Behörden wegen der Überlastung zu spät dazu kommen, die Arbeitsangebote zu prüfen und die Anträge auf Arbeitsaufnahme zu entscheiden.

PRO ASYL fordert die Abschaffung aller Arbeitsverbote. Denn dies verschafft den Menschen einen schnelleren Auszug aus den Gemeinschaftunterkünften und finanzielle Unabhängigkeit von Sozialbehörden - und führt somit tatsächlich zu einer Entlastung kommunaler Unterbringungs- und Behördenstrukturen.

Quelle: Pressemitteilung ProAsyl
Siehe auch Kommentierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung.

Lesung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen mit Nadia Shehadeh und Jacinta Nandi

Plakat zur Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Lesung zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Als Auftakt zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen lesen Jacinta Nandi und Nadia Shehadeh aus ihren Büchern und diskutieren über Beziehungsgewalt, die Situation alleinerziehender Mütter und über bekannte Fälle von patriarchaler Gewalt in der Popkultur.
Beide Autorinnen zeichnen sich durch einen scharfen analytischen Blick für Missstände in unserer Gesellschaft aus und schreiben klug und witzig über feministische Themen. Sie haben sich auch als Kolumnistinnen beim Missy Magazine, Neues Deutschland und der Taz, sowie als Bloggerinnen einen Namen gemacht.

Jacinta Nandi liest aus ihrem Buch: „50 Ways to Leave Your Ehemann“
Nadia Shehadeh liest aus: „Anti-Girlboss - Den Kapitalismus vom Sofa aus bekämpfen“

Veranstaltet von: Referat für Chancengleichheit, Frauen helfen Frauen Esslingen e.V. und Landkreis Esslingen
KOMMA Esslingen, Maille 5-9, 73728 Esslingen, Sa 25.11. Flawless Issues + Carlo Karacho + Æmilia + DJ Va Ny - Friends who play music, Einlass 19:30 Uhr, Beginn 20:30 Uhr

120 Jahre Fritz Bauer - Antifaschist und streitbarer Demokrat aus Stuttgart

SharePic mit den Veranstaltungsdaten und einem Bild von Fritz BauerFritz Bauer wurde 1903 als Sohn liberaler jüdischer Eltern in Stuttgart geboren. Er verstand sich selbst aber als bekennender Atheist. Sein Vater war der Textilgroßhändler Ludwig Bauer, seine Mutter Ella Bauer, geb. Hirsch. In Stuttgart und Tübingen wuchs er mit seiner drei Jahre jüngeren Schwester Margot in gutbürgerlichen Verhältnissen auf. Er studierte nach dem Besuch des Stuttgarter Eberhard-Ludwigs-Gymnasiums Rechtswissenschaft in Heidelberg, München und Tübingen. Während seiner Studienzeit engagierte er sich in einer liberalen jüdischen Studentenverbindung, vor allem in politischen Debatten.

Nach dem Studium wirkte er 1929 bis 1933 als jüngster Amtsrichter am Stuttgarter Amtsgericht. 1933 wurde der begabte Jurist und leidenschaftlicher Demokrat verhaftet und ins KZ Heuberg gesperrt. Nach seiner Haftentlassung konnte Fritz Bauer nach Dänemark und später nach Schweden fliehen, wo er Asyl erhielt.

Ab 1949 kehrte er in die Bundesrepublik zurück. Als Generalstaatsanwalt in Hessen widmete der Weggefährte von Willi Brandt seine ganze Energie der Aufklärung von NS-Verbrechen. Mit seinem Namen und Wirken als Generalstaatsanwalt in Hessen von 1956 bis 1968 verbinden sich die Entführung Adolf Eichmanns nach Israel, die positive Neubewertung der Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und die Frankfurter Auschwitzprozesse. Unerschrocken, rücksichtslos gegen den herrschenden Zeitgeist prangerte er die weit verbreitete Schluss-Strich Mentalität in der jungen Bundesrepublik an. Dass Bauer sich damit in einem Land, in dem die alte Nazigarde gerade wieder in die Chefsessel der Ämter zurückkehrte, nur wenig Freunde machte, liegt auf der Hand. Eine der wichtigsten Lehren aus dem Untergang der Weimarer Republik war für ihn, dass Demokratie dauerhaft nur gesichert werden kann, wenn die Rechte der Bürger gegenüber der Macht des Staates gestärkt werden. Seine öffentlich geäußerte Befürchtung, dass in Deutschland noch immer der Nährboden für neuen „Nationalsozialismus“ bestehe, brachte ihm heftigste Kritik der hessischen CDU ein, die seine Absetzung als Generalstaatsanwalt forderte.

Fritz Bauer, ein Vorreiter und Vordenker bei der Gestaltung einer demokratischen Justiz, der streitbare Demokrat, der „Nestbeschmutzer“, hat nie eine staatliche Ehrung erfahren. Am 30 Juni 1968 ist er in Frankfurt am Main verstorben.

18.11.2023, 18:00
Forum 3 Theater, Gymnasiumstr. 21, Stuttgart
Veranstalter: DGB-Region Stuttgart, Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg, VVN-BdA Kreisverband Stuttgart

Deutscher Frauenrat: Offener Brief zur EU-Gewaltschutzrichtlinie

Der Deutsche Frauenrat und die European Women's Lobby (EWL) fordern gemeinsam mit 40 Organisationen in einem offenen Brief Deutschland auf, sich auf europäischer Ebene für Vergewaltigung als Tatbestand im EU-Gewaltschutzpaket stark zu machen.

Offener Brief im Wortlaut:

An den Bundeskanzler,
An den Bundesminister der Justiz,
An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
An die Bundesinnenministerin,
An die Bundesaußenministerin,
An den Bundesrat,
An die Bundestagsausschüsse für Recht, für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Angelegenheiten der Europäischen Union,
An die Medien

Berlin, 30. Oktober 2023

In der Europäischen Union steht die „Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ aktuell in den Trilog-Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Kommission und Rat. Am 9. Juni 2023 hat der Europäische Rat seine Position festgelegt, dabei kam es zu einer negativen Überraschung:

Die Mitgliedsstaaten - darunter auch die deutsche Bundesregierung - haben sich darauf geeinigt, den Artikel zu Vergewaltigung aus dem Kommissionsvorschlag zu streichen.

Das schockiert uns. Diese Richtlinie ist eine einzigartige und einmalige Möglichkeit, Vergewaltigung in der gesamten EU strafrechtlich zu verfolgen und (insbesondere) Frauen zu schützen. Das deutsche Recht stellt Vergewaltigung unter Strafe und hat dies in Übereinstimmung mit der sog. Istanbul-Konvention im Zuge der „Nein heißt Nein“-Reform jüngst noch gestärkt. Es sollte also kein Widerspruch sein, dasselbe in der Richtlinie zu unterstützen. Stattdessen beruft sich die Bundesregierung auf unionsrechtliche Bedenken. Sie gibt an, dass Vergewaltigung außerhalb des EU-Kompetenzrahmens stehe, obwohl „sexuelle Ausbeutung von Frauen“ explizit in Art. 83 (1) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannt wird. Wir sind daher der Auffassung, dass das Hauptgegenargument, welches ins Feld geführt wird, unhaltbar ist. Wir Frauen wissen nur zu gut, dass Vergewaltigung „sexuelle Ausbeutung“ ist (vgl. Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbunds).

Vergewaltigung ist eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen. Deshalb ist es mehr als unverständlich, dass Deutschland nicht offensiv die Aufnahme der Vergewaltigung in diese Richtlinie fordert.

Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihre Position offiziell ändert und aktiv fordert, dass Vergewaltigung als Tatbestand in das EU-Gewaltschutzpaket aufgenommen wird.

Deutschland muss sich Belgien, Griechenland, Italien und Luxemburg sowie der EU-Kommission anschließen, die sich aktiv dafür einsetzen, dass Vergewaltigung Teil des Paketes wird.

Auch der Bundesrat begrüßte bereits am 8. Juli 2022 ausdrücklich, „dass mit dem in Artikel 5 des Richtlinienvorschlags festgesteckten Rahmen für die Strafbarkeit einer Vergewaltigung ein umfassender Schutz des Rechtsguts der sexuellen Selbstbestimmung innerhalb der gesamten EU gewährleistet würde“ (Abs. 16, S. 5, Drucksache 131/22 (Beschluss).

Auf europäischer Ebene gibt es inzwischen rund 100.000 Unterstützer*innen, die fordern, Vergewaltigung in die neue Richtlinie aufzunehmen. Wir haben das federführende Bundesministerium der Justiz gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend von der Unterschriftenkampagne der größten Lobby der Frauen in Europa, der Europäischen Frauenlobby (EWL) in Kenntnis gesetzt und werden die Unterschriften demnächst überreichen.

Ein geschlechtsspezifisches Gewaltschutzpaket, das Vergewaltigung nicht thematisiert, ist kein Gewaltschutzpaket.

Wir erwarten, dass Deutschland hier voran geht und fordern auch Sie auf: Bekennen Sie sich zu einer gleichgestellten und gewaltfreien Gesellschaft.

Quelle: Deutscher Frauenrat
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