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»Jeden Tag sorgen die Menschen dafür, dass die Haare ordentlich sitzen; warum tun sie das nicht auch mit ihrem Herzen?« Ernesto "Che" Guevara

Gespräch mit Şeyda Kurt über „Hass“ und Rache.

SharePic zur Veranstaltung: Grafische Darstellung der Flora, darüber quer der Text Kantine 3000 und die Daten zur Veranstaltung aus dem TextContent Note: Die Veranstaltung behandelt Unterdrückungsmomente sowie Erfahrungen und Umgang mit Diskriminierung sowie (sexueller) Gewalt. Eine Benennung verschiedener Gewalt Erfahrungen ist möglich, eine detaillierte Beschreibung dieser wird es nicht geben.

In ihrem Buch „Hass - Von der Macht eines widerständigen Gefühls“ holt Şeyda Kurt diese knirschende, zersetzende Emotion raus aus der gesellschaftlichen Verbannung. Dabei interessieren sie vor allem die Menschen als Subjekte des Hasses in einer kapitalistischen, rassistischen und patriarchalen Welt. Wer sind sie, diese Hassenden? Wer darf überhaupt hassen und wer nicht? Welche Gefühle lähmen, und welche Gefühle helfen dabei, nicht zu erstarren - und sich immer und immer weiter zu bewegen auf dem Weg in eine gerechtere und zärtliche Gesellschaft?

Wir werden bei der Veranstaltung mit ihr über all diese Fragen ins Gespräch kommen und gemeinsam den Hass von seiner schöpferischen Seite erkunden: als Kategorie der Ermächtigung, der Menschen in ihrem innersten Unbehagen abholen und mobilisieren kann. Hass als widerständiges Handwerk!

Das Ganze findet in der Flora statt und dort ist es aktuell recht kalt, zieht euch also warm an <3

Wir freuen uns auf euch.

Einlass: 19h
Beginn: 19:30

Quelle: Rote Flora

Kindergrundsicherung muss auch Geflüchtete einschließen

Logo des Paritätischen GesamtverbandesDer Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung reformiert die soziale Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Bislang unabhängige Leistungen sollen gebündelt und neu organisiert werden.
Mit mehr als 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen kritisiert der Paritätische die geplante Ausgrenzung geflüchteter Kinder aus der Kindergrundsicherung.

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte - etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Es ist zutiefst enttäuschend, dass die sogenannte Kindergrundsicherung der Ampel ihr wichtigstes Ziel, die Bekämpfung von Kinderarmut, verfehlt. Dass geflüchtete Kinder von der Kindergrundsicherung ausgeschlossen werden sollen und ihnen mit der Reform sogar Verschlechterungen drohen, ist ein Skandal. Wir erwarten, dass hier im Sinne eines menschenwürdigen Existenzminimums für alle Kinder nachgebessert wird. Die Menschenwürde ist unteilbar.”

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.

Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (2023 zwischen 278 Euro und 374 Euro im Monat für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminimum gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.

Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
AWO Bundesverband e.V.
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
Diakonie Deutschland
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Internationaler Bund (IB) - freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
JUMEN e.V
Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Save the Children Deutschland e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
terre des hommes Deutschland e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
World Vision Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Presseerklärung 7. September 2023

Proteste gegen den sog. "Marsch für das Leben"

Eine Person trägt ein Plakat mit der Losung Ehe, Küche, Vaterland- unsere Antwort: Widerstand!"
Foto: © Kinkalitzken via Umbruch Bildarchiv
Etwa 1.900 Menschen nahmen am christlich-fundamentalistischen „Marsch für das Leben“ am 16. September 2023 durch Berlin-Mitte teil. Bei der Anreise, entlang der Route und innerhalb der Veranstaltung gab es immer wieder queer-feministische Gegenproteste, sowie zwei Blockade-Versuche. Erstmalig fand parallel ein „Marsch für das Leben“ in Köln statt, der endete aber vorzeitig an Blockaden.

Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv

Weitere Ereignisse zu diesem Thema

Weitere Fotos im alten Bildarchiv (1980 - 2018)

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30 Organisationen rufen zum 10. Dezember zu einer Aktionswoche auf: Schutz und Asyl für Kriegsdienstverweigerer aus Russland, Belarus und der Ukraine

Fotocollage zur Kampagne via Connection e.V.: Gezeigt werden 2 Fotos mit Menschen vor einem überdimensionalen zerbrochenen Sturmgewehr und einigen leeren Stühlen mit den Namen von Kriegsdienstverweigerer:Innen
Fotocollage zur Kampagne via Connection e.V.
Für den 10. Dezember 2023, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, rufen mehr als 30 Organisationen aus Europa zu Aktionswochen zum Schutz für all diejenigen auf, die in Russland, Belarus und der Ukraine den Kriegsdienst verweigern. In dem Aufruf heißt es:

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit. Wir verurteilen den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, der bereits zu hunderttausenden Toten und Verletzten sowie Millionen Geflüchteten geführt hat.

Viele Menschen aus Russland und Belarus, aber auch der Ukraine, denen der Kriegsdienst droht, versuchen sich diesem zu entziehen: Sie wollen keine anderen Menschen töten und auch nicht in diesem Krieg sterben. Soldat*innen an der Front wollen angesichts des Grauens ihre Waffen niederlegen. Ihnen allen drohen dafür Repression und Gefängnisstrafen, in Belarus bis hin zur Todesstrafe. Aber: Kriegsdienstverweigerung ist ein international anerkanntes Menschenrecht!

  • Wir fordern von den Regierungen Russlands, Belarus‘ und der Ukraine: Stellen Sie die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen umgehend ein!

  • Wir fordern von der EU und der Bundesregierung: Öffnen Sie die Grenzen! Geben Sie Kriegsgegner*innen die Möglichkeit der Einreise in die Europäische Union! Schützen Sie Kriegsdienstverweigerer*innen und Deserteur*innen aus Russland, Belarus und der Ukraine und geben Sie ihnen Asyl!

Dafür organisieren wir in der Woche vor dem "Internationalen Tag der Menschenrechte" - vom 4. bis zum 10. Dezember 2023 - Kundgebungen und Demonstrationen vor russischen, belarussischen und ukrainischen Regierungseinrichtungen sowie EU-Vertretungen, Mahnwachen vor Deserteursdenkmälern und weitere kreative Aktionen an verschiedenen Orten. Wir betonen dabei: Kriegsdienstverweigerung ist ein Menschenrecht!

#ObjectWarCampaign #StandWithObjectors

Wer wir sind


Wir sind ein Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und sind solidarisch mit allen Menschen, die sich gegen Krieg einsetzen. Wir laden alle Menschen ein, die sich gegen Krieg und gegen Aufrüstung einsetzen möchten! Für Menschen und Gruppen aus dem nationalistischen und antidemokratischen Spektrum ist auf unseren Aktionen kein Platz.

Gruppen und Organisationen, die sich an den Aktionswochen beteiligen wollen, wenden sich bitte an office@Connection-eV.org oder svg@dfg-vk.de. Weitere Informationen sind erhältlich über https://objectwarcampaign.org.

Es rufen auf: act for transformation; Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF); Arbeitskreis Asyl Tribsees; Aseistakieltäytyjäliitto; Association of the Greek Conscientious Objectors; Begegnungszentrum für aktive Gewaltlosigkeit; Bund für Soziale Verteidigung; Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz e.V.; Center on Conscience and War; Church and Peace; Connection e.V.; Conscience and Peace Tax International; Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK); European Bureau for Conscientious Objection (EBCO); Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kriegsdienstverweigerung und Frieden (EAK); FemArtAct Social Cooperative; Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.; Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.; Flüchtlingsrat Schleswig Holstein e.V.; Frauennetzwerk für Frieden e.V.; Friedensbüro Salzburg; Graswurzelrevolution - Monthly Newspaper for a Nonviolent, Non-Dominant Society; Internationale der KriegsdienstgegnerInnen (IDK); IPPNW - Ärztinnen für die Verhütung des Atomkrieges / Ärztinnen in sozialer Verantwortung e.V.; Internationaler Versöhnungsbund - Deutscher Zweig e.V.; Komitee für Grundrechte und Demokratie; Kooperation für den Frieden; Lebenshaus Schwäbische Alb - Gemeinschaft für soziale Gerechtigkeit, Frieden und Ökologie e.V.; NaturFreunde Deutschlands e.V.; Netzwerk Friedenskooperative; pax christi - Deutsche Sektion e.V.; Schweizerischer Zivildienstverband CIVIVA; Stop Wapenhandel; Vicdani Ret Izleme / Conscientious Objection Watch; War Resisters‘ International;

Quelle: connection eV. 7. September 2023

LEAs abschaffen – Unterbringung von Geflüchteten verbessern!

Logo des DemoZ und von AspergAndersEine Diskussionsveranstaltung zur Debatte rund um die LEA auf dem Schanzackerin in den Räumen von AspergAnders (Schillerstraße 3, 71679 Asperg)

17. Juli 2023 um 19:30 - 21:00

Vor einigen Monaten wurde bekannt, dass das Land Baden-Württemberg den Bau einer Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für geflüchtete Menschen auf dem Schanzacker zwischen Tamm und Asperg prüft.

Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Menschen verpflichtet sind zu wohnen, bis über ihren Asylantrag entschieden wurde. Bundesgesetze sehen heute für LEAs eine Wohnverpflichtung bis zu 18 Monaten, Arbeitsverbot und Residenzpflicht vor. Besuchsverbote, keine Selbstversorgung, keine Privatsphäre und willkürliche Security-Kontrollen - alles fester Bestandteil der Lagerlogik von LEAs. Wichtige Vulnerabilitäten, wie z.B. Essensunverträglichkeiten oder die geschlechtsspezifische Identität betreffende Eigenschaften, die bei der Zimmerverteilung berücksichtigt werden sollten, spielen keine Rolle.

Seit dem Bekanntwerden des Prüfverfahrens gibt es eine öffentliche Diskussionen über den Standort der LEA und durch rassistische Vorurteile geprägte Proteste einer Bürgerinitiative. Der Oberbürgermeister Matthias Knecht schließt eine LEA auf einem anderen Gebiet in Ludwigsburg aus. Was jedoch nicht diskutiert wird, ist einerseits die Frage, wie sinnvoll eine Unterbringung von Menschen in Landeserstaufnahmeeinrichtungen eigentlich grundlegend ist - andererseits spielt die Perspektive von jenen Menschen, die in diesen Lagern leben müssen, nämlich die von Geflüchteten selbst, bisher keine Rolle. Was bedeutet es in einer LEA untergebracht zu sein? Darum soll es in dieser Veranstaltung gehen.

Der Referent - Rex Osa


Der Verein Flüchtlinge für Flüchtlinge (Refugees4Refugees) ist ein unabhängiges bundesweites Community-Netzwerk von politischen Flüchtlingsaktivist*innen, die für die Wahrung ihrer Menschenrechte in Gleichheit und Freiheit, sowie für ihre Menschenwürde kämpfen. Bei dem Vortrag in dem Räumen von „Asperg anders“ (Schillerstraße 3, 71679 Asperg) am 17.07.2023 um 19.30 Uhr, spricht Rex Osa über die Perspektive von Geflüchteten. Der Referent Rex Osa wird die Lebensrealität von Geflüchteten in Lagern in den Mittelpunkt stellen und zeigen, dass die Flüchtlingsselbstorganisation im Mittelpunkt der Kämpfe um Flüchtlingsrechte stehen muss. Seine Kritik gilt der menschenunwürdigen Unterbringung in Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Nach einem Kurzvortrag wird es Raum für Diskussion und Austausch geben.

Der Vortrag findet auf Englisch statt und wird in bei Bedarf vor Ort übersetzt.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Verein „Asperg Anders“ statt.


Mehr Informationen

55. Todestag von Fritz Bauer

"Wir Emigranten hatten so unsere heiligen Irrtümer. Daß Deutschland in Trümmern liegt, hat auch sein Gutes, dachten wir. Da kommt der Schutt weg, dann bauen wir Städte der Zukunft. Hell, weit und menschenfreundlich. [...] Dann kamen die anderen, die sagten: „Aber die Kanalisationsanlagen unter den Trümmern sind doch noch heil!“ Na, und so wurden die deutschen Städte wieder aufgebaut, wie die Kanalisation es verlangte. [...] Was glauben Sie, kann aus diesem Land werden? Meinen Sie, es ist noch zu retten? [...] Nehmen Sie die ersten Bonner Jahre! Keine Wehrmacht! Keine Politik der Stärke! Nun betrachten Sie mal die jetzige Politik und die Notstandsgesetze dazu! Legen Sie meinethalben ein Lineal an. Wohin zeigt es? Nach rechts! Was kann da in der Verlängerung herauskommen?"

Fritz Bauer, Generalstaatsanwalt, Nazi-Jäger, 1903-1968

Quelle: Gerhard Zwerenz: Gespräche mit Fritz Bauer, 1967


Antifaschismus ist kein Verbrechen

Das Bild zeigt ein Transparent auf dem ein Pac-Man mit Polizeimütze die Grundrechte und Freiheit fressen will. Darunter steht Nein zum §129! Im Vorderdgrund des Fotos ist ein behelmter Polizist zu sehen.
Foto: © Kinkalitzken via Umbruch Bildarchiv
Tag X in Leipzig. Nachdem Lina E. und ihre Mitstreiter*innen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, versammelten sich rund zweitausend Menschen trotz Demonstrationsverbot in Leipzig, um ein Zeichen für Solidarität und gegen Naziterror zusetzen. Die massiv aufgebotene Staatsgewalt in Form von mehreren tausend B. versuchte jegliche Form von Protest zu kriminalisieren. Trotz einer kurzzeitig zugelassenen Kundgebung gegen die ausgesprochenen Demoverbote endete diese Versammlung in einem fast zwölfstündigen Polizeikessel unter unsäglichen Zuständen für die Betroffenen - Festnahmen und Verletzungen inklusive. Der Abend endete mit einzelnen Scharmützeln und Barrikaden in Connewitz und für die Letzten aus dem Kessel um 5.00 Uhr morgens am darauffolgenden Sonntag.

Wenn wir vor 90 Jahren (1933) etwas mehr Lina E.s gehabt hätten und weniger Scharfrichter, dann wären nicht Millionen auf Schlachtfeldern dahingemetzelt und im KZ ermordet worden. Und Deutschland wäre nicht vom Land der Dichter und Denker zum Land der Richter und Henker mutiert. Manche - wie Lina E. - haben aus der Geschichte gelernt. Andere etwas weniger.“

Thomas Klikauer, Sydney (AUS) Quelle: FR Juni 2023 und gwantifa

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Stop Deportation Camp

Das Bild zeigt die Demonstration mit Lautsprecherwagen und Transparenten
Foto: © catwithanicecamera via Umbruch Bildarchiv
Mehrere hundert Menschen beteiligten sich am Stop Deportation Camp vom 1. bis zum 6. Juni in der Nähe des Flughafen BER. Es ging um gegenseitigen Austausch und Vernetzung der No-Border-Bewegung, um Aktionen gegen den Bau eines Abschiebegefängnisses am BER und für Bewegungsfreiheit für Alle.

„Sie wollen Schönefeld zu einem Hotspot für Abschiebungen, Inhaftierungen und Asylschnellverfahren machen - wir machen es zu einem Zentrum unseres Widerstands gegen Abschiebungen und für das Recht zu bleiben und zu gehen für alle!“ (Alexis Martel von der Camp-Organisation)

Vom Flughafen BER finden bereits jetzt regelmäßig Sammelabschiebungen vom Flughafen Terminal 5 statt. Nach den Plänen des Landes Brandenburg soll angrenzend an das Terminal noch 2023 mit dem Bau eines Abschiebeknasts begonnen werden. Der Abschiebeknast soll alle Institutionen unter einem Dach vereinen, die eine schnelle Abwicklung von Flughafenasylverfahren und die Koordination und Durchführung von Abschiebungen ermöglichen. Dazu gehören 48 Haftplätze für das Ausreisegewahrsam und 60 im sogenannten Transitgebäude, wo vorwiegend Flughafenasylverfahren durchgeführt werden sollen.

Der geplante Abschiebeknast BER ist ein menschenverachtendes Pilotprojekt einer sich verschärfenden Migrationspolitik. Jede Abschiebung ist ein Verbrechen - jede Abschiebung zerstört Leben. Mit dem Protestcamp fordert die Initiative ein bedingungsloses Bleiberecht für alle und leistet Widerstand gegen die rassistische Politik der Abschottung und Einschränkung der Grundrechte von Geflüchteten.

Die Behörden haben mit allen Mitteln versucht, das Protest Camp zu verhindern. Mehrere Campflächen wurden mit dubiosen Begründungen abgelehnt. Die Initiative musste vor Gericht durch mehrere Instanzen gehen und hat vier Gerichtsurteile gewonnen, bis die Versammlungsbehörde keine andere Wahl mehr hatte, als das Camp zuzulassen. Während des Camps fanden zufälliger Weise immer wieder “unabhängige Verkehrskontrollen” auf den Zufahrtswegen statt. Auch das Gesundheitsamt kam unverhältnismäßig häufig vorbei.

Nach drei Tagen mit vollem Programm - Workshops, Vorträge, Plenas und auch Konzerten und Kinderprogramm - fand am Montag eine Demo zur Stelle des geplanten Abschiebegefängnisses  statt. Die Stimmung war kämpferisch. Mehrere von Abschiebungen betroffene Menschen haben ihre Erfahrungen und Wut mitgeteilt.
Das Camp war ein kraftvoller Ort der Vernetzung für Bewegungsfreiheit für Alle. Angemeldet waren rund 500 Menschen, die Initiative schätzt, dass rund 2000 Menschen das Camp besucht haben. Weitere Camps sind geplant.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite der Initiative „Abschiebezentrum BER verhindern

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Erklärung der VVN-BdA zum Urteil im Dresdener Antifa-Prozess

Logo der VVN-BdA: Der rote, politische Winkel vor den weiß blauen Streifen der KZ Häftlingskleidung. Darunter die Abkürzung VVN-BdADie VVN-BdA ist empört über das Urteil des Dresdener Oberlandesgerichts im Fall der angeklagten Antifaschistin Lina E und ihrer Mitangeklagten. Über fünf Jahre Haft für sie als „Rädelsführerin“ einer „kriminellen Vereinigung“ ist ein Urteil, das nicht nur bezogen auf die Vorwürfe überzogen ist, sondern angesichts des Prozessverlaufs nur als skandalös zu bezeichnen ist.

Es ist ungeheuerlich, dass der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats ein solch drastisches Urteil auf der Basis von Indizien, haltloser Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen fällte. Vor Gericht kamen immer wieder grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft auf, die den Fall an sich gezogen hatte. Falsche Interpretationen von vorgelegten Materialien, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als "Belege" für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: Nicht einmal DNA-Spuren konnten eindeutig zugeordnet werden, ein Foto vom Tatort bei Lina E. wurde als Beleg ihrer Anwesenheit gerechnet. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen. Vielmehr ist es erkennbar, dass er seinen Freispruch erkauft hat mit einer Aussage, die die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft stützen sollten. Aussagen militanter Neonazis wurde Glauben geschenkt - „Zeugen“, die in einem eigenen Prozess in Eisenach wegen krimineller Handlungen verurteilt wurden.

Selbst die Bundesanwaltschaft musste eingestehen, "nicht den einen, erdrückenden Beweis" zu haben. Trotzdem forderte sie acht Jahre Haft. Für sie sei es "die Gesamtschau", die die Vorwürfe erhärtete. Die Verteidigung hat vollkommen zurecht das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert beschrieben. Es ist ein Gesinnungsurteil, dass ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll.

Dieses Urteil weckt unliebsame Erinnerungen an die Justiz in der Endphase der Weimarer Republik, als bei Auseinandersetzungen zwischen Nazis und Nazigegnern in aller Regel die Antifaschisten mit schweren Verurteilungen rechnen mussten, während die SA und andere gewalttätige Nazis mit Milde der Richter rechnen konnten.

Wenn Innenministerin Nancy Faeser angesichts des Urteils betont, dass es auch im Handeln gegen Neonazis keine Selbstjustiz geben dürfe, da solch ein Verhalten das Vertrauen in den Rechtstaat beschädige, dann betonen wir, dass dieses Urteil in noch viel größerem Maße das Vertrauen in die Justiz und die Regeln des Rechtstaates beschädigt. Wir erwarten, dass bei einer rechtlichen Prüfung dieses Urteil aufgehoben wird.

Quelle: Erklärung der VVN-BdA, 4. Juni 2023
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