trueten.de

»Das sind meine Prinzipien, und wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.« Julius Henry "Groucho" Marx

Fédération Internationale des Résistants - Association Antifasciste: Erklärung zur Ukraine

Die Internationale Föderation der Widerstandskämpfer (FIR) als Dachorganisation ehemaliger Partisanen und Kämpfer der Anti-Hitler-Koalition, Verfolgter des Naziregimes und ihrer Angehörigen sowie heutiger Antifaschisten und als „Botschafter des Friedens“ der Vereinten Nationen sieht sich in der aktuellen Situation in der Ukraine zu der folgenden Erklärung veranlasst:

Wir fordern zum Schutz aller Menschen in diesem Land, dass die angekündigte Feuereinstellung von allen Seiten eingehalten wird.

Wir unterstützen die Minsker Vereinbarungen und erwarten, dass auf dieser Basis ernsthafte politische Gespräche über das Leben, die Autonomie und die Freiheitsrechte aller Bewohner des Landes geführt werden.

Wir begrüßen die vorgeschlagene Resolution für den UN-Sicherheitsrat, die die Weltgemeinschaft in die Verantwortung für den Friedensprozess nimmt.

Wir sehen in Waffenlieferungen und anderen äußeren Einmischung Versuche, den Bürgerkrieg und die militärische Konfrontation zu Lasten der Menschen zu verlängern.

Wir erwarten insbesondere von der EU, dass sie eine friedensfördernde Rolle spielt, indem sie gegen nutzlose Sanktionen, jedoch für gleichberechtigte Gespräche in der Ukraine eintritt sowie nationalistische und neofaschistische Kräfte im Land zurückweist, anstatt diese zu unterstützen.

Berlin/ Budapest, 17.02.2015


Via VVN-BdA Kreisvereinigung Esslingen

Fünfzehn Stunden Schlafentzug - eine halbe Stunde Feuerpause. Lohnt sich das?

Regierungsgebäude in Minsk
Foto: LHOON, Ilmari Karonen
Lizenz: Creative-Commons-Lizenz 2.0
Sicher, es war zu loben. Und alle lobten es auch. Unsere Merkel - mindestens fünfzehn Stunden ohne Schlaf. Und blinkerte in Brüssel noch mit den Augen. Nur - warum das Ganze?

Um den Frieden zu wahren - das konnte nicht sein. Denn die Fehler von Minsk 1 verdoppelten sich in Minsk 2. Angeblich wurden mehrere der versäumten Schlafstunden zugebracht, um zu diskutieren, ob die ukrainischen Truppen wirklich umzingelt waren. Oder nicht. Man hätte minutenschnell Luftaufnahmen heranziehen können. Aber so technisch wollten es die Militärs nicht. Sie kämpften um die Ehre ihrer Truppen, nicht um den Augenschein. Entsprechend verlief das Übrige. Man hätte die Hintern früher lüften können.

Bleibt die Frage:Warum das Manöver?

Einmal bei allen Seiten natürlich, um den Friedenswillen zu zeigen. Nicht aber um friedlich zu sein.

Bester Beweis: Kaum war Merkel zurück in Brüssel, wurden ungerührt die Sanktionen bekräftigt. Rückschritte gegenüber dem Frieden zu Münster 1648. Damals wenigstens wurden alle Verfolgungen und Bußverfahren gegen die vermeintlich Schuldigen untersagt. Was hatten die Sanktionen gegen die Verantwortlichen des Angriffs auf Mariupol aber jetzt noch zu schaffen, da doch - dem Papier nach - der Frieden greifbar nahe war?

Putin freilich nicht besser. Wieso musste gerade er die Ergebnisse von Minsk vor den Sicherheitsrat bringen? Vermutlich auch und vor allem, um seine Verantwortlichkeit für den Frieden zu beteuern. Und zugleich abzustreiten.

Noch mal: Warum dann das Ganze? Als letzter Grund vielleicht bei allen Beteiligten: Sie erkannten, dass es unter keinen Umständen mehr möglich wäre, einen wirklichen Massenaufstand wie zu den Zeiten gegen den deutschen Faschismus zu entfesseln. Es gibt keine Möglichkeit mehr, ein Nationalgefühl zu erzeugen. Was es gibt, sind räumliche Zusammenschlüsse, die sich auflehnen gegen körperlich fühlbare Unterdrückung. Aber nichts, was den Massenbewegungen von 1941 bis 45 gleichkäme.

Bei Merkel und den Ihrigen käme hinzu, dass sie natürlich keinen Augenblick an die Geschlossenheit des ukrainischen Volkes zu glauben vermögen. Sie wissen, was sich unter den Anhängern der diversen Satrapen und Oligarchen in Wirklichkeit verbirgt. Insofern muss man bei Merkel einen Schritt weitergehen. Sie verlässt sich wirklich nicht auf Kanonenböller und Knallgewehr. Sie rechnet auf lange Frist einfach auf die wirtschaftliche Niederlage der Gegner. Zu erzielen durch systematische Erhöhung der Sanktionen. Bis zum Erliegen der Feinde. Bis dahin ist alles Schau. Frieden mimen um jeden Preis. Dafür lohnt es auf jeden Fall einmal die Zwinkeraugen nicht schließen zu lassen.

Georg Heym: Der Krieg

Georg Heym
Georg Heym
Aufgestanden ist er, welcher lange schlief,
Aufgestanden unten aus Gewölben tief.
In der Dämmrung steht er, groß und unerkannt,
Und den Mond zerdrückt er in der schwarzen Hand.

In den Abendlärm der Städte fällt es weit,
Frost und Schatten einer fremden Dunkelheit,
Und der Märkte runder Wirbel stockt zu Eis.
Es wird still. Sie sehn sich um. Und keiner weiß.

In den Gassen faßt es ihre Schulter leicht.
Eine Frage. Keine Antwort. Ein Gesicht erbleicht.
In der Ferne <wimmert> ein Geläute dünn
Und die Bärte zittern um ihr spitzes Kinn.

Auf den Bergen hebt er schon zu tanzen an
Und er schreit: Ihr Krieger alle, auf und an.
Und es schallet, wenn das schwarze Haupt er schwenkt,
Drum von tausend Schädeln laute Kette hängt.

Einem Turm gleich tritt er aus die letzte Glut,
Wo der Tag flieht, sind die Ströme schon voll Blut.
Zahllos sind die Leichen schon im Schilf gestreckt,
Von des Todes starken Vögeln weiß bedeckt.

Über runder Mauern blauem Flammenschwall
Steht er, über schwarzer Gassen Waffenschall.
Über Toren, wo die Wächter liegen quer,
Über Brücken, die von Bergen Toter schwer.

In die Nacht er jagt das Feuer querfeldein
Einen roten Hund mit wilder Mäuler Schrein.
Aus dem Dunkel springt der Nächte schwarze Welt,
Von Vulkanen furchtbar ist ihr Rand erhellt.

Und mit tausend roten Zipfelmützen weit
Sind die finstren Ebnen flackend überstreut,
Und was unten auf den Straßen wimmelt hin und her,
Fegt er in die Feuerhaufen, daß die Flamme brenne mehr.

Und die Flammen fressen brennend Wald um Wald,
Gelbe Fledermäuse zackig in das Laub gekrallt.
Seine Stange haut er wie ein Köhlerknecht
In die Bäume, daß das Feuer brause recht.

Eine große Stadt versank in gelbem Rauch,
Warf sich lautlos in des Abgrunds Bauch.
Aber riesig über glühnden Trümmern steht
Der in wilde Himmel dreimal seine Fackel dreht,

Über sturmzerfetzter Wolken Widerschein,
In des toten Dunkels kalten Wüstenein,
Daß er mit dem Brande weit die Nacht verdorr,
Pech und Feuer träufet unten auf Gomorrh.

Georg Heym, 1911

Text und Interpretation via antikoerperchen.de, siehe auch Rezitation von Fritz Stavenhagen

Tag der Befreiung 8./ 9. Mai 2015 Tag des Sieges

Vor 70 Jahren erlebte die Menschheit am 8. und 9. Mai 1945 die endgültige militärische Zerschlagung des deutschen Faschismus. Diese Daten markieren den Sieg über das menschenverachtende Regime des Hitler-Faschismus,

  • das politische Gegner und Andersdenkende ausgrenzte, verfolgte und inhaftiert,
  • das Menschen allein aus einer konstruierten Rassezugehörigkeit als Juden, als Sinti und Roma, als Slawen millionenfach ermordete,
  • das die Staaten in Europa und selbst Länder und Völker in anderen Teilen der Welt mit Krieg, Okkupation und Vernichtung überzog, mit dem Ziel der imperialen Hegemonie und der Zerschlagung der Sowjetunion,
  • das im grausamen Ergebnis mindestens 55 Millionen Menschen das Leben kostete.

Heute wird in manchen Ländern Europas die geschichtliche Wahrheit verleugnet, werden die Kollaborateure mit dem faschistischen Okkupanten als "Freiheitskämpfer" geehrt. Gegen diese Form von Geschichtsrevision betonen wir als FIR:

Die faschistischen Weltherrschaftspläne wurden durch das gemeinsame Handeln der Anti - Hitler - Koalition gestoppt.

Es waren die Angehörigen der Streitkräfte der Alliierten, vor allem die Angehörigen der sowjetischen Armee, die die Hauptlast des Krieges trugen, die diese Bedrohung auch militärisch zerschlugen.

Es waren die Partisanen und Widerstandskämpfer in allen vom Faschismus okkupierten Ländern, bei denen die Kommunisten in den ersten Reihen standen, die ihr Leben einsetzten für die Freiheit ihrer Heimat.
Teil dieser Anti - Hitler - Koalition waren auch deutsche Antifaschisten, die illegal in Deutschland, in den Reihen der Partisanen oder gemeinsam mit den alliierten Streitkräften für die Befreiung ihres eigenen Landes kämpften.

Wir erinnern an all diejenigen Frauen und Männer, die oftmals unter Einsatz ihres Lebens die Befreiung ermöglicht haben.

In politischen Erklärungen selbst des Europäischen Parlaments wird behauptet, dass mit dem Ende des Krieges nur eine "totalitäre Herrschaft" durch die andere ausgetauscht worden sei. Die FIR betont demgegenüber:
Der 8./ 9. Mai 1945 war der Tag der Befreiung und des Sieges

  • für alle vom deutschen Faschismus bedrohten Völker,
  • für die Inhaftierten der faschistischen Konzentrationslager, die noch in der Agonie des NS-Regimes auf Todesmarsch geschickt worden waren,
  • für die Zwangsarbeiter, die in verschiedenen Formen Sklavenarbeit für die deutsche Industrie, die Landwirtschaft und Kriegspolitik leisten mussten,
  • für die Nazigegner in Deutschland selber.

Er markiert den Beginn einer neuen Politik in den internationalen Beziehungen. Die Gemeinsamkeit des Handelns aller Nazigegner schuf die Basis für die Gründung der Vereinten Nationen und die Fixierung von Grundlagen des Völkerrechts für die Verfolgung und Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher im Nürnberger Tribunal. Diese Rechtsnormen haben bis heute Gültigkeit, wie die Generalversammlung der Vereinten Nationen jüngst bestätigte.

Damals hieß die gemeinsame Losung aller Antifaschisten "Nie wieder Krieg! Nie wieder Faschismus!" Für die FIR und ihre Mitgliedsverbände ist das eine Verpflichtung für heute und morgen. Wir handeln gemeinsam mit den Angehörigen heutiger Generationen

  • gegen Neofaschismus, extreme Rechte und Rechtspopulismus,
  • gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, religiöse Intoleranz und Antisemitismus,
  • gegen Krieg, imperiale Hegemonie, staatlichen und nicht-staatlichen Terrorismus sowie deren gesellschaftlichen Wurzeln.

Die Befreiung bildet die Grundlage für die Vision einer "neuen Welt des Friedens und der Freiheit", wie es die Häftlinge des KZ Buchenwald am 19. April 1945 formulierten. In ihrem Sinne kämpfen die Mitgliedsorganisationen der FIR heute für die Verwirklichung umfassender politischer und sozialer Menschenrechte, für Frieden und Demokratie. Gemeinsam begehen wir den 8./ 9. Mai 2015 als Tag der Befreiung und Tag des Sieges.

Januar 2015
Exekutivausschuss der FIR (Fédération Internationale des Résistants -“ Association Antifasciste)

Quelle

Monolog des Blinden

Alle, die vorübergehn,
gehn vorbei,
Sieht mich, weil ich blind bin, keiner stehn?
Und ich steh seit Drei ...

Jetzt beginnt es noch zu regnen!
Wenn es regnet, ist der Mensch nicht gut.
Wer mir dann begegnet, tut
so, als würde er mir nicht begegnen.

Ohne Augen steh ich in der Stadt.
Und sie dröhnt, als stünde ich am Meer.
Abends lauf ich hinter einem Hunde her,
der mich an der Leine hat.

Meine Augen hatten im August
ihren zwölften Sterbetag.
Warum traf der Splitter nicht die Brust
und das Herz, das nicht mehr mag?

Ach, kein Mensch kauft handgemalte
Ansichtskarten, denn ich hab kein Glück.
Einen Groschen, Stück für Stück!
Wo ich selber sieben Pfennig zahlte.

Früher sah ich alles so wie sie:
Sonne, Blumen, Frau und Stadt.
Und wie meine Mutter ausgesehen hat,
das vergeß ich nie.

Krieg macht blind. Das sehe ich an mir.
Und es regnet. Und es geht der Wind.
Ist denn keine fremde Mutter hier,
die an ihre eignen Söhne denkt?
Und kein Kind,
dem die Mutter etwas für mich schenkt?

Erich Kästner, 1929

Aufruf gegen die NATO-Sicherheitskonferenz 2015

Aufruf zu Protesten gegen die sog. Sicherheitskonferenz am 7. Februar 2015 in München.
Download: Aufruf als PDF (56k, 3.12.2014) - Unterstützung per Webformular

KEIN FRIEDEN MIT DER NATO

Stoppt den Konfrontationkurs und die neue NATO-Aufrüstung

Auf der sogenannten Sicherheitskonferenz (SIKO) geht es -“ entgegen der Selbstdarstellung der Veranstalter -“ weder um Sicherheit noch um Frieden auf dem Globus. Die SIKO ist eine Versammlung wirtschaftlicher, politischer und militärischer Machteliten vor allem aus den NATO- und EU-Staaten, die sich über Strategien zur Aufrechterhaltung ihrer globalen Vorherrschaft und über gemeinsame Militärinterventionen verständigen.

Vor allem aber ist die SIKO ein medienwirksames Propaganda-Forum zur Rechtfertigung der NATO, ihrer Milliarden-Rüstungsausgaben und ihrer auf Lügen aufgebauten völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze, die der Bevölkerung als „humanitäre Interventionen“ verkauft werden.

Bundespräsident Gauck nutzte die SIKO 2014 als Tribüne zur Werbung für eine stärkere deutsche Kriegsbeteiligung. Deutschland müsse sich „früher, entschiedener und substanzieller“ militärisch engagieren. Außenminister Steinmeier und Kriegsministerin von der Leyen stießen ins selbe Horn. Für die herrschende Machtelite ist die angebliche „militärische Zurückhaltung“ längst ein Relikt der Vergangenheit. Die neue Großmachtpolitik Deutschlands -“ getarnt als „weltpolitische Verantwortung“ -“ ist inzwischen Bestandteil einer offensiven Propaganda-Kampagne staatstragender Politiker und Medien und Richtschnur deutscher Außenpolitik. Dabei wird selbst die Unterstützung der von Faschisten durchsetzten Kiewer Regierung akzeptiert.

Mit der NATO gibt es keinen Frieden

Als militärischer Arm der reichsten westlichen kapitalistischen Staaten ist die NATO eine Kriegsallianz zur globalen Durchsetzung von deren wirtschafts- und machtpolitischen Interessen. Sie ist eine Bedrohung für die ganze Menschheit. Sie garantiert eine Weltordnung, in der 1% der Menschen 40% des Weltvermögens besitzen; eine Wirtschaftsordnung, die sich durch Ausbeutung von Mensch und Natur am Leben hält und zugleich die menschlichen Lebensgrundlagen zerstört.

Nach dem Scheitern der NATO im Irak, in Afghanistan und Libyen wird jetzt Russland als Feindbild wiederbelebt und ein brandgefährlicher Konfrontationskurs in Gang gesetzt: Durch Errichtung und Ausbau von NATO-Militärstützpunkten in den osteuropäischen Ländern, Aufstellung einer 4000 Mann starken „Schnellen Eingreiftruppe“, militärischer Aufrüstung Kiews, NATO-Truppenmanöver in der Ukraine und Ausbau der NATO-Raketenabwehr. Nicht zuletzt versucht die NATO unter Verweis auf den neuen Gegner, noch höhere Rüstungsausgaben zu rechtfertigen und durchzusetzen.

Kapitalismus und Krieg -“ zwei Seiten einer Medaille

Je mehr sich die Krisen des neoliberalen Kapitalismus häufen, desto brutaler werden die Profitinteressen von Konzernen, Banken und der Rüstungsindustrie durchgesetzt -“ ökonomisch mit dem geplanten Transatlantischen Freihandelsabkommen EU/USA (TTIP) -“ und nicht zuletzt auch mit militärischer Gewalt.

Gleichzeitig ist Deutschland seit Jahren unter Bruch der Verfassung nicht nur die militärische Drehscheibe für die Aggressionskriege der USA und der NATO, sondern an diesen Kriegen direkt und indirekt beteiligt. Nach wie vor ist Deutschland drittgrößter Waffenexporteur der Welt.

Die Bilanz imperialer Machtpolitik: Zehntausende Tote, Hunger und Not, Zerstörung von Umwelt und Infrastruktur, Erstarken des IS-Terrors -“ und damit namenloses Elend mit Millionen von Flüchtlingen, gegen die sich Europa durch ein tödliches Grenzregime abschottet.

Wir erklären den selbsternannten „Weltherrschern“, die zur SIKO nach München kommen und den Regierungschefs beim G7-Gipfel im Juni 2015 in Elmau: Ihr seid hier und überall auf der Welt unerwünscht.

Wir sind Teil einer weltweit wachsenden Bewegung, die eine Zukunft ohne Rüstung und Krieg mit gleichwertigen Lebensbedingungen aller Menschen anstrebt. Für Frieden und Gerechtigkeit in einer Welt ohne Ausbeutung von Mensch und Natur.

NO JUSTICE - NO PEACE
Ohne Gerechtigkeit gibt es keinen Frieden

Kommt zur Demonstration in München
am Samstag, 7. Februar 2015 um 13 Uhr, Marienplatz


AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-SICHERHEITSKONFERENZ


Unterstützungserklärungen (hier per Webformular) bitte möglichst bald.

UNTERSTÜTZUNGS-BEITRÄGE:
Einzelpersonen: 20 Euro, Klein-Gruppen: 30,- Euro, größere Organisationen: 50,- Euro - oder mehr
BÜNDNIS-KONTO:
K. Schreer, Konto-Nr.: 348 335 809, Postbank München, BLZ: 700 100 80, IBAN: DE44 700 100 800 348 335 809, BIC: PBNKDEFF, Stichwort: SIKO 2015

Unterstützung auch per E-Mail: gegen@sicherheitskonferenz.de oder
par Fax: 089-168 94 15 (s. Aufruf Download als PDF)
- bitte angeben: als Einzelperson / als Organisation

Arbeitskampf und Versammlungsfreiheit: Mit dem Versammlungsgesetz gegen Streikende?

2007, Schleswig-Holstein:

Die IG Bau bestreikt im Rahmen der Tarifrunde Baustellen. Bei Ansammlungen von Streikposten und Streikenden vor den Baustelleneinfahrten rufen die Unternehmer die Polizei wegen unangemeldeter Versammlung. Die Polizei greift in das Streikgeschehen ein, löst die Ansammlungen wegen fehlender Anmeldung auf, kesselt die Teilnehmer ein und stellt ihre Identität fest. Ermittlungsverfahren werden eingeleitet.

2008, München :

15 streikende Beschäftigte versammeln sich mit Transparenten und Flugblättern vor der Filiale der Modekette „Zara“ und machen ihren Streik bekannt. Nach einer Stunde beenden sie ihre Aktion. Der zuständige Gewerkschaftsfunktionär hat diese Aktion nicht als Versammlung angemeldet und wird deshalb vom Amtsgericht München wegen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz zu 1600 € Strafe verurteilt.

2012, Köln:

Ford-Beschäftigte aus Genk (Belgien) fahren nach Köln, um dort vor den Werkstoren von Ford gegen die Schließung ihres Werks zu demonstrieren. Dabei sollen Böller verwendet und Autoreifen angezündet worden sein. Sie werden stundenlang von einem riesigen Polizeiaufgebot eingekesselt,erkennungsdienstlich behandelt, einige in Gewahrsam genommen, die anderen nach Belgien abgeschoben.

Ein Jahr später beantragt die Staatsanwaltschaft 12 Strafbefehle beim Amtsgericht wegen Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Verstoß gegen das Versammlungsrecht.

2013, Großbettlingen (Kreis Esslingen):

Die Belegschaft der Firma Norgren kämpft gegen die Schließung ihre Werks und versucht den Abtransport von Anlagen durch die Blockade beider Werkstore mit Autos zu verhindern. Dabei befinden sie sich formal auf Firmengelände, das aber öffentlich zugänglich ist.

Dies führt dazu, dass sich zum einen das Landratsamt Esslingen als zuständige Versammlungsbehörde einschaltet, die Blockade für illegal erklärt und mit der Auflösung der angemeldeten Versammlung vor dem Werkstor droht. Zum anderen beantragt Norgren parallel dazu beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die IG Metall und 38 namentlich genannte Kollegen/innen, darunter den Versammlungsleiter der IGM, in der jedem Einzelnen 250.000 € Strafe angedroht werden und dem Versammlungsleiter alternativ Ordnungshaft.

Das Arbeitsgericht kassiert zwar die Strafandrohung gegen die 38 Kollegen/innen, gibt aber dem Antrag von Norgren statt und belässt die Strafandrohung gegen die IG Metall bzw. den Versammlungsleiter, den 2. Bevollmächtigten der IGM Esslingen Jürgen Gross, bei 250.000 € bzw. ersatzweise Ordnungshaft für jeden Fall der Zuwiderhandlung

So verschieden gelagert diese Fälle auch sein mögen, so zeigen sie doch deutlich die Tendenz, staatliches Eingreifen in Arbeitskampf- und Streikgeschehen zugunsten der Unternehmer durch den Umweg über das Versammlungsgesetz bzw. diverse Länderversammlungsgesetze zu organisieren.

Eine Entwicklung, die in der gewerkschaftlichen Diskussion noch kaum eine Rolle spielt.

Die formaljuristische Konstellation ist relativ verworren: Es kollidieren zwei Grundrechte: die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG und das, was man allgemein „Streikrecht“ nennt, abgeleitet aus der Koalitionsfreiheit Artikel 9 Abs.3 GG. Ist die Versammlungsfreiheit ein Individualrecht, das jeder in Anspruch nehmen kann, so wird das Streikrecht nur Vereinigungen, d.h. In diesem Fall Gewerkschaften, gewährt.
„Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht.(ausgenommen sind hier Diktaturen und andere autoritäre Regimes -“ Anmerkung des Verfassers). Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis (...) Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unsrer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.“

So charakterisiert der Wiesbadener Appell „Für ein umfassendes Streikrecht“ den Zustand des Streikrechts hierzulande.

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien ist das Streikrecht in der Verfassung verankert als individuelles Recht jedes abhängig Beschäftigten auch unabhängig von einem Aufruf, Urabstimmung etc. durch die zuständigen Gewerkschaften in den Streik zu treten. Natürlich gibt es auch in diesen Ländern die verschiedensten Einschränkungen des Streikrechts (z.B. im Öffentlichen Dienst), aber z.B. die Beschränkung auf Tariffragen ist dort ebenso unbekannt wie das Verbot des Generalstreiks.

Wie die Fallbeispiele zu Anfang zeigen, droht dem ohnehin verstümmeltem Streikrecht hierzulande jetzt auch noch Ungemach von versammlungsrechtlicher Seite.

Spätestens nach dem Münchner Urteil gegen den verdi-Kollegen stellt sich die Frage, wie sich die Regeln des Versammlungsrechts mit der Natur von Arbeitskämpfen vertragen: „Müssen also Streikversammlungen, wenn sie außerhalb der Betriebe stattfinden, nach § 14 (VersG) angemeldet werden -“ und wenn ja, gilt dies für alle ohne Ausnahme ? Verstößt ein Arbeiter, wenn er bei einer Streikversammlung unter freiem Himmel seinen Arbeitshelm trägt, gegen das sogenannte Schutzwaffenverbot („passive Bewaffnung“) des § 17a VersG? Verletzt er das Waffenverbot, wenn er sein Arbeitsgerät mit sich führt ? Ist es mit der Koalitionsfreiheit zu vereinbaren, dass die Polizei, wie es § 12a VersG erlaubt, die Streikversammlung filmt und die Reden mitschreibt?“ („Streikgeschehen als anmeldepflichtige Versammlung“ H.Wächtler in „Arbeit und Recht“ Ausgabe 5/2009).

Allein die Anmeldepflicht hätte weitreichende Folgen: Wesentlicher Bestandteil gewerkschaftlicher Streiktaktik ist der Überraschungseffekt. Durch den Zwang zur vorherigen Anmeldung fällt dieser weg, die betroffenen Unternehmen können sich vorbereiten, im Fall der Münchner „Zara“-Filiale z.B. durch Doppelbesetzung zentraler Funktionen wie der Kasse, die schleswigholsteinischen Bauunternehmer durch vorübergehende Stornierung und Umdirigierung von Zulieferungen.

„Eine Pflicht zur vorherigen Anmeldung dieser Streiks würde die Kampffähigkeit der streikführenden Gewerkschaft in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.“ ( H.Wächtler s.o.)
Damit nicht genug. Eine angemeldete Versammlung braucht einen Versammlungsleiter. Wenn, wie im bayerischen Versammlungsgesetz vorgesehen, auch der gewerkschaftliche Versammlungsleiter auf „Zuverlässigkeit und Eignung“ überprüft wird, werden dessen persönliche Daten erfasst und mit polizeilichen und staatsschutzrechtlichen Dateien abgeglichen. Das Bundesverfassungsgericht spricht in seiner Eilentscheidung zum bayerischen Versammlungsgesetz vom 17.2.2009 deshalb auch davon, dass „(...) Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen (...) Teilnehmer an einer unbefangenen Mitwirkung in der vom Veranstalter vorgesehenen Weise hindern (können)“ (zitiert nach H.Wächtler s.o.).

Durch die dargestellten versammlungsrechtlichen Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen kann der Staat direkt in den Arbeitskampf eingreifen, die Ausübung des Streikrechts würde von einer amtlichen Genehmigung abhängig gemacht.

Was ist zu tun?
In seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Versammlungsrecht in Schleswig Holstein vom 9.8.2012 fordert der DGB eine „Arbeitskampfklausel“: „Dies würde dem besonderen Charakter von Versammlungen im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen im Kontext des Artikel 9 Abs. 3 gerecht werden.“ Sie soll sicherstellen, „dass das weitergehende Grundrecht auf Koalitionsfreiheit seinen eigenen Schutzzweck behält und nicht über eine Beschränkung durch das Recht auf Versammlungsfreiheit teilweise leer läuft.“

So verständlich diese Anliegen ist, klingt die vom DGB vorgeschlagene Regelung doch etwas nach dem berühmten Sankt-Florians-Prinzip. In der Begründung für die Arbeitskampfklausel vom 27.1.2014 liefert der DGB darüber hinaus ein schönes Beispiel dafür, wie neue Regelungen nur neue Grenzen schaffen können: Es wird unterschieden zwischen Versammlungen, die „unmittelbaren Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - keine Anmeldung erforderlich -“ und Versammlungen, die nur „mittelbar über eine Solidarisierung der Öffentlichkeit Druck auf den Arbeitgeber ausüben“ - Anmeldung „sinnvoll“. Man darf gespannt sein, wie diese zwei „Versammlungsarten“ in der polizeilichen und juristischen Wirklichkeit voneinander abgegrenzt werden oder eben auch nicht.

Der DGB-Vorschlag greift aber insgesamt zu kurz. Vielmehr wäre es angebracht, wenn die Gewerkschaften auch die gesellschaftliche Dimension der Auseinandersetzung um die Versammlungsfreiheit in den Mittelpunkt rücken würden und sich wesentlich offensiver in diese Auseinandersetzung einmischten. Die Initiative gegen das bayerische Versammlungsrecht von verdi Bayern sei hier beispielhaft genannt.

So sind ja auch die Gewerkschaften nicht nur beim Arbeitskampf von den Restriktionen des Versammlungsgesetzes betroffen, man denke nur daran, dass in Heilbronn und Ulm Kolleginnen und Kollegen durch Polizeikessel im Zusammenhang mit antifaschistischen Demonstrationen an der Teilnahme an Maikundgebungen des DGB gehindert wurden. Im Vorfeld der DGB-Demonstration am 1.Mai 2014 in Stuttgart führte die Polizei sogenannte „Vorkontrollen“ durch, bei denen Leute über längere Zeiträume festgehalten und an der Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gehindert wurden. Dasselbe passierte bei der gewerkschaftsnahen Blockupy-Demonstration am 17.Mai 2014 ebenfalls in Stuttgart, zu der u.a. der verdi-Bezirk Stuttgart aufgerufen hatte.

Inhaltlich geht es darum, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass das Streikrecht und die Versammlungsfreiheit diejenigen Grundrechte sind, die die Möglichkeit eröffnen, tatsächlichen, spürbaren Druck auf Kapital und Politik auszuüben.

Die Kraft der kämpfenden Arbeiterklasse besteht in ihrer Fähigkeit, den Lebensnerv der kapitalistischen Gesellschaft, die Profitproduktion zu treffen. Gesamtgesellschaftlich wird diese Stärke noch wirksamer, wenn sie sich auf die Straßen und Plätze der Städte ergießt und sich dort mit anderen sozialen-und Protestbewegungen vereinigt.

Folglich muss alles dafür getan werden, diese Rechte nicht nur zu verteidigen, sondern zu erweitern in Richtung eines umfassenden Streikrechts und eines fortschrittlichen Versammlungsgesetzes.

Dazu schreibt das Komitee für Grundrechte und Demokratie in Bezug auf die Versammlungsfreiheit: „Würde ein Artikel 8 - „Jede Person hat das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen mit anderen zu versammeln und Versammlungen zu veranstalten“ - dieses Recht nicht vielleicht besser schützen können als jedes Versammlungsgesetz, das nur wieder neue Grenzen zu ziehen versucht ?“ ( Blockupy 2013 -“ Der Frankfurter Polizeikessel am 1.Juni 2013, S.69/70)

Diese Überlegung ist nicht von der Hand zu weisen. So wurde in Frankreich das Streikrecht ursprünglich ebenfalls unter Gesetzesvorbehalt gestellt („Näheres regelt ein Gesetz“). Dieses Gesetz wurde aber nie verabschiedet bzw. die Verabschiedung scheiterte am Widerstand der Arbeiterbewegung.

Dies weist auf einen grundsätzlichen Aspekt der Auseinandersetzung hin: Rechtsfragen sind immer auch Machtfragen. Es geht nicht in erster Linie um ausgeklügelte Gesetzesformulierungen, sondern um den Einsatz der Kraft der Gewerkschaftsbewegung und anderer sozialer- und Protestbewegungen für die Verteidigung und Erweiterung der Grundrechte.
Trotzdem sollen einige Eckpunkte der Ausgestaltung eines möglichen „zukünftigen“ Artikel 8 des Grundgesetzes genannt werden:

  • Das Recht, die Form und Ausgestaltung der Versammlung frei zu wählen.

  • Die Vorrangigkeit der Versammlungsfreiheit vor nachgeordneten Gesetzen wie den Vorschriften der Polizeigesetze, der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Gewerbefreiheit. Also keine Einschränkungen der Versammlungsfreiheit z.B. wegen der „Leichtigkeit des Autoverkehrs“ oder angeblicher Umsatzeinbußen des Einzelhandels.

  • Das Verbot aller Maßnahmen staatlicher Organe und Institutionen, die geeignet sind, die äußere und innere Versammlungsfreiheit zu gefährden, insbesondere Videoüberwachung, Polizeikessel, „enge Begleitung“ durch Polizeiketten.

Und last but not least die Kostenfreiheit aller Amtshandlungen im Rahmen der Wahrnehmung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit (Anmeldegebühren etc.) und die Aufhebung aller Bannmeilengesetze.

Nachtrag:

  • Die Ermittlungsverfahren gegen Teilnehmer am IG Bau-Streik 2007 in Schleswig Holstein wurden allesamt eingestellt.

  • Der Münchner verdi-Kollege ging in die nächste Instanz vor das Landgericht. Dieses setzte den Prozess aus bis zur Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Versammlungsgesetz. In der Eilentscheidung wurde der Verstoß heruntergestuft zur Ordnungswidrigkeit. Dadurch war kein Straftatbestand mehr gegeben, das Verfahren wurde eingestellt.

  • Gegen die Strafbefehle haben alle betroffenen Ford-Kollegen/innen aus Genk Widerspruch eingelegt. Der erste Prozess fand am 11.Juni vor dem Amtsgericht Köln statt.

  • Norgren hat die Anlagen abtransportiert. Nach neun Wochen Streik wurde in der Urabstimmung der ausgehandelte Sozialtarifvertrag mit 88% Zustimmung angenommen. Das Werk wurde Ende 2013 geschlossen.


Quelle: Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit

Mehr Verantwortung schleppen - wie ein abgesoffenes Kanu auf der Schulter

Als Gauck zu Jahresbeginn die Röhre öffnete und heißen Schwalm ausstieß, da dachten manche - ich auch - es gehe noch einmal ins völkische Blutvergießen. Vor allem, weil Merkel und von der Leyen so gar nicht zurückstehen wollten. Und heiße Dampfwölkchen nachjagten.

Inzwischen, wo es sonst allenthalben ernster geworden ist, hat sich herausgestellt, daß alles nicht so ernst gemeint war. Es ging um Anerkennung in der sogenannten Völkergemeinschaft. Nicht nur reden, sondern auch kräftig handeln.

Dass es ein wenig kläglich um die deutsche Waffenpracht steht, darf bei den großen Plänen nicht behindern. Es geht - und das ganz nach dem großen Plan vom Jahresanfang - darum, groß zu pusten. Aber kein einziges Mühlrad zu bewegen.

Sehr schlau deshalb die zwei Mauerstöße,die die Welt beschäftigen sollen. Das Überwachen der Front in der Ostukraine läßt sich mit den verbliebenen Flugzeugen verschiedener Art eben noch schaffen. Und da es sich nur um Unterrichtung handeln wird, werden die verschiedenen Kampftruppen es angenehm erstaunt zur Kenntnis nehmen, wenn wieder ein Panzer in die Luft geht oder eine Straßenkreuzung ruiniert ist. Gewußt haben werden sie es ohnedies. Ändert aber nichts, wenn alles auch noch sorgsam registriert wird.

Dasselbe gilt für das Ausbildungszentrum in Kurdistan. Schnell läuft da ohnedies nichts. Und während die IS-Truppen eine Stadt nach der anderen erlegen, wird fleißig für die Zukunft geprobt. In beiden Fällen also kräftig gespuckt, aber nichts getroffen.

Neuer Militarismus? Aber nur der Fassade nach.Es geht weiterhin nicht um Erfolge, sondern um Erfolgsnachahmung. Immer noch im Schatten der USA. Aber ganz allmählich in vorsichtiger Abkehrbewegung. Wer weiß,was in fünf Jahren sein wird.

Deshalb:Kräftig fauchen über angezündeten Meilern.

Globaler Aktionstag gegen Drohnen

Flyer
Am 4. Oktober findet der Globale Aktionstag gegen Drohnen statt. Allein in Deutschland wird es über 20 Aktionen geben, etwa vor dem AFRICOM in Stuttgart, dem Bundestag in Berlin oder in Kalkar.

Die Informationsstelle Militarisierung (IMI) ruft mit dazu auf, an diesem Tag gemeinsam mit den weltweit stattfinden Aktionen sich auf die Straße zu begeben:

"Weltweit werden immer mehr Kriege mit Drohnen geführt. Auch die Bundesregierung plant -“ wie viele andere Länder weltweit -“ bewaffnungsfähige Drohne anzuschaffen und einzusetzen.

Der Globale Aktionstag ist unsere Chance, Aktion Gemeinsam auf der ganzen Welt gegen den Einsatz von Drohnen, Satelliten und Bodenstationen zur Überwachung und Tötung zu organisieren.

In Stuttgart liegt mit dem AFRICOM, der Kommandozentrale der US-Streitkräfte für Afrika, ein zentraler Ort der völkerrechtswidrigen Drohnenkriegsführung. Lasst uns dorthin gehen und den globalen Aufschrei auch von Stuttgart aus hörbar werden.

Die deutsche Regierung, bis hin zur Stadt Stuttgart muss sich hier ihrer Verantwortung endlich stellen, ihre Mithilfe einstellen und kritische Nachfragen beantworten und Konsequenzen ziehen. Stattdessen verstärken sie die Zusammenarbeiten und möchten selbst das Drohnengeschäft und -kriegsführung ausbauen.

Wir rufen deshalb zur Teilnahme an der Kungebung auf.

14 Uhr vor dem US-AFRICOM in Stuttgart-Möhringen, Plieninger Straße 289
Anfahrt: U3 Haltestelle Landhaus

Veranstalter: Die AnStifter, DFG-VK BaWü, SÖS-Linke-PluS, Friedensnetz BaWü, Gesellschaft Kultur des Friedens, Die Linke Stuttgart, Informationsstelle Militarisierung, Ohne Rüstung Leben, Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart
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Quelle: IMI.

Näheres zur Aktion in Stuttgart.

Eine Übersicht über alle bundesweiten Termine.

Eine Übersicht über alle weltweiten Termine. Siehe auch: Der Sensenmann kommt aus der Luft.



Siehe auch: Die Infrastruktur der Drohnenkriegführung sichtbar machen. Der Globale Aktionstag zeigt Perspektiven für eine dezentrale Bewegung gegen Kampf- und Überwachungsdrohnen. Beitrag von Christoph Marischka.

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