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»Wenn Gott wirklich existierte, müsste man ihn umbringen.« Michail Bakunin

Berlin: Antikolonialer Gedenkmarsch 2019

Foto:: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv
Rund 150 Menschen beteiligten sich am vergangenen Samstag am 13. Gedenkmarsch zur Erinnerung an die afrikanischen Opfer von Versklavung, Menschenhandel, Kolonialismus und rassistischer Gewalt. Sie zogen von der Wilhelmstraße bis zum Humboldtforum in Berlin-Mitte.
Der Gedenkmarsch findet jedes Jahr am letzten Samstag im Februar statt in Erinnerung an das Ende der Kongokonferenz (15. Nov. 1884 -“ 26. Feb. 1885), auf der Afrika von den Kolonialmächten willkürlich aufgeteilt wurde. Er wird organisiert vom Komitee für die Errichtung eines afrikanisches Denkmals in Berlin gemeinsam mit zahlreichen Gruppen der Black Community.

Zur Fotoserie beim Umbruch Bildarchiv

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Weitere Fotos aus dem alten Bildarchiv (1980 - 2018)
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Gedenken in Dessau: Oury Jalloh Demonstration 2019

Foto: © heba / Umbruch Bildarchiv Berlin
Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh an Händen und Füßen gefesselt im Dessauer Polizeigewahrsam. 14 Jahre lang haben Polizei-, Justiz- und Politik die Aufklärung der Ermordung von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam sowie die Aufklärung von zwei weiteren Todesfällen im Dessauer Polizeirevier verweigert. Die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“, die Black Communities und viele solidarische Menschen sorgen dafür, das der Feuertod von Oury Jalloh auch nach 14 Jahren nicht vergessen wird. Auch in diesem Jahr beteiligten sich mehr als 1.000 Menschen mit viel Power an der jährlichen Gedenkdemonstration für Oury Jalloh in Dessau.

Beim Berliner Umbruch Bildarchiv ist auf der neu gestalteten Webseite jetzt eine Fotoreportage zur Demonstration am 7. Januar in Dessau erschienen.

Erklärungen von Alassa M. und Rechtsanwalt Roland Meister zur Hetze der "BILD"-Zeitung

Faksimile der BILD "Zeitung" vom 4. Januar 2019
Wir hatten Montag kurz über den Fall von Alassa M. berichtet. Nun meldet er sich persönlich ebenso wie sein Anwalt zu den Verleumdungen der „BILD“ zu Wort:

Montag, 07.01.2019, 16:15 Uhr

Ich bin sehr wütend und empört, dass etliche Medien anstelle einer sachlichen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung nichts als Unwahrheiten und offene Lügen verbreiten, dass BILD, Parteien wie die AfD und soziale Netzwerke mich angreifen. Sie treiben ihr rassistisches und undemokratisches Spiel damit.

Es ist wirklich eine neue Stufe der Angriffe. Und wenn sie mich angreifen, greifen sie alle Flüchtlinge an. Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz aus Freiburg fordert sogar die Wiedereinführung der Todesstrafe für Flüchtlinge wie mich -“ und das nur, weil wir unsere Rechte wahrnehmen.

Sie können nicht glauben, dass ein Flüchtling, den sie als Mensch zweiter Klasse und als einen Illegalen ansehen, für seine berechtigten demokratischen Rechte eintritt. Sie wollen uns wie Freiwild behandeln. Ich bin in einer Nacht- und Nebel-Aktion in der LEA Ellwangen an Händen und Füßen mit Kabelbindern wie Vieh nach Frankfurt abtransportiert worden. Ich durfte nicht mal meinen Rechtsanwalt verständigen.

Offensichtlich gilt ihnen ein Asylbewerber als völlig rechtlos. Ich verstehe nun, wenn Leute sagen: „Bild lügt!“ Sie nehmen meine Person, um den Abbau der Rechte der Flüchtlinge weiter voranzutreiben und mich und andere Flüchtlinge, ja die ganze Flüchtlingsbewegung zu kriminalisieren. Obwohl ich sehr schockiert war über das, was die BILD-Zeitung über mich verbreitet, musste ich dennoch über die ganze Lügen und Unwahrheiten auch „lachen“.

Nicht einmal die sechs (!) Bild-Journalisten (die nicht mal mit vollem Namen unterschrieben haben!) sind in der Lage, unsere Situation als Flüchtlinge in Deutschland mit den vorhandenen verbrieften demokratischen Rechten und Freiheiten zu akzeptieren und zu begreifen. Die Rechte von Flüchtlingen sind allgemein bekannt und müssten doch auch der BILD-Zeitung und den verantwortlichen Politikern und ihren Parteien bekannt sein. Sie spielen sich selbst zu Richtern auf als wären sie das BAMF selbst, die über meinen Asylfolgeantrag zu entscheiden hat - und nicht die BILD-“Zeitung.

Insofern muss man auch die Frage nach dieser Art Pressefreiheit stellen. Man kann doch nicht einfach alles behaupten! Was für eine Pressefreiheit ist das eigentlich? Ich wundere mich, was diese Leute wohl ihren und anderen Kindern über die Lage und Situation der Flüchtlinge sagen. Wissen sie überhaupt etwas über mich und andere Flüchtlinge. Informieren sie sich über die Fluchtursachen in Kamerun und anderswo?? Warum haben sie das Recht, solche Desinformationen zu verbreiten!?

Wenn sie sich nur mal auf der Homepage der BAMF unter dem Stichwort "ANKOMMEN" informieren würden, könnten sie sehen, welche Rechte und Pflichten wir Flüchtlinge haben.

Dort erhalten sie genaue Antworten über die Leistungen für Flüchtlinge sowie ihren Aufenthaltsstatus. Dann könnten sie sehen, was ich und andere Flüchtlinge an Leistungen erhalten. Bisher habe ich keinen einzigen Cent erhalten! Ist das die „Stütze“, die die BILD-Journalisten meinen?

Offensichtlich sollen Flüchtlinge nach BILD-Meinung wie Haustiere behandelt werden, so dass die Herren beliebig mit ihnen umgehen können. Ist der Flüchtling kein Mensch mehr, wie es die Menschenrechte festsetzen? Hat ein Flüchtling keine Würde mehr? Im deutschen Grundgesetz steht doch, dass die Würde des Menschen unantastbar ist! Nach der Meinung der BILD-Zeitung und der AfD sollen alle Flüchtlinge als “Terroristen- angesehen werden, vor denen man sich schützen müsse.

Kann ein Mensch wie ich, der seine Heimat wegen politischer Verfolgung verlassen musste, der sein Kind auf der Flucht im Mittelmeer verloren hat und von seiner Frau getrennt leben muss, denn kein Asyl in Deutschland bekommen? Haben sich die Journalisten bis hinauf zum Ministerpräsidenten Kretschmann und seinem Innenminister Strobl einmal in die Lage eines traumatisierten Flüchtlings versetzt, der nachts kaum schlafen kann, weil so viele furchtbaren Erlebnisse ihn verfolgen und seine Zukunft in Deutschland so unsicher ist? Es ist sehr leicht zu urteilen und solche Artikel zu schreiben, wenn man auf der anderen Seite steht und kein Flüchtling ist.

Im Mai letzten Jahres machte BILD schon mal ein Interview mit dem togolesischen Flüchtling YOUSSEF über seine geplante Abschiebung durch die Polizei in der LEA Ellwangen. Wir waren damals schon sehr überrascht, wie BILD das Interview so kürzte, dass ein ganz anderer Inhalt erzielt wurde. Ich habe das Interview auf meiner youtube-Seite (https://youtu.Be/Ca2v1s6mZ2U) festgehalten.

Später konnten wir in allen Zeitungen lesen, dass 150 bis 200 afrikanische Flüchtlinge Widerstand gegen die Polizei geleistet hätten. Dabei waren es viel weniger, die ihr Recht auf einen friedlichen (!) demokratischen Protest wahrgenommen hatten. Als Flüchtlinge sind wir völlig auf uns allein gestellt. Wir haben keine andere Hilfe als durch uns selbst. Allein viele Freundinnen und Freunde aus Ellwangen, der Pater und dann auf Dauer der Freundeskreis Alassa und seine Unterstützer halfen mir und uns in dieser schweren Zeit.

Wir sind voller Traumata und innerlich und teilweise auch äußerlich verwundet, wir haben manchmal fast die Hoffnung verloren. Wir brauchen doch Hilfe, um mit all dem fertig zu werden! Wir hatten uns dann gemeinsam auch mit Hilfe der örtlichen und überörtlichen Flüchtlingsinitiativen entschieden, am 9. Mai 2018 eine Kundgebung und Demonstration durchzuführen und die Bevölkerung über die tatsächlichen Ereignisse zu informieren über die Ereignisse in der LEA unter dem Motto: We are refugees and no criminals! Aber wer liest schon das, was ein schwarzer Flüchtling schreibt, von dem sie meinen, er würde den Staat ausnehmen?

Und jetzt sollen selbst unsere Unterstützer vom Freundeskreis und den verschiedenen Flüchtlingsinitiativen im ganzen Land von der BILD als „Linksaktivisten“ diskriminiert werden.

Ich möchte sagen, dass ich nicht illegal hier bin, wie BILD verbreitet. Nach sechs Monaten Abschiebung nach Italien war ich berechtigt, wieder nach Deutschland einzureisen, was ich dann völlig legal tat. Ich meldete mich ordnungsgemäß mit meinem Rechtsanwalt umgehend bei dem BAMF-Büro in der LEA Ellwangen an. Mein Asylfolgeantrag wurde akzeptiert und veranlasst, dass ich in die LEA Karlsruhe überwiesen wurde. Es kam keine Polizei, um mich zu verhaften wegen irgendwelcher illegalen Sachen. Warum lügt BILD? Sie müssten das doch alles wissen! Wer hat ein Interesse an so einer Hetze und so einer Kriminalisierung von mir, meiner Familie und allen Flüchtlingen und meinen Freunden?

Es ist doch offensichtlich so, dass die BILD im engsten Kontakt mit Herrn Seehofer, Strobl, Kretschmann bis hin zu Frau Merkel steht. Warum wurde bisher meine Klage gegen das Land Baden-Württemberg wegen meiner Abschiebung nicht beantwortet? Warum darf ich nicht arbeiten? Ich möchte niemandem auf der Tasche liegen. Dabei sollen doch alle Menschen vor dem Gesetz gleich behandelt werden! Die Angriffe auf meine Person sind offensichtlich nicht isoliert zu betrachten.

Es ist zu sagen, dass die Situation in Italien für die Flüchtlinge vor allem jetzt unter der Salvini- und Di-Maio-Regierung völlig unmenschlich ist. Niemand kümmert sich um sie. Kürzlich ist einer im Park erfroren. Während den sechs Monaten meines Italienaufenthalts lebte ich wie ein Bettler, während meine Frau weit entfernt in Bologna in einem Camp für geschädigte und traumatisierte Frauen untergebracht war.

Als Ex-Sozialarbeiter und -Übersetzer hatte ich in der LEA erfahren, dass man nach sechs Monaten eben zurückkehren kann. Und das habe ich getan - nichts anderes und einen Asylfolgeantrag gestellt, der angenommen wurde. Das sind die Tatsachen!

Ich appelliere an alle Menschen und Parteien, an die Medien, die ihre Zeit dafür einsetzen, um die öffentliche Meinung gegen die Flüchtlinge zu manipulieren, dass sie nicht die Flüchtlinge verantwortlich machen sollen für die ganze Situation der Flüchtlinge auf der Welt, sondern dass die Regierungen und die gesellschaftlichen Verhältnisse dafür verantwortlich sind. Sie sollen nicht die Flüchtlinge bekämpfen, sondern die Fluchtursachen!

Die Veröffentlichung meines Fotos ohne meine Zustimmung ist eine ungeheuerliche Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte. Habe ich keine Rechte mehr? Will man die faschistischen Kräfte auf mich hetzen, wie in Chemnitz? Gegen diese Verletzung meiner Rechte protestiere ich entschieden und werde juristisch vorgehen. Wäre ich ein Krimineller, dann hätten sie mich doch längst verhaften können und ins Gefängnis gebracht, oder? Es ist so wie es in einem Spruch in meinem Dorf heißt: Der Totentischler hat allein das Interesse an der Steigerung der Todesrate (“the coffin seller only wants to increase the mortality rate-).

ALASSA MFOUAPON, Kamerun, z.Zt. LEA Karlsruhe

  1. Januar 2019


Persönliche Stellungnahme von Anwalt Roland Meister zur Berichterstattung der Bild-Zeitung vom 4. Januar:


Als Rechtsanwalt von Alassa M. protestiere ich gegen meine Diskreditierung und Verleumdung in diesem Artikel. Er behauptet, ich würde „Geschäftemacherei betreiben, die das Schicksal der Flüchtlinge ausnutzt -“ finanziell und politisch!“ Das ist infamer Rufmord.

  1. Ich praktiziere seit 1980 als Rechtsanwalt in einer der im Asyl- und Ausländerrecht angesehenen Kanzleien Deutschlands. Ich vertrete Alassa M. wie viele andere Migrantinnen und Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende, weil diese in Deutschland auch von kompetenten Anwälten in Deutschland vertreten werden müssen, wenn sie ihre sowieso sehr beschnittenen Rechte wahrnehmen wollen.


Das erfolgt unter großem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei, denn komplexe Fälle wie die von Alassa M. rechnen sich unter finanziellen Gesichtspunkten nicht, wenn man sie gründlich bearbeitet. Alle Gelder für die Verfahren von Alassa wurden durch die Menschen der Flüchtlingssolidarität aufgebracht. Keinen Cent davon hat bislang der Staat bezahlt. Es zeugt von Unkenntnis oder Böswilligkeit, wenn generell behauptet wird, dass der Staat Flüchtlingen „einen Anwalt bezahlt ..., wenn er selbst kein Geld hat“.

Ich streite mit meinem Mandanten strikt um seine Rechte und Freiheiten, die ihm in Deutschland zustehen; mit „politischer Agitation“ - wie die BILD behauptet - hat das nicht das Geringste zu tun.

  1. BILD behauptet, mein Mandant sei illegal nach Deutschland gereist und hätte sich strafbar gemacht, weil eine "Einreisesperre bestanden" hätte. Dabei ergibt sich aus dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14.März 2018, dass das am 21. Dezember 2018 nicht mehr der Fall war. Das darin ausgesprochene Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte auf § 11 Abs. 1 AufenthG. Dessen Wirkung war auf sechs Monate befristet. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen.

  2. Mein Mandant konnte rechtmäßig in Übereinstimmung u. a. mit der Genfer Flüchtlingskonvention nach seinem sechsmonatigen Aufenthalt in Italien wieder nach Deutschland einreisen, um in Deutschland einen neuen Asylantrag zu stellen. Ein Kernstück der Genfer Flüchtlingskonvention ist das sogenannte Non-Refoulement-Gebot des Art. 33 Absatz 1 Genfer Flüchtlingskonvention. (Verbot der Ausweisung und Zurückweisung). Es untersagt den Vertragsstaaten, zu denen Deutschland gehört, ausdrücklich, einen Flüchtling in einen Staat aus- oder zurückzuweisen, in dem „sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.“


Als in einem ähnlich gelagerten Fall die deutsche Regierung einen Flüchtling, der aus Italien kommend, einen erneuten Asylantrag stellte, sofort wieder ohne weitere Prüfung abschieben wollte, kam der Europäische Gerichtshof (EUGH) zum Ergebnis, dass dies rechtswidrig und willkürlich ist und eine neue Prüfung des Asylantrages erforderlich ist. (Urteil des EUGH vom 25.01.2018 -“ Aktenzeichen C-360/16)

Die Ausreise aus Italien und die Einreise nach Deutschland entspricht auch dem Dublin-III-Abkommen. Denn in Italien existiert faktisch kein Asylrecht mehr und es bestehen systemimmanente Mängel im Asylverfahren. Anerkannte internationale Organisationen wie der Danish Refugee Council (DRC) oder die Schweizer Flüchtlingshilfe (SFH) stellen in einem aktuellen Monitoring-Bericht fest, dass die Bedingungen für Flüchtlinge in Italien untragbar sind, insbesondere auch nach den jüngsten Verschärfungen durch das Salvini-Gesetz, das Anfang Dezember 2018 im italienischen Parlament verabschiedet wurde. Dies gilt insbesondere für traumatisierte Flüchtlinge wie Alassa M. Er wurde in Libyen massiv gefoltert und sein zweijähriges Kind ist im Mittelmeer ertrunken.

  1. Der Asylantrag von Alassa M. ist auch nicht aussichtslos, sondern begründet! Mein Mandant musste aus Kamerun fliehen. In Kamerun existieren keine demokratischen Rechte und Freiheiten, sondern Willkür, staatliche Repression und massive Korruption. Im Demokratieindex der Zeitschrift The Economist belegt Kamerun Platz 140 von 167 Ländern. Das Bistum Limburg schreibt am 29. November 2018 an die Bundesregierung: „Machen wir uns nichts vor, wir sind im Krieg. Jeden Tag gibt es Schusswechsel und täglich sterben mehr Menschen“, erzählt ein Priester aus Kamerun, der im Bistum Limburg zu Gast ist. Seine Aussage steht beispielhaft für die derzeitige Situation in Kamerun, heißt es einem Brief der Diözeseversammlung des Bistums Limburg an Bundeskanzlerin Angela Merkel.“ Im letzten Länderbericht von amnesty international 2017/2018 heißt es u. a.: „Soweit bekannt, sind die kamerunischen Behörden den Vorwürfen über Haft ohne Kontakt zur Außenwelt, Folter und andere Misshandlungen nicht nachgegangen und haben auch keine Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle oder zur strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung der Täter ergriffen. ... Menschenrechtsverteidiger, zivilgesellschaftlich engagierte Bürger, Journalisten, Gewerkschafter, Rechtsbeistände und Lehrer wurden 2017 weiterhin eingeschüchtert, schikaniert und bedroht....“

  2. Alassa und seine Familie mussten u. a. deshalb fliehen, weil er sich weigerte, sich von seiner christlichen Ehefrau scheiden zu lassen. Sie waren deshalb systematischer vom Staat ausgehender Willkür und Gewalt ausgesetzt.


Auf der Flucht war er ein Jahr in einem der mit faktischer Duldung der EU in Libyen bestehenden Folterzentren inhaftiert. Dort wurde er massiv misshandelt, auch weil er sich mit anderen Flüchtlingen nicht einfach willenlos der Repression und dem staatlichen Terror beugte. Genau solche Menschen sollen durch das Asylrecht und mit der nach dem Hitler-Faschismus erreichten internationalen Konventionen zum Schutz von Flüchtlingen und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden.

  1. Es trifft zu, dass ich Herrn Alassa M. in der Klage gegen die Landesregierung Baden-Württembergs vertrete. Dieser Polizeieinsatz war eindeutig rechts- und verfassungswidrig. Er war weder durch das Polizeirecht gedeckt, noch lag ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vor. Aus Juristenkreisen wurden Alassa M. und unser Büro dafür gewürdigt, dass diese Klage erhoben wurde, da sehr verbreitet das Vorgehen der Landesregierung in Baden-Württemberg und ihrer Polizei als grob unverhältnismäßig, willkürlich und rassistisch motiviert angesehen wird. Dieser Kern des politischen Handelns von Herrn Alassa M. wird von der BILD-Zeitung geflissentlich verfälscht in irgendeine Klage gegen „sogar Polizisten“.

  2. Er wurde von der Polizei am 20. Juni 2018 bei seiner Abschiebung ohne jeden Grund brutal behandelt, zu Boden geworfen, misshandelnd gefesselt usw. Wenn die BILD-Zeitung es skandalisieren will, dass bei rechtswidrigen Taten „sogar Polizisten“ oder ihre Dienstherren verklagt werden, dann liegt es nur daran, dass es der Bild-Zeitung eben nicht um Recht und Gesetz, sondern selbst um „politische Agitation“ geht.

  3. Im Bild-Artikel darf Reiner Wendt, Chef der Polizeigewerkschaft und selbst durch langjährige unrechtmäßige Bezüge aus der Staatskasse berüchtigt, auch noch zu offenem Rechtsbruch aufrufen, wenn er fordert, dass Menschen wie Alassa M. „sofort hinter Gitter gehören.

  4. Ich werde gegen die Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte und unsäglicher Angriffe auf die demokratische Flüchtlingssolidarität und Öffentlichkeit umgehend rechtliche Schritte gegen die Bild-Zeitung ergreifen.

  5. Als Rechtsanwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass ich an illegalen Aktivitäten beteiligt wäre, wenn ich meinem Auftrag gemäß einen Beitrag dazu leiste, dass demokratische Rechter und Freiheiten erhalten bleiben.


Roland Meister

Gegen "BILD" Hetze: Freundeskreis Alassa mit Kampfansage und juristischen Maßnahmen gegen die Pogromstimmung gegen Alassa M.

"BILD" hetzt mal wieder. Das hat Tradition.
In ihrer heutigen Ausgabe verleumdet, bedroht und hetzt die BILD-Zeitung in ihrer Titelgeschichte gegen bundesweit bekannt gewordenen demokratischen Flüchtlingsaktivisten Alassa M. , seine Unterstützer und damit die gesamte demokratische Flüchtlingsbewegung.

Der Artikel verleumdet Alassa M. als Kriminellen, den Freundeskreis Alassa sowie die inzwischen 20.840 Unterstützer des Ellwangen-Appell als Linksaktivisten und seinen engagierten Rechtsanwalt als Geschäftemacher. Dies mit ehrabschneidenden und wahrheitswidrigen Behauptungen und irreführenden ultrareaktionären Kommentaren. Der Artikel verletzt die Persönlichkeitsrechte von Alassa M. und bedroht sein Leib und Leben, wenn sein Foto in Großaufnahme sowie seine Flüchtlingsunterkunft abgebildet sind. Dagegen wird der Freundeskreis auch juristisch vorgehen. Mehrere Lügen auf einmal werden verbreitet:

  1. Die Einreisesperre nach Deutschland nach der Abschiebung am 20. Juni 2018 ist am 20. Dezember 2018 nach 6 Monaten abgelaufen. Nach diesen 6 Monaten hat Alassa M. das Recht, einen Asylfolgeantrag zu stellen. Dieses demokratische Recht hat er wahrgenommen. Wird jetzt das Wahrnehmen von demokratischen Rechten zu Straftaten erklärt?

  2. Der erste Asylantrag wurde nicht abgelehnt, sondern gar nicht von Deutschland geprüft, weil es sich für nicht zuständig hält nach dem Dublin-III Abkommen. In Italien verschärft sich durch die sogenannten Salvini-Gesetze die bereits schlechte Lage der Flüchtlinge, die dort obdachlos und rechtlos sind.

  3. Bereits am am 30.12.18 verleumdet die BILD-Zeitung ehrabschneidend und wahrheitswidrig den solidarischen, friedlichen Widerstand der Flüchtlinge in der LEA Ellwangen am 30.4.18 gegen die Abschiebung eines togolesischen Flüchtlings als „Randale“. Es war tatsächlich ein völlig gewaltfreier Protest.

  4. Der nächtliche Einsatz von über 500 Polizisten in Kampfmontur und mit Hunden am 3. Mai 2018 war in Wirklichkeit ein brutaler Polizeiüberfall mit Eintreten von unverschlossenen Türen, mehreren verletzten und re-traumatisierten Flüchtlingen. Dieser war rechtswidrig. Deshalb klagt Alassa M. Gegen das Land Baden-Württemberg. Auch das ist sein demokratisches Recht.

  5. Die von Alassa M. mit organisierte Pressekonferenz, zu der auch die BILD-Zeitung eingeladen war, und Demonstration am 9.5.18 in Ellwangen unter dem Motto „Viel wurde über uns geredet -“ jetzt reden wir!“ wird als „Tumult“ diffamiert. Tatsächlich war es eine strikt sachbezogene, informative, aber auch durchaus selbstbewußte Aktivität, die bundesweite positive Resonanz bekam.


Der BILD-Artikel verbreitet eine regelrechte Pogromstimmung gegen die fortschrittliche Flüchtlingspolitik, die die Selbstorganisation der Flüchtlinge für ihre demokratischen Rechte und deren Unterstützung durch die demokratische Bewegung in Deutschland fördert. Das ist Teil der aktuell neu betriebenen Verschärfungen der Bundesregierung im Abschieberecht.

Der Freundeskreis wird rechtliche Schritte im Sinne einer Unterlassungsklage einleiten und steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Kontakt Freundeskreis: Adelheid Gruber, 0177 3898815

Kontakt Rechtsanwalt: Kanzlei Meister und Partner, 0209/ 3597670, Mobil: 0172-2107579, e-mail: RAeMeisterpp@t-online.de

Über beide kann auch direkter Kontakt zu Alassa M. hergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung 4. Januar 2019

Stuttgart: Kundgebung gegen rassistische Polizeigewalt und staatliche Vertuschung - Oury Jalloh, das war Mord! 

Am 7. Januar jährt sich der Mord an Oury Jalloh zum 14. Mal.

Oury Jalloh war ein Geflüchteter aus Sierra Leone. Nach seiner Festnahme, weil er PassantInnen gebeten hat von ihrem Handy telefonieren zu dürfen und sie dies als Belästigung anzeigten, wurde er von den PolizistInnen an Händen und Beinen in einer Ausnüchterungszelle in einer Dessauer Polizeistation ans Bett gefesselt, misshandelt und verbrannte unter „mysteriösen Umständen“.

Beweismittel, die aufzeigen, dass die Selbstmordthese der Polizei nicht haltbar ist und Oury Jalloh ermordet wurde, verschwanden, Brandgutachten von SpezialistInnen wurden nicht anerkannt und Aktivist*Innen, die sich für die Aufklärung des Falls einsetzten, mit Repression und Anzeigen überzogen.

Ende 2017 wurde der Mord an Oury Jalloh zwar groß in der der deutschen Mainstream-Medienwelt thematisiert und sogar die Behörden schickten sich zum ersten Mal an, leise Zweifel an der erlogenen Selbstmord-These anzuhören.

Doch geblieben ist davon nichts: Die Medien schweigen wieder und die zuständige Generalstaatsanwaltschaft hat beschlossen den Fall nicht noch ein mal aufzurollen. Damit ist besiegelt, was schon lange klar ist: Die Polizei und die Justiz haben kein Interesse an der Wahrheit, sondern nur daran die Mörder in ihren eigenen Reihen zu decken.

Das alles ist Ausdruck eines zutiefst rassistischen Apparates von Polizei und Justiz, die Nachfolgeorganisationen der Behörden im deutschen Faschismus sind. Nach 1945 arbeiteten diese oftmals ohne größere personelle Konsequenzen unter geänderter Flagge weiter -“ das Gedankengut einiger hoher Beamter wird sich kaum geändert haben...

Der Mord an Oury Jalloh ist kein Einzelfall, es liegen weitere Verdachtsfälle von Mord gegen die selbe Polizeiwache in Dessau, in der Oury Jalloh ermordet wurde, vor.

Auch im Nordrhein-Westfälischen Kleve ereignete sich ein ähnlicher Fall:

Der junge Mann Amad Ahmad aus Syrien wurde ganze 10 Wochen unschuldig für die Taten anderer in U-Haft gesteckt (die Personen, für die Amad Ahmad gehalten wurde, sahen völlig anders aus) und wurde dann schließlich ebenfalls verbrannt in seiner Zelle aufgefunden. Auch hier sprechen der Brandverlauf, sowie die von den Beamten ignorierten Hilferufe über die Gegensprechanlage, Todesschreie und vieles mehr für einen Mord an Amad Ahmad. Das Einsperren eines unschuldigen jungen Mannes für 10 Wochen sollte vor einem wachsenden öffentlichen Interesse an diesem Fall vertuscht werden.

Diese Fälle sind sicher nur die Spitze des Eisbergs; rassistische Polizeikontrollen von MigrantInnen und Misshandlungen Geflüchteter durch die Polizei leider bittere Realität; nahezu jede Person mit migrantischem -“ Hintergrund - ob hier geboren oder erst seit kurzem hier -“ kann davon ein Lied singen.

Gegen diesen rassistischen Normalzustand werden wir am 7. Januar in der Stuttgarter Innenstadt protestieren. Mit einer Kundgebung, Reden und Infomaterialien, wollen wir laut sein gegen rassistische Institutionen und eine Gesellschaft, die Menschen anhand ihrer Herkunft oder anderer Konstrukte spaltet!

Montag, 7. Januar -“ 17 Uhr -“ Rotebühlplatz Stuttgart

Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart und Region (AABS)
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes -“ Bund der AntifaschistInnen (VVN-BdA)

Quelle: VVN-BdA Kreisverband Esslingen

Mumia Abu-Jamal: Juristischer Durchbruch nach 20 Jahren!

Nach 37 Jahren im Gefängnis, fast 29 davon im Todestrakt, ist das Urteil von Richter Leon Tucker vom Court of Common Pleas* in Philadelphia, USA, ein juristischer Durchbruch für Mumia Abu-Jamal. Es eröffnet ihm endlich die Chance auf ein neues Verfahren, in dem er die vielen ungehörten Beweise für seine Unschuld vorlegen könnte.

Der Inhalt der bemerkenswerten Entscheidung:

Das Oberste Gericht des US-Bundesstaates Pennsylvania war befangen, als es 1998 Abu-Jamals Berufung gegen seine Verurteilung zum Tod wegen Mordes an dem Polizeibeamten Daniel Faulkner zurückwies. Kernfigur des Urteils ist Ronald Castille. Er war als Richter an dieser Entscheidung gegen Abu-Jamal beteiligt.

Juristischer Haken: Richter Castille war vorher als Leiter der Staatsanwaltschaft von Philadelphia Ankläger gegen Abu-Jamal, und darüber hinaus ein öffentlicher scharfer Befürworter der Verhängung von Todesstrafen-Urteilen und eiliger Hinrichtungstermine, insbesondere gegen „Polizistenmörder“.

Abu-Jamal war im Dezember 1981 für den Mord an dem Polizeibeamten Daniel Faulkner zum Tod verurteilt worden -“ eine Tat, die er von Anfang an und seither unermüdlich bestritten hat. Er verbringt fast 29 Jahre im Todestrakt, bis das Todesurteil im Dezember 2001 wegen verfassungswidriger Verfahrensfehler aufgehoben wird, womit die Staatsanwaltschaft sich aber erst Ende 2011 endgültig zufriedengibt. Entscheidend für den Fall -“ Abu-Jamal ist Afro-Amerikaner und ehemaliger Black Panther. Der erschossene Polizist war -šweiß-™ und Mitglied der rechtslastigen Polizeibruderschaft FOP.

Abu-Jamal hat mithilfe engagierter Anwälte und Anwältinnen zahllose Versuche unternommen Gehör zu finden und zu seinem Recht zu kommen. Nach 37 Jahren könnte das jetzt möglich werden.

Richter Tucker in seinem Präzedenz-Urteil: „Falls ein Richter zuerst als Staatsanwalt/Ankläger und dann als Richter gearbeitet hat, stellt das einen Fall automatischer Voreingenommenheit und der Verletzung eines ordentlichen Verfahrens dar“. Und: „Das Gericht befindet, dass der Rückzug durch Richter Castille angemessen gewesen wäre, um die Neutralität des rechtlichen Verfahrens in Abu-Jamals Berufung vor dem Pennsylvania Supreme Court sicherzustellen.“

Amnesty International hat bereits im Jahr 2000 auf 32 Seiten zum Fall Abu-Jamal die dramatischen Verfahrensfehler aufgelistet und abschließend ein neues Verfahren gefordert, eine Forderung, die AI seither mehrmals erneuert hat.

Alle Augen richten sich nun auf den neuen, bürgerrechtsorientierten Bezirksstaatsanwalt Phila­delphias, Larry Krasner. Er war vor einem Jahr mit großer Mehrheit für sein Versprechen ins Amt gewählt worden, mit dem notorisch rassistisch motivierten Fehlverhalten seiner Behörde in einer Stadt mit fast 50% schwarzer Bevölkerung aufzuräumen. Seine Behörde hat das Recht, innerhalb von 30 Tagen Berufung gegen dieses Urteil einzulegen. Daran, ob er darauf verzichtet, wird sich sein Anspruch messen lassen, etwas wirklich Neues zu bewegen.

*Der "Court of Common Pleas" ist ein (erstinstanzliches) Gericht für Zivil- und Strafsachen.

Quelle: Pressemitteilung

Siehe auch unseren Kurzbeitrag: US-Gericht gewährt Mumia Abu-Jamal Berufungsrechte

Mythen über Migration und Gesundheit entkräften

Die Ärzte der Welt haben einen neuen Bericht „Verwehrtes Recht auf Gesundheit erstellt. Krank und ohne medizinische Versorgung in Deutschland“. Er bietet einen seltenen Einblick in die Situation der Menschen, die hierzulande keinen oder nur einen eingeschränkten Zugang zum regulären Gesundheitssystem haben.



Der Bericht basiert auf einer Analyse der Daten von 1096 Patient*innen, die 2017 in einer der von Ärzte der Welt und seinen Kooperationspartnern betriebenen Anlaufstellen in Berlin, München und Hamburg behandelt und beraten wurden. Er wirft ein Schlaglicht auf die zahlreichen Barrieren, durch die eine angemessene medizinische Versorgung von Hundertausenden Menschen in Deutschland verhindert wird.



Via tacheles

Demoaufruf zum 14. Todestag von Oury Jalloh am 7. Januar 2019 in Dessau / Sachsen-Anhalt

Im Namen der Hinterbliebenen der Familie Diallo, insbesondere im Namen der ohne Aufklärung und Beantwortung ihrer berechtigten Fragen zum grausamen Brandmord an ihrem Sohn Oury Jalloh verstorbenen Eltern Mariama Djombo Diallo und Elhadji Boubakar Diallo -“ laden wir alle solidarischen Menschen, Aktivist*innen, Initiativen und Organisationen zu unserer jährlichen Demonstration in Gedenken an Oury Jalloh am 7. Januar 2019 nach Dessau ein. Zum Demoaufruf.



Informationen der Initiative Break the Silence in Gedenken an Oury Jalloh

Chronologie der systematischen Repression gegen Angehörige der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh

Aktuelle Presseberichte: junge Welt, nochmal junge Welt , Neues Deutschland

Siehe auch: Die drei unaufgeklärten Dessauer Todesfälle im Oury Jalloh Komplex

Spendenkonto der unabhängigen Untersuchungskommission:

Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
BIC: BFSWDE33BER
IBAN: DE22100205000001233601

Stuttgart: Gemeinsam gegen Rechts - Am 8.12. keinen Meter der AfD!

Am Samstag, den 8. Dezember 2018, plant die AfD einen Aufmarsch in der Stuttgarter Innenstadt. Am Kronprinzplatz, in der Nähe der S-Bahn-Station Stadtmitte, wollen die Rechten gegen Geflüchtete, MigrantInnen und Andersdenkende hetzen.

Anlass des rechten Aufmarschs ist die UN-Debatte zur Flüchtlingsfrage. Die Rechten um den AfD-Abgeordneten Räpple, der auch an den rassistischen Pogromen in Chemnitz teilgenommen hat, verdrehen in gewohnter Manier Ursache und Wirkung um so von der Situation zu profitieren.

Weltweit fliehen Menschen vor Hunger, Kriegen und Armut. Deutschland, eines der reichsten Länder der Welt und unmittelbarer wirtschaftlicher Profiteur vieler Krisen, schottet sich derweil mithilfe von Frontex ab, lässt Menschen im Mittelmeer ersaufen und kriminalisiert FlüchtlingshelferInnen. In dieser Situation gegen Geflüchtete zu hetzen, ist blanker Hohn und lenkt von den realen sozialen Problemen, wie Wohnungsnot und Altersarmut, bewusst ab.

Wer genau hinschaut, erkennt sofort: Die VerursacherInnen der gesellschaftlichen Probleme sitzen nicht auf einem Schlauchboot im Mittelmeer und fliehen vor Konflikten, die allzuoft mit deutschen Waffen ausgetragen werden.

Die VerursacherInnen der Probleme sitzen beispielsweise in den Sesseln der Aufsichtsräte der DAX-Konzerne und den Bundesministerien. Wer in dieser Situation Minderheiten zum Sündenbock macht, spielt die Menschen gegeneinander aus. Dem müssen wir entgegentreten!

Kommt mit uns am Samstag auf die Straße. Schon in der Vergangenheit haben wir gemeinsam gezeigt, dass Rechte und ihre menschenverachtende Hetze in Stuttgart keinen Fuß auf die Straße bekommen. Dabei soll es bleiben. Lasst uns gemeinsam, vielfältig und entschieden dem Treiben der selbsternannten "RetterInnen des Abendlands" begegnen: Keinen Meter der AfD! Für eine solidarische Zukunft!

Bündniskundgebung: 12.30 Uhr Rotebühlplatz / Stadtmitte
Im Anschluss: Proteste gegen die AfD-Kundgebung am Kronprinzplatz

Quelle: Stuttgart gegen Rechts

#unteilbar - Solidarität statt Ausgrenzung

Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Foto: © Oliver Feldhaus / Umbruch Bildarchiv Berlin
Eine viertel Million Menschen demonstrierte am 13. Oktober 2018 in Berlin für eine offene und freie Gesellschaft - ein deutliches Zeichen gegen nationalistische Stimmungen, Entsolidarisierung und Ausgrenzung. Am kommenden Samstag, den 17.11. findet ein bundesweites Auswertungstreffen der beteiligten Organisationen und Initiativen statt. Nach viel positivem Feedback geht es jetzt um die Frage: "Wie geht es weiter mit #unteilbar?" Auf dass die Dynamik der Demo weitere Früchte trägt. Willkommener Anlass für uns für diesen Fotorückblick. Viel Spaß beim anschauen.

Zur Fotoseite beim Umbruch Bildarchiv.

Aufruf zur Demonstration

Es findet eine dramatische politische Verschiebung statt: Rassismus und Menschenverachtung werden gesellschaftsfähig. Was gestern noch undenkbar war und als unsagbar galt, ist kurz darauf Realität. Humanität und Menschenrechte, Religionsfreiheit und Rechtsstaat werden offen angegriffen. Es ist ein Angriff, der uns allen gilt. Wir lassen nicht zu, dass Sozialstaat, Flucht und Migration gegeneinander ausgespielt werden. Wir halten dagegen, wenn Grund- und Freiheitsrechte weiter eingeschränkt werden sollen.

Das Sterben von Menschen auf der Flucht nach Europa darf nicht Teil unserer Normalität werden. Europa ist von einer nationalistischen Stimmung der Entsolidarisierung und Ausgrenzung erfasst. Kritik an diesen unmenschlichen Verhältnissen wird gezielt als realitätsfremd diffamiert.
Während der Staat sogenannte Sicherheitsgesetze verschärft, die Überwachung ausbaut und so Stärke markiert, ist das Sozialsystem von Schwäche gekennzeichnet: Millionen leiden darunter, dass viel zu wenig investiert wird, etwa in Pflege, Gesundheit, Kinderbetreuung und Bildung. Unzählige Menschen werden jährlich aus ihren Wohnungen vertrieben. Die Umverteilung von unten nach oben wurde seit der Agenda 2010 massiv vorangetrieben. Steuerlich begünstigte Milliardengewinne der Wirtschaft stehen einem der größten Niedriglohnsektoren Europas und der Verarmung benachteiligter Menschen gegenüber.

Nicht mit uns -“ Wir halten dagegen!
Wir treten für eine offene und solidarische Gesellschaft ein, in der Menschenrechte unteilbar, in der vielfältige und selbstbestimmte Lebensentwürfe selbstverständlich sind. Wir stellen uns gegen jegliche Form von Diskriminierung und Hetze. Gemeinsam treten wir antimuslimischem Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Antifeminismus und LGBTIQ*- Feindlichkeit entschieden entgegen.

Wir sind jetzt schon viele, die sich einsetzen:
Ob an den Außengrenzen Europas, ob vor Ort in Organisationen von Geflu¨chteten und in Willkommensinitiativen, ob in queer-feministischen, antirassistischen Bewegungen, in Migrant*innenorganisationen, in Gewerkschaften, in Verbänden, NGOs, Religionsgemeinschaften, Vereinen und Nachbarschaften, ob in dem Engagement gegen Wohnungsnot, Verdrängung, Pflegenotstand, gegen Überwachung und Gesetzesverschärfungen oder gegen die Entrechtung von Geflüchteten -“ an vielen Orten sind Menschen aktiv, die sich zur Wehr setzen gegen Diskriminierung, Kriminalisierung und Ausgrenzung.

Gemeinsam werden wir die solidarische Gesellschaft sichtbar machen! Am 13. Oktober ging von Berlin ein klares Signal aus.

• Für ein Europa der Menschenrechte und der sozialen Gerechtigkeit!
• Für ein solidarisches und soziales Miteinander statt Ausgrenzung und Rassismus!
• Für das Recht auf Schutz und Asyl -“ Gegen die Abschottung Europas!
• Für eine freie und vielfältige Gesellschaft!
• Solidarität kennt keine Grenzen!

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