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»Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.« Einstein

Schwäbisch Gmünd: Flüchtlingsaktivisten befinden im zivilen Ungehorsam gegen Freiheitsberaubung - “Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid”

Gegen Flüchtlinge aus dem Lager Schwäbisch Gmünd in Baden Württemberg ist Beugehaft/Erzwingungshaft verhängt worden, um sie die Zahlung von Strafen wegen Brechen der "Residenzpflicht" zu erpressen. Wir dokumentieren nachfolgend ihre Stellungnahme und Bitte um Solidarität. Welche Möglichkeiten es dazu gibt findet sich hier. Siehe auch: Beschwerdebrief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Residenzpflichtverfolgung in BW)

“Residenzpflicht bedeutet weiterhin Apartheid-
“Lager bedeutet weiterhin Vernichtung-

Flüchtlinge aus Schwäbisch Gmünd befinden im zivilen Ungehorsam gegen Freiheitsberaubung, Einschränkung der Bewegungsfreiheit und Verfolgung von Flüchtlingen in Deutschland

Leke Aremu, Farook Khan, Raphael Paul, Frankline Ndam

Wir sind vor Verfolgung in unseren Heimatländern geflohen, aber die Verfolgung setzt sich hier fort. Schon bevor wir Flüchtlinge hier in Deutschland ankommen sind, wenn unsere Namen noch nicht einmal bekannt sind, werden wir bereits durch die gewaltsame Abnahme unserer Fingerabdrücke an den Grenzen kriminalisiert.

Unser politischer Protest begann im Februar 2014, als wir die Verletzung unserer Privatsphäre durch Kameraüberwachung feststellen mussten. Im Eingangsbereich unseres Isolierungslagers war ohne vorherige Ankündigung eine Videoüberwachungskamera installiert worden.

Wir schickten daraufhin einen Delegierten von uns Flüchtlingen zu den Verantwortlichen des Lagers, um mitzuteilen, wie wir uns mit der auf den Eingang gerichteten Überwachungskamera fühlen. Wir machten deutlich, dass uns diese Situation den bedrohlichen Eindruck vermittelt, unter ständiger Beobachtung und Kontrolle stehen zu müssen. Es gibt uns das Gefühl, Gefängnisinsassen zu sein und erzeugt Angst und Unsicherheit. Sollen wir so von der Selbstorganisierung in unserem isolierten Lager abgeschreckt werden. Die zuständigen Beamten des Landkreises Schwäbisch Gmünd lehnten unsere Forderung nach Entfernung der Überwachungskamera jedoch ohne Begründung ab.

Daraufhin beschlossen wir einen einmonatigen Streik gegen die Kameraüberwachung mit Kundgebungen und Demonstrationen im Lager, im Stadtzentrum vor den Behörden sowie vor dem Landratsamt des Ostalbkreises in Aalen durchzuführen, bis unsere Forderung erfüllt wird. Dieser dauerte vom 3. März bis 11. April 2014. Aber statt mit uns über die Angelegenheit zu verhandeln, setzte der Landkreis auf die Polizei, um seiner Verweigerung einer Schlichtung mit Gewalt Nachdruck zu verleihen. Wir wurden von der örtlichen Polizei brutal misshandelt, welche in keiner Weise fähig war, unsere Sicht auf die Dinge begreifen zu wollen.

Während unserer Demonstration am 11. April 2014 um 14.13 Uhr kamen dann jene Polizeikräfte, die uns später im und vor dem Lager angegriffen haben. Zwei Flüchtlinge wurden durch von der Leine gelassene Polizeihunde angefallen und durch Bisse verletzt. Insgesamt wurden vier Flüchtlinge festgenommen. Nur durch den umgehenden Protest der anderen Flüchtlinge vor der Polizeiwache kamen diese dann nach zwei Stunden schließlich frei. Während dieser Zeit wurde die Überwachungskamera dann einfach stillschweigend entfernt.

Wir setzten unsere Anstrengungen fort, die verschiedenen Formen der Verfolgung von Flüchtlingen offen zu legen. Deswegen wurden wir von den Landkreisbeamten verleumdet und als “Unruhestifter- gebrandmarkt, um so unsere weitere Kriminalisierung zu rechtfertigen und uns als vorgebliche Feinde der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Zielscheibe zu machen. Hierzu wurden sogar Fotos von uns in den Lokalzeitungen abgedruckt.

Wir haben viele Anzeigen bekommen, die letztlich nur darauf abgezielt haben, unseren Protest zu stoppen. Auch kam es zu weiteren Isolierungsmaßnahmen wie z.B. zu einem dreimonatigen Hausverbot im Büro des Sozialdienstes des Lagers. Es wurden abwegige Anklagen wie z.B. Nötigung konstruiert, um unser Demonstrationsrecht zu diffamieren und die Polizeigewalt gegen uns sowie die Ignoranz der Lagerleitung nachträglich noch zu rechtfertigen. Einer unserer Aktivisten, der von einem grundlos durch seinen Hundeführer auf ihn losgelassen Polizeihund gebissen wurde, steht noch heute unter Anklage. Die Anklage lautet, er habe die Polizei an der Ausübung ihrer Pflicht gehindert, obwohl er doch lediglich versucht hatte, sich vor weiteren Hundebissen zu schützen.

Er erhielt einen Strafbefehl über 750 Euro. Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, reduzierte das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd die Strafe auf 300 Euro. Jetzt liegt der Fall nach erneutem Widerspruch in der Zuständigkeit der Landgerichtsbarkeit. Sein Widerspruch zielt darauf ab, festzustellen, ob die höhere gerichtliche Instanz weiterhin die gesundheitsschädigende, unverantwortliche und rechtswidrige Aktion der Polizeibeamten gegen den Flüchtlingsprotest im Lager auch weiterhin vertuscht, um die skandalöse Kriminalisierung der eigentlichen Opfer aufrechterhalten zu können. Diese gleiche Erfahrung mussten wir leider bereits anlässlich der vielen Todesfälle von Flüchtlingen wie Oury Jalloh und anderen, die durch deutsche Polizeibeamte umgebracht wurden, lernen.

Nach einer rassistischen Polizeikontrolle (racial profiling) erhielten wir Bußgeldbescheide über 130 Euro und 50 Cent pro Person wegen des vorsätzlichen Verstoßes gegen die sog. “Residenzpflicht" -“ das deutsche Apartheidgesetz -“ welches Flüchtlingen ihre Bewegungsfreiheit verwehrt und ihnen verbietet, den jeweiligen Verwaltungsbezirk ihrer Ausländerbehörde zu verlassen. Wir waren zehn Personen auf dem Weg nach Jena zu einem politischen und Medienworkshop über selbstorganisierten Flüchtlingswiderstand und Anti-Abschiebungskämpfe. Im Zug wurden wir nach rassischen Auswahlkriterien kontrolliert und erhielten später die Aufforderung Bußgelder und Gebühren zu zahlen. Wir weigern uns die “Strafe- zu bezahlen, weil wir die “Residenzpflicht- als Verletzung unseres Grundrechts auf Bewegungsfreiheit und als rassistische Diskriminierung ansehen.

Seitdem erhalten wir Briefe mit sich steigernder Strafandrohung bis hin zur Beugehaft. Der jüngste Brief forderte uns auf, uns selbständig zu einer dreitägigen Erzwingungshaft im Gefängnis Ellwangen zu melden -“ für eine Handlung, die wir als unser fundamentales Menschenrecht auch in Deutschland verstehen.

Als Flüchtlingsaktivisten verstehen wir diesen Missbrauch von bürokratischer und gerichtlicher Macht als abschreckenden Ausdruck von Unrecht, Repression und mentaler Folter, welche für uns fest mit dem deutschen Asylsystem verbunden ist.

Diese Zustände wecken in uns die Erinnerung an die sehr düsteren Zeiten und Kontinuitäten der deutschen Nationalgeschichte mit ihrem faschistischen und kolonialen Terror bis hin zum Völkermord.
Wir werden nicht aufhören, gegen diese deutsche Mentalität der Überlegenheit zu kämpfen und Widerstand zu leisten, die noch heute ihren Ausdruck in Lagerisolation, Polizeibrutalität und missbräuchlicher Rechtsbeugung von Menschenrechte findet.

Wir sind nicht aus lebensbedrohlichen Situationen geflohen, nur um hier in Deutschland stillschweigend unsere Isolierung und Misshandlung durch die staatliche Willkür des deutschen Apartheid- und Lagersystems hinzunehmen.

Wir weigern uns, Strafgelder für unsere Rechte zu bezahlen!
Wir verweigern uns einer “stillschweigenden- Inhaftierung!
Wir weigern uns, jegliche Form der Verfolgung von Flüchtlingen in Schwäbisch Gmünd und in Deutschland zu akzeptieren!

Die Verfolgung durch die “Residenzpflicht- findet weiter statt -“ die angebliche Abschaffung ist eine infame Lüge!

Wir kämpfen für ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit und Würde!

Wir rufen Euch alle zur Solidarität auf!
Bringt Eure Ansichten und Eure Gefühle in öffentlichen Aktionen zum Ausdruck!
Schickt Protestschreiben an die verantwortlichen Behörden!

Refugees Initiative Schwäbisch Gmünd
https://www.facebook.com/refugeesinitiative

Via The Voice

Urteil im Fall André Shepherd : EUGH behauptet, in UN-mandatierten Kriegen würden grundsätzlich keine Kriegsverbrechen begangen

André Shepherd
André Shepherd
© Copyright: Connection e.V.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall des US-Deserteurs André Shepherd
Connection e.V. und PRO ASYL: Viel Schatten und wenig Licht
EUGH behauptet: In UN-mandatierten Kriegen würden grundsätzlich keine Kriegsverbrechen begangen

Als unzureichend und teilweise in der Argumentation völlig unverständlich kritisieren das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V. und PRO ASYL die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Verfahren des US-Deserteurs André Shepherd (37). „Mit der Entscheidung wird die Position von Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren im Asylverfahren nicht gestärkt. Einige Grundsatzfragen hat der Gerichtshof vermieden, andere entgegen dem Votum der Generalanwältin in inakzeptabler Weise beantwortet“, so Rudi Friedrich von Connection e.V.

Besonders bedenklich sind die Ausführungen des Gerichtshofes zu Kriegen, die durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates mandatiert sind. Bernd Mesovic von PRO ASYL: „Dass der Gerichtshof für diesen Fall quasi dekretiert, dass in solchen Kriegen keine Kriegsverbrechen -šbegangen werden-˜ und dies auch für Operationen gelte, über die ein sonstiger internationaler Konsens besteht, ist skandalös. Hier wird per Tatsachenbehauptung die Realität verdreht.“ Der Gerichtshof vertraut allein auf die Rechtssysteme kriegführender Staaten, nach denen sie Kriegsverbrechen bestrafen. Die Generalanwältin hatte dies in ihrem Schlussantrag völlig anders gesehen. André Shepherd kündigte an, er werde sich im weiter zu führenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München auf Aussagen des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan beziehen, der sich zur Irak-Invasion geäußert habe. Er habe festgestellt, sie sei nicht in Übereinstimmung mit der UN-Charta und aus seiner Sicht illegal.

Der Europäische Gerichtshof hat zudem keinerlei Entscheidung dazu getroffen, wann Kriegsdienstverweigerer einen asylrechtlichen Schutz beanspruchen können. Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte in ihrer Vorlage noch deutlich gemacht, dass ein Kriegsdienstverweigerer, der sich aus Gewissensgründen einem bestimmten Krieg verweigert -“ auch ohne Pazifist zu sein -“ unter den Schutzbereich der Richtlinie fallen kann, wenn „ein unüberwindlicher Konflikt zwischen den Dienstpflichten und seinem Gewissen besteht.“ Wenn Kriegsdienstverweigerer strafrechtlich verfolgt oder auf diskriminierende Weise behandelt werden, so die Generalanwältin, können sie Angehörige einer bestimmten sozialen Gruppe im Sinne des Flüchtlingsrechts sein. „Seit mehreren Jahren ist auf europäischer Ebene das Menschenrecht auf Kriegsdienstdienstverweigerung anerkannt“, so Rudi Friedrich. „Es ist längst überfällig, hier klarzustellen, dass Kriegsdienstverweigerer bei Verfolgung im Herkunftsland einen asylrechtlichen Schutz erwarten können. Das ist ein schwerer Mangel des heutigen Urteils.“

Quelle: Erklärung von www.Connection-eV.org / www.proasyl.de

Württembergische Landesbühne Esslingen zeigt: Neuinszenierung der "Bauernoper"

"Denn gegen Adel, gegen Pfaffen
Da hilft nicht Demut, sondern Waffen
Man muss mit Herren - ihr werdet sehn -
Die Sprache reden, die sie verstehen
- Der Bauer zeigt jetzt, dass er`s kann:
Fünfzehn/fünfundzwanzig - dran, dran, dran!"

Es waren u.a. diese Zeilen aus dem "1525-Lied" der "Bauernoper", mit denen sich der Autor Yaak Karsunke in den 1970iger Jahren viel Ärger einhandelte.

So kam eine Fernsehaufzeichnung der Aufführung nicht zustande, da die beteiligte Sendeanstalt an diesem Lied Anstoß nahm.

Die Brisanz und damalige Popularität des Stückes über den deutschen Bauernkrieg von 1525 ist aber eher auf die vielen Parallelen zur aktuellen Lage des "gemeinen Mannes" ("...den man so lange bescheißt, bis ihm der Geduldsfaden reisst"), die das Stück transportiert, zurückzuführen:

1973 durch das Landestheater Tübingen (LTT) uraufgeführt, erlebte das Stück 84 Aufführungen mit mehr als 40.000 Zuschauern.
Eine folgende Neuinszenierung für das Theater am Turm ( Frankfurt a. Main) brachte es ebenfalls auf über 80 Aufführungen.

Die Parallelen des Stücks zu heute sind vielfältig:
So wird mancher Stuttgart 21-Gegner ins Staunen geraten, wie der Truchsess, Georg der III., von Waldburg-Zeil schon vor 490 Jahren die aufständischen Bauern erst per Schlichtung und "Runden Tisch" über selbigen gezogen hat, um sie dann - uneinig und zerstritten - in der Schlacht von Böblingen zu massakrieren.

Interessant ist auch, dass sein Nachfahre heute noch einer der größten Grundbesitzer Deutschlands ist und in Leutkirch, dem Stammsitz derer von Waldburg-Zeil von seinen Untertanen immer noch mit "Ihre Durchlaucht" angesprochen wird, manchmal wird auch noch der Hut gezogen und das Knie gebeugt.

Die Württembergische Landesbühne Esslingen hat die Bauernoper jetzt neu inszeniert und führt sie seit 21.2.2015 auf.

Der Kritiker der Stuttgarter Zeitung schreibt über die Uraufführung:
"Der Tradition des Agitprop, also der Agitation und Propaganda, ist die "Bauernoper" aber, formal wie inhaltlich verpflichtet. Sie bezieht unmissverständlich für die aufständischen Bauern Partei und fordert die Zuschauer auf, von deren Beispiel zu lernen."

Gibt es eine bessere Empfehlung für einen Theaterbesuch?? Wir meinen nein, also nichts wie hin !

Die nächsten Termine sind:
24.2. und 28.2.2015, 6.3. und 26.3.2015 jeweils 19.30 Uhr.

Zur intensiveren Beschäftigung sei empfohlen:
"Die Bauernoper" von Yaak Karsunke / Musik Peter Janssens
"Der Große Deutsche Bauernkrieg" von Wilhelm Zimmermann
"Der deutsche Bauernkrieg" von Friedrich Engels.
(Alle Bücher bei ZVAB günstig zu bekommen)

Ausführliche Besprechung der Neuinszenierung folgt.

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu! Demonstration am 18. April

Plakat zur Demo
Die Regierung arbeitet gerade das sog. "Tarifeinheitsgesetz" aus, das weitgehende Eingriffe in das ohnehin stark kastrierte Streik"recht" darstellt und damit einher geht mit weiteren Einschränkungen der Versammlungsfreiheit und weiteren demokratischen Grundrechten. Aus dem Grund findet am 18. April eine Demonstration in Frankfurt / M. statt. Hier der Aufruf:

Hände weg vom Streikrecht -“
Streikrecht ist Grundrecht!
Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit! "Demonstration am 18. April "

Grundrechte verteidigen: Das Streikrecht gehört dazu!
Am 21./22. Mai 2015, soll das höchst umstrittene „Tarifeinheitsgesetz“ in 2. und 3. Lesung im Bundestag beraten und am gleichen Tag verabschiedet werden. Kommt es so weit, würde ein weiteres Grundrecht -“ wie die defacto Abschaffung des Asylrechtes Anfang der neunziger Jahre -“ massiv eingeschränkt und der erste Schritt zur weiteren „(De-)Regulierung“ dieses Rechts getan. Weitere Schritte werden in Regierungskreisen schon angedacht.

EU-weit koordinierter Angriff auf das Streikrecht!
Die EU-weite „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes zur Absicherung der Profite der Konzerne ist offizielles Ziel der „EU-Agenda 2020“. Die marktkonforme Demokratie lässt grüßen. Seitdem wird dieses Ansinnen, entsprechend der jeweiligen Bedingungen in den einzelnen EU Staaten, in unterschiedlichem Tempo umgesetzt.

Wie sieht dieses Vorhaben in Deutschland aus?
Der erste Schritt zur Umsetzung der „(De-)Regulierung“ des Streikrechtes in Deutschland nennt sich „Tarifeinheitsgesetz“. Es beinhaltet, dass in einem Betrieb nur die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern Tarifverhandlungen führen können soll. Ist ein Tarifvertrag einmal abgeschlossen, wird die Gewerkschaft mit der geringeren Anzahl an Mitgliedern im Betrieb nicht mehr streiken können! Damit wird das grundgesetzliche Prinzip verletzt, dass das Recht auf Streik für alle abhängig Beschäftigten gleichermaßen gilt. Das Koalitions- und Streikrecht ist kein Privileg oder gar das Monopol großer Gewerkschaften. Es darf deshalb auch kein Monopol der DGB-Gewerkschaften werden! Real ist aber sogar zu erwarten, dass das „Tarifeinheitsgesetz“ die Konkurrenz der Gewerkschaften darum befeuern wird, wer die größte in den Betrieben ist.

Was sind die Folgen der verstärkten Zerschlagung des Systems der Flächentarifverträge?
Obwohl auch zuvor nie ganz einheitlich, hat sich in den letzten 15 Jahren eine stark differenzierte und uneinheitliche Tariflandschaft entwickelt, oft auch unter Mitwirkung von DGB-Gewerkschaften. Immer stärker wurden die allgemeinen, in einer Branche gültigen Flächentarifverträge ausgehöhlt. Neueingestellte Beschäftigte bekamen selbst durch Tarifverträge schlechtere Konditionen als die schon eingestellten. Großbetriebe wurden in immer kleinere Einheiten aufgespalten, Betriebsteile ausgegliedert und in schlechtere und niedrigere Tarifbereiche überführt. Die massive Zunahme der ungesicherten Arbeitsverhältnisse, der Einsatz von Fremdfirmen mit besonders niedrigen Tarifverträgen machen deutlich, dass das Motto „Ein Betrieb -“ eine Gewerkschaft -“ ein Tarifvertrag“ immer weniger Gültigkeit hat. So wurden unter dem Druck von Massenarbeitslosigkeit und Prekarisierung einerseits sowie durch Verzicht auf einen breiten gesellschaftlichen Abwehrkampf der Gewerkschaften andererseits einheitliche Tarifstandards längst unterminiert.

Eine Streik- und Gewerkschaftsbewegung außerhalb des DGB wird lebendig und wirksam.
Diese Bewegungen führen zur Veränderung der Gewerkschaftslandschaft seit einigen Jahren und zum Entstehen von verstärkten Streikbewegungen innerhalb (ver.di Amazon) wie außerhalb des DGB (GDL, Vereinigung Cockpit, Marburger Bund). 2010 forderte der DGB zusammen mit dem Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer gemeinsamen Initiative von der damaligen Bundesregierung die Schaffung eines Tarifeinheitsgesetzes, um den Einfluss der streikenden Spartengewerkschaften zu bekämpfen. Nach Protesten vieler Gewerkschaftsgliederungen, vor allem in Ver.di, von engagierten Arbeitsrechtlern wie W. Däubler, R. Geffken und D. Hensche, zog sich die DGB-Führung aus diesem Bündnis mit dem BDA zurück.

Zweiter Anlauf für ein Tarifeinheitsgesetz
Derzeit befindet sich die Gewerkschaftsbewegung in einer seit langem nicht mehr gekannten Situation. DGB und fünf seiner acht Einzelgewerkschaften unterstützen das geplante Tarifeinheitsgesetz von Bundesarbeitsministerin Nahles (SPD). Überraschend ist das aber nicht. Während des Bahnstreiks der GDL im Herbst 2014 riefen Vertreter der DGB-Gewerkschaften offen zum Streikbruch auf. Aber die drei DGB-Gewerkschaften GEW, NGG und Ver.di haben sich aus diesem Machtkartell herausgelöst und sind Teil der Protestbewegung gegen dieses Tarifeinheitsgesetz geworden.

W. Däubler fasst die Kritik in seinem Gutachten für die Partei „Die Linke“ auf diese Weise zusammen: "Der faktische Entzug des Rechts, Tarifverträge abzuschließen und dafür einen Arbeitskampf zu führen, stellt einen denkbar weitreichenden Eingriff dar, der nur noch durch ein Gewerkschaftsverbot übertroffen werden könnte".

In einem "Juristenaufruf" fordern Arbeitsrechtsanwälte die Regierung zum sofortigen Stopp des Gesetzes auf.

Das sogenannte „Tarifeinheitsgesetz“ bedroht eines unserer wesentlichen Grundrechte, denn: Jeder Mensch hat das Recht zu streiken!

Empört euch und beteiligt euch an den Aktionen gegen die Verabschiedung des Gesetzes! Den Protest auf die Straße tragen! Tarifeinheitsgesetz Stoppen!

Samstag 18. April nach Frankfurt am Main!
Auftakt: 13.00 Uhr, Kaiserstraße / Kaisersack am Hauptbahnhof

Aufrufer/UnterstützerInnen:
Aktionsbündnis „Hände weg vom Streikrecht - Für volle gewerkschaftliche Aktionsfreiheit!“, Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG), Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU), ATIF, ver.di-Linke NRW, TIE Germany, IWW (im deutschsprachigen Raum), Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften, Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di, Münchener Gewerkschaftslinke, RSB, isl, RIO, GAM sowie zahlreiche Einzelpersonen.

Weitere Informationen auf unserer Website http://streikrecht-verteidigen.org und auf www.Labournet.de.

Roma Community against Deportation

"Eine weitere Abschiebung steht an. Ein Teil der Roma Famillie Memedovich soll nach Mazedonien abgeschoben werden. Das nehmen wir nicht hin! Wir nehmen es nicht hin, dass Memedovichs aus ihrem Zuhause gerissen werden sollen, als Familie nicht zusammen bleiben dürfen und gezwungen werden, zurück in unzumutbare Lebensumstände zu gehen. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen still und heimlich vom Staat deportiert werden und kein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben sollen. Menschen müssen das Recht haben, sich aussuchen zu dürfen, wo sie leben!" Via breakdeportation

Etwas mehr Geld in der Tasche - aber sonst ändert sich nichts?

Info- und Diskussionsveranstaltung zur aktuellen Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie mit einem Gewerkschaftssekretär der IG Metall

Die aktuelle Tarifrunde hat soeben mit Warnstreiks begonnen. Wir werfen einen Blick auf die Forderungen, um die es geht und welche Aktionen bisher geplant sind. Auch um grundsätzliche Dinge wie die Bedeutung von Streiks und Aussperrungen soll es gehen. Darüber hinaus fragen wir aber auch, ob es reicht, wenn wir immer wieder einen etwas höheren Lohn durchsetzen. Schließlich haben wir doch die Gewinne erarbeitet! Was hindert uns eigentlich daran, die Produktion und unser Leben in die eigenen Hände zu nehmen, anstatt tagein, tagaus für eine kleine Minderheit von Kapitalisten zu schuften?

Termin:
Dienstag, 10. Februar, 19Uhr
Linkes Zentrum Lilo Herrmann
Böblinger Str. 105, Stuttgart-Heslach
(U-Bahnhaltestelle „Erwin-Schöttle-Platz“, U14 und U1)

Flugblatt:
Zur Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie haben wir ein ausführliches Flugblatt erarbeitet. (PDF)

Mehr Informationen

Vom Recht auf freie Meinungsäußerung. Und von dem auf Lesen.

Heute mal wieder eine Perle aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten / the Home of the free and the home of the brave den USA: "Das Recht auf freie Meinungsäußerung schließt die Freiheit ein, selbst zu entscheiden, was wir lesen. Doch Landesregierungen und lokale Schulbezirke haben versucht, die auf untenstehenden Grafik gezeigten Bücher zu verbieten. Seit ihrer Gründung hat die American Civil Liberties Union (kurz ACLU, englisch „Amerikanische Bürgerrechtsunion“) Zensur bekämpft - denn eine Regierung, die kontrolliert, was was wir lesen, kontrolliert unser Denken."

Für mehr Informationen bitte mit der Maus über den jeweiligen Buchrücken fahren.

Warnstreiks im Bereich der IG Metall Esslingen

IG Metall Tarifrunde 2007
Auch in dieser Woche reagieren die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie im Kreis Esslingen mit Warnstreiks auf das erste Angebot der Arbeitgeber, das bei der zweiten Verhandlung der laufenden Tarifrunde am 26. Januar in Ludwigsburg vorgelegt wurde. Zu wenig Geld, geringere Altersteilzeit und keine Bildungsteilzeit - damit wurde aus Sicht der IG Metall nicht einmal die Grundlage für Erfolg versprechende Verhandlungen geschaffen.

Warnstreiks wird es im Kreis Esslingen deshalb auch morgen geben. Die Beschäftigten in allen Festo-Standorten sind dazu aufgerufen, um 10.45 Uhr ihre Arbeit zu beenden und an einer Kundgebung vor der Firmenzufahrt in Berkheim bzw. vor dem Parkhaus Nagelstraße in Scharnhausen teilzunehmen. Eine weitere Kundgebung fin­det um 12 Uhr vor dem Werktor bei Belden/Hirschmann Car Communication statt. In den nächsten Tagen wird die IG Metall Esslingen weitere Betriebe zu Warnstreiks aufrufen.


Warnstreiks am Freitag, 06.02.2015:
· Festo AG & Co. KG (alle Standorte) - Frühschluss ab 10.45 Uhr (Nachtschicht 3 Uhr, Spätschicht 18.30) mit Kundgebungen ab 11 Uhr vor der Firmenzufahrt Ruiter Straße 82 in Berkheim und vor dem Parkhaus Nagelstraße in Scharnhausen
· Belden/Hirschmann Car Communication GmbH, Neckartenzlingen - Frühschluss ab 12 Uhr (Nachtschicht 4 Uhr, Spätschicht 20 Uhr) mit Kundgebung ab 12 Uhr vor dem Werktor, Stuttgarter Straße 45-51, Neckartenzlingen


Weitere Betriebe folgen in den kommenden Tagen!



Via IG Metall Esslingen

Solidarität mit MetallerInnen in der Türkei: Metall-Streik in der Türkei verboten!

Kollegen von Bosch Birleşik Metal-İş bei der Demonstration am 1. Mai 2012 in Istanbul (Bericht hier)
Ab dem 29. Januar hat die Gewerkschaft BirleÅŸik Metal-İş (BMI) den Streik in der Metallindustrie der Türkei beschlossen -“ wogegen es nicht nur vom Arbeitgeberverband sondern auch von zwei -“ größeren -“ konkurrierenden Gewerkschaften (inklusive jener, die der Partei des Sonnenkönigs der Türkei zugehörig ist) eine heftige Kampagne gibt -“ sozusagen Verhältnisse wie in der Tarifeinheit. Dieser Streik wird kompliziert und braucht daher Entschlossenheit und Solidarität -“ wozu wir hiermit aufrufen. Die DIDF hat für eine Solidaritätskampagne eine umfangreiche Materialsammlung publiziert, die wir hier dokumentieren -“ neben der Lagebeschreibung ist darin auch der Forderungskatalog der Gewerkschaft dokumentiert und es gibt Entwürfe für eine Solidaritätsmail an die Gewerkschaft und eine Protestmail an den Unternehmerverband der Metallindustrie der Türkei:

"Das Streikverbot zeigt erneut das arbeiterfeindliche und kapitalnahe Gesicht der AKP-Regierung

Der Metall-Streik, zu dem BirleÅŸik Metal-İş (BMİ) am 29. Januar aufrief und der in voller Eifer in 22 Werken mit der Teilnahme von 15 Tausend Arbeitern begann, wurde ein Tag danach, am Freitag, den 30. Januar, durch den gemeinsamen Beschluss des Präsidenten Recep Tayyip ErdoÄŸan und der türkischen Regierung für 60 Tage verboten.

Indem die Regierung und der Präsident den Kampf tausender Arbeiter für eine bessere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen zu einem Protest erklären, der “die nationale Sicherheit gefährdet-, zeigen sie erneut, dass sie gegen den Kampf der Arbeiter für ihre Rechte sind.

Es liegt auf der Hand, dass die Regierung diese Entscheidung über den Willen des Metall-Arbeitgeberverbandes MESS getroffen hat und somit deutlich zeigt, an wessen Seite und wessen Regierung sie ist.

Wir verurteilen aufs Schärfste diese Entscheidung, worunter die Unterschrift des Präsidenten ErdoÄŸan steht und die AKP-Regierung, die damit ihre arbeiterfeindliche Politik erweitert. Die AKP-Regierung schwingt große Reden über Demokratie, Menschenrechte und Demokratisierung und zeigt gleichzeitig aber, dass sie auf der Seite der Arbeitgeber und Monopole steht, wenn es darum geht, die Rechte der Arbeiter zu verteidigen.

Unser größter Wunsch ist, dass die Arbeiter in der Türkei Widerstand gegen diesen Beschluss leisten, diesen Beschluss zerreißen, wegwerfen und ihre Gewerkschaft verteidigen.

Wir wollen auch erwähnen, dass wir aus Deutschland eine starke Solidarität mit den Metall-Arbeitern gegen diesen Verbotsbeschluss leisten werden.

Weil Heute der Tag ist, an der Seite von tausenden Metall-Arbeitern zu stehen, deren Streikrecht man ihnen entriss und versucht, sie zu einer Arbeit unter Sklavenbedingungen zu verdammen. Unsere Föderation, die seit dem Beginn des Streiks Solidarität zeigt, wird diese Solidarität von nun an um so stärker hochleben lassen.

Insbesondere glauben wir fest daran, dass die Metall-Arbeiter, welche hier in Deutschland gerade in ihren Warnstreiks sind, die notwendige internationale Solidarität zeigen werden.

Die Einheit der Arbeiter wird den eigenmächtigen Verbotsbeschluss der Regierung zerreißen!

DIDF-BUNDESVORSTAND"

Mehr Informationen via LabourNet (PDF)

Quelle
cronjob