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»Die ersten Menschen waren nicht die letzten Affen.« Erich Kästner

Fotoreportage: Gipfelsturm in Hamburg

Foto: © Holger Griebner / Umbruch Bildarchiv
Feuer & Flamme & der Protest von zehntausenden Menschen aus aller Welt begleiteten das Gipfeltreffen der mächtigsten Staatsführer*innen am 7. und 8. Juli 2017 in Hamburg. Der G20-Gipfel ist vorbei, doch Monate später legt sich eine vielköpfige Sonderkommission mächtig ins Zeug, um die linksradikale Szene bundesweit aufzumischen und die gewalttätigen Polizeieinsätze während des Gipfels zu legitimieren. Am 5.12.2017 gab es eine Razzia in zwei linken Zentren und 23 Wohnungen in acht Bundesländern. Als Vorwand diente ausgerechnet die Demo am 7. Juli in der Hamburger Rondenbarg-Straße, die von der Polizei brutal angegriffen worden war, nachdem einige Feuerwerkskörper auf das Pflaster geflogen waren. (G20-Vorfall am Rondenbarg: das Polizeivideo) Zurück blieb ein Dutzend z. T. schwer verletzter Aktivist*innen.

Der G20-Gipfel beschäftigt bis heute nicht nur die Repressionsorgane, sondern auch die Anwohner*innen und Aktivist*innen, Medienschaffende, Bürgerrechtlicher*innen -“ all die, die eine andere Politik und Gesellschaft wollen. Am 15. September 2017 trafen sich Hamburger Initiativen mit der bundesweiten G20-Plattform, um die Erlebnisse und Proteste rund um den G20-Gipfel zu diskutieren. Ein guter Schritt, mit etwas Abstand zu der aufgeheizten Berichterstattung während des Gipfels zu schauen, was wirklich während des Gipfelsturms geschah.

Der Aufruf zu dieser Veranstaltung und ein Rückblick auf die Proteste mit Fotos von Hinrich Schultze, Marily Stroux, Channoh Peepovicz, Jens Volle und Holger Griebner beim Umbruch Bildarchiv

Europäischer Rat: Komplettdemontage des Asylrechts geplant?

Aus aktuellem Anlass eine Pressemitteilung von "Pro Asyl und dem DPWV, nach der beim Gipfeltreffen des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember in Brüssel weitere Verabredungen zur Verhinderung der Inanspruchnahme des individuellen Rechts auf Asyl getroffen werden.

Die Kriterien, wann ein Staat als sicher anzusehen ist, sollen herabgesenkt werden. Unter den Mitgliedstaaten kursieren Vorschläge, dass es künftig schon genügen soll, dass lediglich ein Teil eines Staates als sicher angesehen wird. Auch eine Unterbringung in Lagern in Transitländern soll ausreichen, um diese als sichere Drittstaaten einzustufen. Ebenso sollen die Anforderungen an sichere Herkunftsstaaten so gesenkt werden, dass selbst die Türkei immer noch als "sicheres Herkunftsland" eingestuft werden kann." (Via Harald Thomé)

Jetzt bekannt gewordene EU-Pläne übersteigen schlimmste Befürchtungen

PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband befürchten, dass beim Gipfeltreffen des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember in Brüssel weitere Verabredungen zur Verhinderung der Inanspruchnahme des individuellen Rechts auf Asyl getroffen werden.

Die bekanntgewordenen Zwischenstände des EU-Rates übersteigen die schlimmsten Befürchtungen. PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband appellieren: Die Bundesregierung -“ und erst recht nicht eine geschäftsführende -“ darf diesem Abbau des Menschenrechts auf Asyl nicht zustimmen. PRO ASYL und der Paritätische Gesamtverband fordern: Das individuelle Recht auf Asyl in Europa muss gelten! Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz -“ auch in Europa. Der Flüchtlingsschutz darf nicht in die Transit- und Herkunftsregionen ausgelagert werden.

PRO ASYL und Parität warnen davor, dass die amtierende Bundesregierung ohne parlamentarische Kontrolle handelt. Menschen- und grundrechtliche Standards müssen bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) eingehalten werden. Aus der Bundestags-Drucksache 19/244, Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, werden nun die Verhandlungsstände auf EU-Ebene öffentlich (Stand 15. November 2017). Diese stoßen auf schwerwiegende juristische und politische Bedenken:

Die Kriterien, wann ein Staat als sicher anzusehen ist (sog. sicherer Drittstaat oder erstes Asylland), sollen herabgesenkt werden. Unter den Mitgliedstaaten kursieren Vorschläge, dass es künftig schon genügen soll, dass lediglich ein Teil eines Staates als sicher angesehen wird. Zugleich soll im EU-Recht normiert werden, dass ein Flüchtling zu dem besagten Drittstaat keine Verbindung haben muss -“ die bloße Durchreise soll genügen. Dass der angeblich sichere Drittstaat die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert hat, wäre nicht mehr erforderlich. Sogar eine Unterbringung in Lagern in Transitländern soll ausreichen, um diese als sichere Drittstaaten einzustufen. Auch die Anforderungen an sichere Herkunftsstaaten werden so gesenkt, dass selbst die Türkei immer noch als "sicheres Herkunftsland" eingestuft werden kann.

Mit den Plänen der Kommission, im EU-Recht, flächendeckend eine zwingende Anwendung von Drittstaatenregelungen (sog. Zulässigkeitsverfahren) dem eigentlichen Asylverfahren vorzuschalten, wird der Zugang zum Asylrecht in Europa versperrt. Individuelle Fluchtgründe werden nicht mehr geprüft; stattdessen wird entschieden, ob der Asylsuchende in der EU überhaupt einen Antrag stellen darf, dieser Antrag also "zulässig" ist. Es droht die Zurückschiebung in Staaten wie die Türkei, die sich immer weiter von rechtsstaatlichen Verhältnissen entfernt. Das Risiko, dass Menschen, die Schutz suchen, diesen Schutz nicht bekommen, wird massiv erhöht.

PRO ASYL erinnert daran, dass der in der Diskussion befindliche Koalitionspartner folgende parteiunabhängige programmatisch richtige Aussage in seinem Wahlprogramm gemacht hat: "Menschenrechte werden geachtet und die Genfer Flüchtlingskonvention wird eingehalten. Asylverfahren werden grundsätzlich weiterhin auf europäischem Boden durchgeführt." (Regierungsprogramm der SPD, S. 75)

Porsche, der Dieselskandal und die Meinungsfreiheit

Am 19. Dezember 2017 steht Porsche vor Gericht. Nicht wegen seiner Rolle im Dieselskandal -“ es ist nur ein Kündigungsschutzprozess. Aber auch kein ganz „normaler“ Kündigungsschutzprozess.

Kläger ist Siegmar Herrlinger, seit 39 Jahren bei Porsche beschäftigt. Porsche hat ihm gekündigt -“ inzwischen zum zweiten Mal.

Er habe „auf der Betriebsversammlung am 15. Dezember 2016 in Weissach öffentlich in den Raum gestellt, er glaube in Hinblick auf den sogenannten „Dieselskandal“ nicht, dass man nichts gemerkt habe. Die Verantwortlichen müsse man benennen und bestrafen.“

Eine Ansicht, die nach verschiedenen Umfragen 70 -“ 80 % der Bundesbürger teilen.

Siegmar Herrlinger wurde daraufhin von Porsche freigestellt und es wurde ihm verboten, auf der nächsten Betriebsversammlung teilzunehmen. Per einstweiliger Verfügung erstritt er sich das Recht auf Teilnahme und wiederholte dort seine Forderung nach der Bestrafung der Verantwortlichen.

In der Folge führte jeder Schritt von Herrlinger, sich der juristischen Verfolgung von Porsche zu erwehren, zu einer weiteren Kündigung: In einem Flugblatt der Internationalistischen Liste/MLPD, für die Herrlinger zu den Bundestagswahlen kandidierte, wurde von der Vergiftung tausender Menschen durch Dieselabgase gesprochen.

Diese Tatsachenfeststellung (es gibt dazu inzwischen verschiedene Studien) ist für Porsche ein tiefer Griff in „die Kiste der üblen Worte“. Ob die „Kiste der üblen Worte“ des Porsche-Anwalts allerdings eine juristische Kategorie ist, darf getrost bezweifelt werden.

Die Folge war jedenfalls die erste fristlose Kündigung.

Als daraufhin eben dies auf einem Wahlplakat mit der Aussage, Porsche habe Herrlinger gekündigt, weil er für Arbeitsplätze und Umwelt kämpfe, angeprangert wurde, folgt die zweite fristlose Kündigung.

Dieses Vorgehen nennt man Kettenkündigung. Damit hat Porsche Erfahrung. Von Dezember 2002 bis August 2007 kündigte sie ihren Mitarbeiter Ulrich Schirmer siebenmal.

Damals hatte sich Schirmer als gewerkschaftlicher Vertrauensmann für einen gekündigten Kollegen eingesetzt. Dabei wirkte er auch an der Gründung eines Solidaritätskreises von Porsche-Mitarbeitern mit, der auf einem Flugblatt eine „menschenverachtende Jagd auf Kranke“ sowie „verschärfte Ausbeutung“ anprangerte.

Vierzig Gerichtsverhandlungen durch verschiedene Instanzen (2006 bis zum Bundesarbeitsgericht), zwölf für Schirmer positive Gerichtsurteile und 75.000 € Zwangsgeld waren notwendig, bis Porsche begriffen hatte, dass das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in ihrem Betrieb gilt.

Der Rechtsstreit dauerte sieben Jahre. 2010 beendete das Landesarbeitsgericht diesen Marathon, indem es keine Revision mehr zu ließ und Schirmers Anwalt für den Fall, dass Porsche sich weiter weigert, Schirmer zu beschäftigen, die Beantragung von Zwangshaft für den Vorstandsvorsitzenden Wendelin Wiedeking in Aussicht stellte.

Im Fall von Ulrich Schirmer bekam die Redewendung „zu Tode prozessieren“ eine tragische Bedeutung. Schirmer erkrankte während des Rechtsstreits schwer und starb wenige Jahre nach seinem juristischen Sieg über Porsche.

Siegmar Herrlinger wurde übrigens schon damals von Porsche erfolglos gekündigt -“ weil er sich mit seinem Kollegen Schirmer öffentlich solidarisch erklärt hatte.

Um die gewerkschaftliche Solidarität, zumindest der zuständigen Gremien Betriebsrat und IGM-Ortsverwaltung, mit Herrlinger ist es derweil schlecht bestellt.

Uwe Hück, Betriebsratsvorsitzender bei Porsche, Mitglied des Aufsichtsrats, SPD-Mann mit Ambitionen (brachte sich als Anwärter auf den Landesvorsitz der SPD ins Gespräch), in seiner Freizeit Kickboxer und „Co-Pressesprecher“ von Porsche, verstieg sich zu folgender Argumentation :

Er findet es richtig, wenn Siegmar Herrlinger durch Porsche gekündigt wird. Wenn es für Siggi ein Verbrechen ist, wenn man mit der Abgasmanipulation Menschen vergiftet, solle er doch darauf verzichten, sein Brot bei diesen Verbrechern zu verdienen.

Auf der Betriebsversammlung vor versammelter Belegschaft wurde er noch deutlicher: „Siggi, hau endlich ab!“.

Uwe Meinhard, 1.Bevollmächtigter der IGM Stuttgart teilt, sinngemäß, diese Argumentation -“ alles in allem ein starkes Signal an Porsche: Der ist zum Abschuss freigegeben.

Dazu passt auch, dass Herrlinger der gewerkschaftliche Rechtsschutz verweigert wird. Was die Bezirksverwaltung der IGM bestreitet: Herrlinger habe gar keinen Rechtschutz beantragt.

Das ist nun weniger als die Hälfte der Wahrheit: Natürlich hatte Herrlinger schon zu Anfang der Auseinandersetzung Rechtsschutz beantragt, der ihm mit der erstaunlichen Begründung, die Mitgliedschaft (!) habe daran kein Interesse, verweigert wurde.

Dass die Mitgliedschaft bei einem Rechtshilfeersuchen befragt wird, wäre nun in der IGM eine ganz neue Erscheinung.

Wer den bisherigen Gerichtsverhandlungen in Sachen Herrlinger gegen Porsche beigewohnt hat, bekam einen ganz anderen Eindruck von der Stimmung in der „Mitgliedschaft“:

Der Saal war regelmäßig überfüllt, vor Verhandlungsbeginn fanden Solidaritätsbekundungen statt, die Berichterstattung in der örtlichen Presse stieß auf ein breites Echo in der Leserschaft.

So wird auch vor der Verhandlung am 19.12.2017 um 9 Uhr eine Solidaritätskundgebung um 8.30 Uhr stattfinden.

Herrlinger gegen Porsche
19.12.2017 9 Uhr
Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstr. 86, Saal 024, Hochparterre
8.30 Uhr Solidaritätskundgebung vor dem Gericht.

G20: Hausdurchsuchungen bei SprecherInnen des Bündnis "Grundrechte Vereidigen!"

Der Koordinierungskreis des Bündnis „Grundrechte verteidigen“ verurteilt die bundesweiten Hausdurchsuchungen gegen die Anti-G20-DemonstrantInnen. Unter den Durchsuchten befinden sich auch die beiden bundesweiten SprecherInnen unseres Bündnisses, Julia Kaufmann und Nils Jansen.

Dazu Julia Kaufmann Mitglied im Vorstand der ver.di-Jugend NRW-Süd und Sprecherin des Bündnisses: „Während des G20-Gipfels hat die deutsche Polizei genehmigte Camps verboten, angemeldete Demonstrationen aufgelöst, zugelassenen Journalisten die Akkreditierung entzogen. Um diesen Angriff auf die Demonstrations- und Pressefreiheit zu rechtfertigen benötigt sie nun das Bild des „gewaltbereiten Linksextremismus“. Die Hausdurchsuchungen sollen uns als gefährliche Kriminelle darstellen. Doch kriminell ist die Einschränkung unserer Grundrechte und die Politik der G20 -“ nicht der Protest dagegen.“

Hintergrund der Durchsuchungen ist eine Demonstration am Rondenbarg, die ebenfalls von der Polizei brutal aufgelöst wurde. Insgesamt waren 8 Krankenwagen vor Ort nötig, um die Verletzten zu versorgen. Die Polizei wirft den dort in Gewahrsam genommenen Personen vor den „schweren Landfriedensbruch“ gemeinsam geplant zu haben.

Die Polizei versucht aus der Defensive herauszukommen

Ein erstes Verfahren in diesem Fall gegen den jungen Italiener Fabio V. hat bundesweit für Medienaufmerksamkeit gesorgt. So war der Jugendliche 4 ½ Monate in Untersuchungshaft gehalten worden, ohne dass ihm eine konkrete Gewalthandlung zur Last gelegt wurde.

Dazu Nils Jansen: „Schon im ersten Rondenbarg-Prozess ist die Polizei immer weiter in Erklärungsnot geraten. Die aktuellen Hausdurchsuchungen sind ein Vesuch, aus dieser Defensive herauszukommen. Die Polizei versucht, die dortige Demonstration als Aufmarsch von Hooligans darzustellen. Das Vorgehen der Polizei zielt darauf ab in Zukunft jeden Demonstranten für Eskalationen bei Demonstrationen verantwortlich zu machen - auch wenn er selbst gar nicht beteiligt war, oder die Eskalation von der Polizei ausging. Von dieser repressiven Entwicklung sind alle betroffen, die vorhaben, sich irgendwann einmal an Demonstrationen zu beteiligen. Die Hausdurchsuchungen reihen sich ein in den Generalangriff auf demokratische Rechte in der BRD.“

Quelle: Pressemitteilung

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