Stuttgart: Eine Startbahn reicht! Sternmarsch gegen Flughafenausbau am 12. April
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»Time to ban Viagra. Because if pregnancy is "god´s will", then so is your limp dick.« Bette Midler
Über 1.500 Vaihinger Bürgerinnen und Bürger unterstützen inzwischen die Initiative gegen die Verlegung des Stuttgarter zentralen Fernomnibusbahnhofs nach Vaihingen (IgFOB). Hinter der Forderung der Initiative, den ZOB in Hauptbahnhofsnähe zu belassen, stehen nicht nur die Omnibusunternehmer, sondern auch die Fahrgäste und wohl eine Mehrheit der Stuttgarter überhaupt. Mit dem Bezirksbeirat Vaihingen, den Fraktionen von Grünen, FDP und FW, sowie der Linkspartei und der SÖS im Gemeinderat besteht ebenfalls Einigkeit, dass der ZOB ein ZOB bleiben muss und nicht als FOB an die schon heute im Gewerbe- und Privatverkehr erstickende Vaihinger Peripherie verlegt werden darf. Jetzt sprach die Initiative bei den Fraktionen der CDU und SPD vor, die sich Ende letzten Jahres im UTA noch für eine Verlegung des Verkehrsknotenpunktes nach Vaihingen ausgesprochen hatten.
Bei den Gesprächen am vergangenen Dienstag legten die Initiative-Sprecher/innen den Gemeinderäten(1) noch einmal eindringlich dar, warum der vorgesehene Standort in Vaihingen für einen Fern-omnibus-Bahnhof denkbar ungeeignet ist. Nicht nur die vorhandene Verkehrsüberlastung der Zu- und Abfahrtstraßen, die nach den Verkehrsprognosen der Stadt bereits im Jahr 2010 auch ohne FOB ihre Fassungsgrenzen erreicht haben werden, wurden angeführt. Auch auf die fehlenden Park-möglichkeiten für die Zubringer und Abholer der Busfahrgäste (schon heute sind sämtliche Anliegerstraßen dort mit Berufspendlern zugeparkt), sondern auch die miserable Infrastruktur am Rande des Gewerbegebietes für die oftmals spät in der Nacht ankommenden Busreisenden wurde den Gemeinderäten verdeutlicht.
Die Gemeinderät/innen der CDU zeigten sich gegenüber den Argumenten der Initiative durchaus aufgeschlossen. Sie versicherten, dass man sich noch nicht endgültig auf den Standort Vaihingen festgelegt habe und der Meinungsbildungsprozess in der Partei noch nicht abgeschlossen sei.
Als eher enttäuschend hingegen wurden die Stellungnahmen der SPD-Stadträte empfunden.
Als besonders befremdlich wurde registriert, dass ausgerechnet die selbst aus Vaihingen kommende Gemeinderätin Roswitha Blind zwar immer wieder erklärte, dass Vaihingen ein äußerst schlechter Standort sei, man aber eben über keinen besseren verfüge. „Nennen Sie mir einen Standort in 200 Meter Umgebung des Hauptbahnhofs und Vaihingen ist das Problem los", forderte sie die Initiativ-Mitglieder auf.
„Dass sich Stadträte von der Verwaltung, die im Jahre 2003 den klaren Auftrag erhalten hat, andere Standorte zu suchen und den in Vaihingen nicht weiter zu verfolgen, vier Jahre lang an der Nase herum führen lassen, um dann von einer Bürger-Initiative zu verlangen, den von der Verwaltung versäumten Job binnen eines Monats zu erledigen, kann ich nur schwer verstehen", kommentiert IgFOB-Sprecher Martin Mika die Aufforderung der SPD Stadträtin.
Denn nicht nur bei der Initiative und in Vaihingen fragt man sich, was sich denn geändert hat in Vaihingen seit dem Jahr 2003 als der gesamte Gemeinderat den Standort als völlig ungeeignet ablehnte. Die Verkehrssituation kann es kaum sein -“ die wurde mit inzwischen 50.000 Berufspendlern täglich eher schlechter -“, die Infrastruktur der Umgebung nicht besser.
„Das einzige was seit 2007 anders ist," sagt IgFOB-Mitglied Gerhard Wick, „ist, dass das fragliche Gelände nicht mehr der Bahn gehört, sondern einem Konsortium aus HochTief und einem Immobilienfond des Finanzdienstleisters Redwood Grove Int., die es möglichst schnell und profitabel verwerten wollen."
Ob und was die Argumente der Bürger-Initiative bei den Gemeinderäten bewirkt haben, wird sich nun spätestens am kommenden Dienstag zeigen, wenn der UTA gegensätzliche Anträge von SPD und Grünen in Sachen FOB behandeln wird.
„Ich glaube, es ist uns mindestens gelungen, den Gemeinderäten deutlich zu machen, dass es uns nicht nur um die Verhinderung einer für Vaihingen verheerenden Lösung geht, sondern ebenso um eine gute Lösung für Stuttgart und seine Attraktivität für Fernreisende und Touristen", fasst IgFOB-Mitglied Franz Schmeller die Gespräche zusammen.
Die IgFOB ist inzwischen auch mit einer Internetseite online und stellt dort umfangreiche aktuelle und Hintergrunds-Informationen, sowie Stellungnahmen zum Thema ZOB oder FOB zur Verfügung.
Mit Bescheid vom 27. April 2007 hatte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) der Firma Monsanto den weiteren Vertrieb von genetisch verändertem Saatgut der Maissorte MON810 verboten. Begründung hierfür waren durch Studien belegte Sicherheitsbedenken in Bezug auf Insekten und andere Nichtzielorganismen wie zum Beispiel Bienen. Der Bescheid wurde der Firma Monsanto erst am 9. Mai 2007 zugestellt, als das gesamte Saatgut bereits verkauft war und galt nur für die Zukunft. Die sogenannte Dringlichkeitsmaßnahme hatte damit in der Praxis keine Auswirkungen auf den Vertrieb des Saatguts.
Eine Wiederzulassung sollte erst dann erfolgen, wenn Monsanto einen umfangreichen Monitoringplan vorlegt, mit dem fest gestellt werden kann, ob es durch MON810 zu Schäden an Biodiversität, Insekten oder Bienen kommt. An diesen Monitoringplan stellte das BVL in seinem Bescheid vom 27. April 2007 hohe Anforderungen. Insbesondere sollte das Monitoring den Vorgaben des EU-Gentechnikrechts entsprechen.
Mit Bescheid vom 6.12.2007 liess das BVL den Verkauf des MON810 Saatguts wieder zu. Von den Vorgaben für das Monitoring, welche das BVL noch in seinem Bescheid vom 27. April 2007 machte, rückte es wieder ab und erkannte einen über weite Strecken nutzlosen Monitoringplan an, der außerdem keinerlei Aussagen darüber liefert, ob es durch MON810 zu Bienenschäden kommt.
Das Vorgehen des BVL in Sachen MON810 stellte sich damit folgendermaßen dar: Zunächst wird ein wirkungsloses, weil erst nach Verkauf des Saatguts wirkendes "Vermarktungsverbot" ausgesprochen. Das "Vermarktungsverbot" bleibt dann so lange in Kraft, wie es der Firma Monsanto nicht schadet, nämlich in der Zeit, in der ohnehin kein Saatgut verkauft wird. Im Dezember 2007, rechtzeitig vor Verkauf des Saatguts für die neue Anbausaison 2008, wird das Verkaufsverbot wieder aufgehoben, obwohl der vorgelegte Monitoringplan nicht die Bedingungen erfüllt, welche das BVL selbst forderte. Die Aktivitäten des BVL hatten damit zu keinem Zeitpunkt reale Auswirkungen. Da ein solches "qualifiziertes Nichtstun" ein hohes Risiko für Honigbienen darstellt, klagen Imker gegen diese Wiederzulassung von MON810. Das Institut für Naturschutz- und Naturschutzrecht Tübingen unterstützt diese Imker im Auftrag des Bündnisses "Aktion GEN-Klage".


Zur Bilderserie : Kundgebung gegen "Stuttgart 21" am 15.12.2007
Nach Ansicht des Bündnisses versucht die Rathausspitze mit allen Mitteln, so genannte „Multiplikatoren“ für Stuttgart 21 zu gewinnen. So gibt es eine gemeinsame Einladung der beiden katholischen und evangelischen Stadtdekane zusammen mit OB Schuster an die Pfarrer und Kirchgemeinderäte.. Ähnliches ist geplant über das Oberschulamt. Daher wurde sich auch an die beiden Kirchen gewandt und um Gleichbehandlung, d.h. um eine Informationsveranstaltung zu „Kopfbahnhof 21“ gebeten.
Am 13. Februar kommt Hartmut Mehdorn nach Stuttgart zum Neujahrsempfang der IHK. Es wurde beschlossen, ihn mit Transparenten und anderen Meinungsäußerungen zu empfangen. Denn: Nachdem der Bahnvorstand sich besorgt äußerte über die Ablehnung von Stuttgart 21 in der Bevölkerung, soll nicht den Eindruck erweckt werden, dass diese Sorge gegenstandslos geworden sei.
Daher wird dazu aufgerufen, sich am 13. Februar um 16:30 Uhr vor der IHK in der Jägerstraße zu einer Kundgebung zu treffen.