Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Landtag von Nordrhein-Westfalen am 20. Dezember 2006 eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes des Landes beschlossen. Demnach dürfen die Behörden auch mit rechtlicher Deckung private Computer unerkannt überwachen.
Ich kenne genügend Menschen, die meinten, weil sie nichts zu verbergen hätten, sei das nicht schlimm. Das bekannte Beispiel von Jean Charles de Menezes, der ebenfalls nichts zu verbergen hatte, ist sicherlich eine drastische Ausnahme. Oder?
Toll: Verfassungsschutzbericht 10/2006 berichtet über uns
Die Berichterstattung unserer Homepage über den rechten Aufmarsch in Göppingen blieb nicht unbemerkt. Der Verfassungsschutz nimmt in seinem Bericht 10/2006 vom "runden Tisch" bis hin zu verschiedenen antifaschistischen Organsiationen auch unsere Seite ins Visier.
Zitiert werden die Berichte:
"Göppingen ist bunt!" - NPD Aufmarsch am 23.9.2006 verhindern! vom 4.September 2006 und Göppingen: Ein erster Erfahrungsbericht vom 23. September 2006.
Diese wurden von Lesern dieses Blogs zum Teil in IndyMedia und anderen News-Portalen weiterverbreitet bzw. zitiert. Den Bericht des Verfassungsschutzes zeigt sich erstaunt über das Zustandekommen des Bündnisses und dass:
Da kann etwas nicht stimmen, denn:
Das Geheimnis um die Bemühungen der antifaschistisch eingestellten Menschen in der Region Göppingen und Esslingen, gemeinsam und demokratisch gegen den Aufmarsch der Antidemokraten einzusetzen, kann der Bericht natürlich nicht nachvollziehen. Er bleibt daher ein Spaltungs- und Einschüchterungsversuch nach dem Schema, mit der antikommunistischen "Keule" Verunsicherung zu säen.
Daher bleibt dieses Blog bei der Unterstützung der “Presseerklärung zu den Vorgängen am 23. September 2006 in Göppingen”.
Warum gleichzeitig im Verfassungsschutzbericht der Bericht über den faschistischen Aufmarsch nicht einmal die Hälfte des Platzes einnimmt, bleibt wohl das Geheimnis des Verfassungsschutzes.
Änderungen:
18.12.: Verweise zu den zitierten Berichten, kleinere Korrekturen.
Zitiert werden die Berichte:
"Göppingen ist bunt!" - NPD Aufmarsch am 23.9.2006 verhindern! vom 4.September 2006 und Göppingen: Ein erster Erfahrungsbericht vom 23. September 2006.
Diese wurden von Lesern dieses Blogs zum Teil in IndyMedia und anderen News-Portalen weiterverbreitet bzw. zitiert. Den Bericht des Verfassungsschutzes zeigt sich erstaunt über das Zustandekommen des Bündnisses und dass:
trotz solcher Ansichten (...) es dem Bündnis (gelang), für seinen Aufruf „Gemeinsam - Nazis keine Chance! Für Völkerfreundschaft!“ auch Angehörige nichtextremistischer Parteien und Gruppierungen als Unterzeichner zu gewinnen.
Da kann etwas nicht stimmen, denn:
Bemühungen um demokratische Unterstützer sind bei Linksextremisten gängig und sollen dazu dienen, die eigenen verfassungsfeindlichen Ziele unter Hinweis auf die „Bündnispartner“ als „demokratisch“ erscheinen zu lassen.
Das Geheimnis um die Bemühungen der antifaschistisch eingestellten Menschen in der Region Göppingen und Esslingen, gemeinsam und demokratisch gegen den Aufmarsch der Antidemokraten einzusetzen, kann der Bericht natürlich nicht nachvollziehen. Er bleibt daher ein Spaltungs- und Einschüchterungsversuch nach dem Schema, mit der antikommunistischen "Keule" Verunsicherung zu säen.
Daher bleibt dieses Blog bei der Unterstützung der “Presseerklärung zu den Vorgängen am 23. September 2006 in Göppingen”.
Warum gleichzeitig im Verfassungsschutzbericht der Bericht über den faschistischen Aufmarsch nicht einmal die Hälfte des Platzes einnimmt, bleibt wohl das Geheimnis des Verfassungsschutzes.
Änderungen:
18.12.: Verweise zu den zitierten Berichten, kleinere Korrekturen.
RFID-Nummernschilder: Ein Aprilscherz wird Realität
Vor zweieinhalb Jahren hatte c't berichtet, dass Nummernschilder mit RFID-Tags eine Möglichkeit sein könnten, Autofahrer und Fahrzeuge unbemerkt zu überwachen. Was damals als Grundlage für den traditionellen Aprilscherz-Artikel in c't diente, wird nun Realität. Allerdings (noch) nicht in Deutschland, sondern in Asien.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt?
Medienkampagne zum "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses"
+++ Besorgte Bürger sollen Medienberichte über geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation einfordern +++ Verhüllung von Webseiten zum "Trauertag um das Fernmeldegeheimnis" +++
Ein Jahr nach dem Beschluss der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Europäischen Parlament am 14.12.2005 fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Medien auf, die Menschen über die "geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation" und ihre Folgen zu informieren. "Obwohl dieses Vorhaben die Grundlagen unserer freien Gesellschaft in Frage stellt, fallen die Massenmedien als Informationsmittel der Bürger bisher weitgehend aus", so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Die meisten Menschen wissen nicht, dass ein Großteil ihres Privatlebens ab Herbst 2007 nachvollziehbar werden soll." Aus diesem Grund ruft der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung besorgte Bürgerinnen und Bürger auf, von ihrer Zeitung, Lieblingszeitschrift oder -fernsehsendung eine Berichterstattung über den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" am 14. Dezember einzufordern. Einen Musterbrief stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung auf seiner Internetseite bereit.
Am 14.12. vergangenen Jahres hatte eine "große Koalition" aus Konservativen und Sozialdemokraten im Europaparlament einer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Der "Kompromiss" war zuvor in geheimen Verhandlungen der Parteiführer mit Vertretern der Regierungen ausgehandelt worden. Danach soll ab Herbst 2007 protokolliert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Das Kommunikationsverhalten der gesamten Bevölkerung soll permanent und ohne Verdacht "auf Vorrat" aufgezeichnet werden, weil es den Strafverfolgungsbehörden einmal nützlich sein könnte. Als Folge der Pläne befürchtet der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ein gesellschaftliches Klima der Überwachung und Störungen der Kommunikation in sensiblen Angelegenheiten.
Auf den "1. Todestag des Telekommunikationsgeheimnisses" wollen die Bürgerrechtler des Arbeitskreises auch mit einer Verhüllung von Internetseiten aufmerksam machen. Unter dem Motto "1949-2005 - Das Fernmeldegeheimnis ist unverletzlich - Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!" sollen Betreiber von Webseiten am 14.12. darauf aufmerksam machen, dass die unbeobachtete Kommunikation bislang stets der Regelfall war, jetzt aber die Protokollierung sämtlicher Kommunikationsvorgänge zum Normalfall werden soll. Eine Anleitung zur Verhüllung der eigenen Webseite stellt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung im Internet bereit.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat vor wenigen Wochen einen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgelegt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hält die Pläne für verfassungswidrig und fordert ihre Aufgabe, zumal der Europäische Gerichtshof nächstes Jahr über eine von Irland eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entscheiden wird. Für den Fall, dass die Koalition von ihren Plänen keinen Abstand nimmt, organisiert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine "Sammel-Verfassungsbeschwerde", die bereits von über 7.000 Menschen unterstützt wird.
Hintergrund:
Dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zufolge soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.
Quelle: Presseerklärung vom 12.12.2006
6.000 Klagen gegen geplante Vorratsdatenspeicherung
Pressemitteilung des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom Donnerstag, den 30.11.2006:
Der Arbeitskreis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Zu weiteren Hintergründen siehe auch unsere Berichte zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".
+++ Über 6.000 wollen in Karlsruhe gegen Protokollierung ihrer Kommunikation klagen, darunter Abgeordnete, Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Geistliche und Psychotherapeuten +++ BKA-Bericht zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht +++
Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung wehren sich gegen Pläne der Bundesregierung, Daten über ihre Kommunikationspartner, ihr Bewegungsverhalten und ihre Internetnutzung auf Vorrat zu protokollieren. Bereits am ersten Tag der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung letzte Woche gestarteten "Sammel-Verfassungsbeschwerde" kündigten 3.700 besorgte Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme an. Inzwischen wollen über 6.000 Menschen nach Karlsruhe ziehen, falls der Bundestag die von der Koalition für 2007 geplante Vorratsdatenspeicherung beschließt.
"Von Handwerkern bis Professoren setzen sich Menschen aus allen gesellschaftlichen Gruppen gegen dieses verfassungswidrige Vorhaben zur Wehr", teilt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung mit, der die eingehenden Anmeldungen sammelt. Unter den Beschwerdeführern befinden sich viele Journalisten, die um ihre anonymen Informanten fürchten. Auch Ärzte, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Suchthelfer und Psychotherapeuten sehen die Vertraulichkeit als Grundlage ihrer Tätigkeit in Gefahr. Selbst Seelsorger und Geistliche wollen gegen die Vorratsdatenspeicherung klagen. Allgemein herrscht unter den Beschwerdeführern die Sorge vor, aus den geplanten Dateien ließen sich körperliche, psychische, rechtliche oder sonstige Schwierigkeiten unzähliger Menschen ablesen. Die Besorgnis eines Bekanntwerdens könne Menschen in prekären Situationen davon abhalten, Hilfe zu suchen, so der Mitarbeiter einer Telefonberatung im Sexualbereich.
Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht übernimmt, freut sich über die "waschkörbeweise eingehenden Vollmachten". Die Vollmachten seien "derzeit vor allem politische Willensbekundungen der künftigen Beschwerdeführer", so der Anwalt. "Sie drücken die große Besorgnis vieler Bürger aus, dass die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages ein verfassungswidriges Gesetz verabschieden wird, das wieder einmal Elemente des totalitären Überwachungsstaates beinhaltet. Ich hoffe, dass die Abgeordneten diesen Gesetzentwurf schnellstens in den Papierkorb befördern und dass die Verfassungsbeschwerde nie erhoben werden muss."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlichte am Donnerstag einen Bericht des Bundeskriminalamts vom November 2005, der die Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung belegen soll. Dem Bericht zufolge konnten in den letzten Jahren 381 Straftaten wegen fehlender Telekommunikationsdaten nicht aufgeklärt werden, vor allem in den Bereichen Internetbetrug, Austausch von Kinderpornografie und Diebstahl. "Die genannten 381 Fälle machen weniger als 0,001% der 6,4 Mio. jährlich begangenen Straftaten aus", kommentiert Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Laut Kriminalstatistik bleiben Jahr für Jahr 2,8 Mio. Delikte aller Art unaufgeklärt, meistens weil die Täter keine Spuren hinterlassen haben. Vor diesem Hintergrund ist nicht einzusehen, warum gerade die Nutzer von Telefon, Handy und Internet unter Generalverdacht gestellt werden sollten, zumal die Aufklärungsquote in diesem Bereich schon jetzt überdurchschnittlich hoch ist. In einer freiheitlichen Demokratie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Spurensicherung nur im Verdachtsfall losgeschickt wird und der Staat nicht jeden Bürger vorsorglich als potenziellen Verbrecher behandeln darf."
An prominenten Beschwerdeführern sind neben dem Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy und dem Präsidenten der Internationalen Liga für Menschenrechte Rolf Gössner der Europaabgeordnete Tobias Pflüger und die Bundestagsabgeordnete Silke Stokar an der Verfassungsbeschwerde beteiligt. Zur Begründung ihrer Unterstützung erklärt Frau Stokar: "Mein Mandat als Abgeordnete kann ich nicht mehr frei ausüben, wenn meine Telefonate und Mails von staatlichen Lauschern ausgewertet werden. Hier werden elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt, eine Verfassungsklage ist geradezu geboten." Auch die Bremer Strafrechtsprofessorin Edda Weßlau nimmt an der geplanten Verfassungsbeschwerde teil, weil sie die Regierungspläne für verfassungswidrig hält.
Ein Meldeformular für die kostenfreie Beteiligung an der Klage und eine Liste der Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer befinden sich auf der Homepage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de). Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern. Er fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.
Hintergrund:
Das Bundesjustizministerium hat vor drei Wochen einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgestellt. Danach soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.
Bericht der Berliner Zeitung
Bericht der Frankfurter Rundschau
Der Arbeitskreis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Zu weiteren Hintergründen siehe auch unsere Berichte zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".
Vorratsdatenspeicherung: Schlimmer geht immer!
In einer Mail des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wurde auf 2 drastische Fälle in England hingewiesen:
• Eine Initiative die sich gegen Fingerabdrücke bei Schülern durch die Schulen (!) wendet.
• Identifizierung durch Fingerabdruckscan bei Verkehrskontrollen!
Einen weiteren Schritt in den Orwellstaat macht Großbritannien. Polizisten werden mit Handscannern für Fingerabdrücke ausgestattet, mit denen sie Verdächtige identifizieren können. Die Abgabe der Fingerabdrücke sei vorläufig noch "freiwillig".
Die mobilen Erfassungsgeräte sollen effizientere Polizeiarbeit ermöglichen: Bisher müssen zur Abnahme von Fingerabdrücken die Verdächtigen festgenommen werden. Mit den mobilen Geräten ist hingegen eine minutenschnelle Identifiziuerung vor Ort möglich.
Die Geräte werden vorerst von Teams eingesetzt, die mit automatischer Nummernschild-Erkennung von Fahrzeugen arbeiten. Angehaltene Fahrer würden in 60% der Fälle ihre richtige Identität nicht angeben. Das Gerät könnte diese Quote steigern, obgleich es eine Erkennungsrate von eben 95% besitzt.
Die Abdrücke würden nicht gespeichert, sondern nur mit einer Datenbank abgeglichen, so die Polizei. Überzeugt sind die Gegner der nächsten Ausbaustufe des Polizei- und Überwachungsstaats nicht.
In Deutschland undenkbar? Laut einem “taz” Bericht wird das bereits seit längerem in Bayern bei Hooligans angewendet.
Das Vorgehen ist das gleiche. Erst wird eine "Randgruppe" genommen, bei der das jeder "nachvollziehen" kann und sobald eine Gewöhnung an diese Tatsache vermutet wird, zieht man für den "Rest" nach...
Informationen beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Zu weiteren Hintergründen siehe auch unsere Berichte zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".
• Eine Initiative die sich gegen Fingerabdrücke bei Schülern durch die Schulen (!) wendet.
• Identifizierung durch Fingerabdruckscan bei Verkehrskontrollen!
Einen weiteren Schritt in den Orwellstaat macht Großbritannien. Polizisten werden mit Handscannern für Fingerabdrücke ausgestattet, mit denen sie Verdächtige identifizieren können. Die Abgabe der Fingerabdrücke sei vorläufig noch "freiwillig".
Die mobilen Erfassungsgeräte sollen effizientere Polizeiarbeit ermöglichen: Bisher müssen zur Abnahme von Fingerabdrücken die Verdächtigen festgenommen werden. Mit den mobilen Geräten ist hingegen eine minutenschnelle Identifiziuerung vor Ort möglich.
Die Geräte werden vorerst von Teams eingesetzt, die mit automatischer Nummernschild-Erkennung von Fahrzeugen arbeiten. Angehaltene Fahrer würden in 60% der Fälle ihre richtige Identität nicht angeben. Das Gerät könnte diese Quote steigern, obgleich es eine Erkennungsrate von eben 95% besitzt.
Die Abdrücke würden nicht gespeichert, sondern nur mit einer Datenbank abgeglichen, so die Polizei. Überzeugt sind die Gegner der nächsten Ausbaustufe des Polizei- und Überwachungsstaats nicht.
In Deutschland undenkbar? Laut einem “taz” Bericht wird das bereits seit längerem in Bayern bei Hooligans angewendet.
Das Vorgehen ist das gleiche. Erst wird eine "Randgruppe" genommen, bei der das jeder "nachvollziehen" kann und sobald eine Gewöhnung an diese Tatsache vermutet wird, zieht man für den "Rest" nach...
Informationen beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Der Arbeitskreis ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Zu weiteren Hintergründen siehe auch unsere Berichte zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".
Dokumentarfilm “Alltag Überwachungâ€
“Alltag Überwachung- ist ein 45-minütiger Dokumentarfilm, von dem es hier einen kurzen Trailer gibt. Es wird in dem Film der Frage nachgegangen, ob wir inzwischen in einem Überwachungsstaat leben. Diese Frage beispielsweise zum Thema Vorratsdatenspeicherung beschäftigt viele Menschen. Der Film “Alltag Überwachung- ist eine freie Produktion. Der Trailer lässt auf baldige Fernsehausstrahlung oder Verbreitung beispielsweise über das Videoarchiv von IndyMedia oder Youtube hoffen. Die Macher suchen noch Kontakt zu Redaktionen
Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht!

1984 war gestern...
Das Thema ist mit Sicherheit nicht nur für Internetbenutzer von Interesse, stehen doch Handy- Telefonnutzer usw. ebenso im Fokus des Interesses der Berliner Regierung. Damit würden erstmals gesetzliche Grundlagen dafür geschaffen werden, daß zukünftig jede Kommunkation der Bevölkerung überwacht werden kann im Sinne der “Verbrechensbekämpfung” . Versteht sich.
Woher rührt eigentlich die Motivation der Urheber dieses Gesetzentwurfes? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt: Diejenigen, die mit der Überwachung dingfest gemacht werden sollen, kommunizieren mit Sicherheit kaum offen über das Internet. Dient das Schlagwort “Terrorismus” also auch hier zur Begründung für einen weitergehenden Abbau bürgerlich - demokratischer Rechte?
In dem Zusammenhang empfehle ich den Besuch der Seite der Informationsstelle für Militarisierung, die auf ihrem 9. Kongress vom 18. bis 19.11.2006 unter anderem die Folgen von Militarisierung und des globalen Kriegszustandes auf die hiesigen politischen Systeme analysiert und unter anderem eine Kampagne zum Abzug aller deutschen Soldaten von ihren Auslandseinsätzen unter dem Titel "Holt die Soldaten Heim!" befürwortet hat.
Im folgenden die Presseerklärung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung:
Bürgerrechtler rufen zur Teilnahme an einer "Sammel- Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf.
Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen Geschichte einmalig. "Die von der Bundesregierung geplante Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr
setzen."
An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ befindet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für Menschenrechte" ist.
Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Er begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt: "Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."
"Die anlasslose, zwangsweise Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ein eklatanter Verfassungsverstoß", bekräftigt der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "Es ist vollkommen unverhältnismäßig, die gesamte Bevölkerung zu erfassen, nur um gegen einige wenige Verdächtige leichter ermitteln zu können. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass 'eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis' Voraussetzung jeder Erfassung von Verbindungsdaten ist und dass der Gesetzgeber das 'strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat' zu beachten hat. Wer gleichwohl das ziellose Anhäufen sensibler Kommunikationsdaten aller Deutschen befürwortet, macht sich des vorsätzlichen Verfassungsbruchs schuldig."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.
Hintergrund:
Das Bundesjustizministerium hat vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorgestellt. Danach soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten werden.
Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten, Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz, das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen ("Flat-Rates") kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden.
Weitere Informationen und diese Pressemitteilung im Internet: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die geplante Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert.
Bei der Humanistischen Union ist der komplette Gesetzesentwurf als PDF Dokument herunterladbar. (23 MB!)
Zu weiteren Hintergründen siehe auch unsere Berichte zum Thema "Vorratsdatenspeicherung".
Wie das Internet unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung zensiert werden soll
Erst diese Woche hat Generalbundesanwältin Monika Harms versprochen, das Internet noch mehr zu überwachen. Als Grund gibt sie die Terrorbekämpfung an, als würden Terroristen ihre Anschlagspläne im Chatraum oder in Foren herausposaunen.
Doch bei der Überwachung geht es um weitaus mehr. ...
Weiterlesen im politblog oder zu weiteren Berichten zum Thema Vorratsdatenspreicherung in unserem Blog.
FoeBuD entwickelt „PrivacyDongle“ gegen Vorratsdatenspeicherung
Eine interessante Sache für diejenigen, denen die Installation von TOR oder das selbst Installieren von TORPark auf einem USB Stick zu aufwendig ist:
Quelle: FOEBUD 10.11.2006
Die Generalüberwachung in Europa kommt. Um Menschen darauf aufmerksam zu machen, ihnen ein Hilfsmittel für den Alltag zu geben und ein Zeichen gegen die Unsinnigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu setzen, hat der FoeBuD den PrivacyDongle entwickelt.
FoeBuD entwickelt „PrivacyDongle“ gegen Vorratsdatenspeicherung
Der PrivacyDongle des FoeBuD e.V.
Die geplante Vorratsdatenspeicherung bedeutet langfristig, dass in Zukunft sämtliche Kommunikationsverbindungen von Telefon, Handy, SMS und Internet (wer, wann, wo, mit wem) gespeichert werden sollen. Diese Maßnahme betrifft eben nicht Terroristen, sondern 80 Millionen unbescholtene Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Der FoeBuD e.V. engagiert sich seit langem gegen die Vorratsdatenspeicherung, denn diese ist eine Bedrohung für unsere Demokratie. Deswegen hat der FoeBuD mit dem „PrivacyDongle“ ein Werkzeug geschaffen, das das anonyme Surfen auch für technisch nicht so bewanderte Menschen einfach möglich macht.
Mit dem PrivacyDongle des FoeBuD e.V. können alle Menschen anonym im Internet surfen. Der kleine USB-Stick beherbergt die Software TorPark, mit der dies ohne vorherigen Installationsaufwand möglich ist. Der PrivacyDongle wird in den USB-Port des Computers am Arbeitsplatz, bei Freunden oder im Internetcafe gesteckt, dann auf das Programm-Icon geklickt und los geht's: Surfen im Internet, ohne eine Datenspur zu hinterlassen. Denn alle Verbindungen sind verschlüsselt, und sämtliche Daten werden nicht auf dem Computer, sondern -“ wenn gewünscht -“ auf dem PrivacyDongle gespeichert.
Der „PrivacyDongle“ kostet 20 Euro und wird im FoeBuD-Shop vertrieben: https://www.PrivacyDongle.com
Quelle: FOEBUD 10.11.2006