Seltsame Blüten treibt die öffentliche Auseinandersetzung über das Streikrecht angesichts der Streiks bei der Deutschen Bahn und anderswo.
In einem Leserbrief in der Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 18.3.2024 meint ein Dr. Eberhard Foth, es sei „höchste Zeit, das überholte Kampfmittel Streik zu entsorgen und hier gerichtliche Entscheidungen herbeizuführen. Sollte man aus Artikel 9 Grundgesetz ein solches Recht herleiten, müsste man diese Bestimmung ändern.“ (StZ v. 18.3.2024 S.7)
Artikel 9 des Grundgesetzes garantiert wohlgemerkt die sog. Koalitionsfreiheit, d.h. in diesem Fall, das Recht Gewerkschaften zu gründen.
Das vielzitierte Streikrecht existiert in der BRD in der „reinen“ Form gar nicht, sondern ist aus der Koalitionsfreiheit abgeleitet, weil Gewerkschaften ohne Streikrecht ein zahnloser Papiertiger sind.
Dr. Foths Vorschlag würde dann aber auch gleich die in diesen Tagen vielbeschworene Demokratie mitentsorgen, beruht die doch neben der parlamentarischen Repräsentation auf Grundrechten wie dem Streik- und Koalitionsrecht, der Versammlungsfreiheit, der Meinungsfreiheit vermittels derer sich der Souverän - das Volk - direkt zu Wort melden kann.
Bemerkenswert an dieser antidemokratischen Haltung - die, wenn auch nicht in dieser dankenswerten Offenheit, - von vielen Politikern in diesen Tagen geteilt wird, ist aber ,dass der sie vertritt, sozusagen ein Mann vom Fach, ein Hüter der Verfassung,war:
Dr. Foth gehörte nach einer sechsmonatigen Abordnung zum Oberlandesgericht Stuttgart im Jahr 1969, ab 1970 dem zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart an. 1974 wurde er dem für die Anklage im Stammheim-Prozess zuständigen Strafsenat überstellt. An dem am 21. Mai 1975 begonnenen Prozess nahm er zunächst als stellvertretender Vorsitzender teil. Nach einem erfolgreichen Befangenheitsantrag im Januar 1977 folgte er auf Theodor Prinzing als Vorsitzendem Richter und verkündete am 28. April 1977 das Urteil.
Von 1980 bis 1995 war er Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des 1. Strafsenats. Inzwischen ist er im Ruhestand.
Schon in seiner Stammheimer Zeit war Richter Foth durch den saloppen Umgang mit rechtsstaatlichen Regularien aufgefallen:
Im März 1977 gaben der damalige baden-württembergische Innenminister Spiess und Justizminister Bender zu, dass schon vor Eröffnung des RAF-Prozesses unter Mitarbeit von Geheimdienstmitarbeitern des BND und des Landesamts für Verfassungsschutz in der Justizvollzugsanstalt Stammheim Wanzen installiert worden seien, um Besprechungen der RAF-Gefangenen mit ihren Anwälten etwa zwei Monate lang abzuhören.
Die technischen Einrichtungen dafür habe man danach nicht entfernt, sondern später nochmals genutzt.
Darauf stellte der Vorsitzende Richter Foth erst mal zum Entsetzen nicht weniger Juristen fest, dass die Abhöraffäre den Prozess selber nicht berühre. Zwar sei die Garantie für einen unüberwachten Gesprächsverkehr zwischen Angeklagten und Verteidigung nach § 148 der Strafprozessordnung verletzt worden, das beeinträchtige aber den Fortgang des Verfahrens nicht. Es bedurfte des Auszugs der Wahlverteidiger und mehrerer Anträge der gerichtlich bestellten Pflichtverteidiger, bis der Vorsitzende Richter sich dazu durchringen konnte, solche Abhörmaßnahmen zu verbieten.
Staatliche Hatz auf Antifaschist:innen: Es droht weiter die Auslieferung an Ungarn

Vorgeworfen wird Maja und anderen Antifaschist:innen, im Februar 2023 mehrere Nazis in Budapest körperlich angegriffen zu haben. Gegen zwei Beschuldigte läuft aktuell ein Prozess in Budapest, ein dritter wurde nach einem Geständnis zu einer dreijährigen Zuchthausstrafe verurteilt. Zwei der in Ungarn festgehaltenen Aktivist:innen sind seit über einem Jahr in Haft.
Den im Budapest-Komplex beschuldigten Antifaschist:innen droht in steigendem Maße die Auslieferung an das rechtsautoritäre ungarische Regime. Dort ist mit Verfahren, die gegen sämtliche rechtsstaatlichen Minimalstandards verstoßen, mit hohen Haftstrafen und unmenschlichen Haftbedingungen zu rechnen. Ganz konkret betrifft das Maja, die am 11. Dezember 2023 in Berlin verhaftete Person, die seither in Untersuchungs- und seit einem entsprechendem Beschluss des Kammergerichts Berlin in Auslieferungshaft sitzt.
Die Repressionsorgane setzen seit Monaten auf Erpressung: Zunächst wurden mehrfach die Familien der anderen beschuldigten Antifaschist:innen bedrängt, die sich bisher einer Verhaftung entzogen haben. Nachdem einige der Untergetauchten über ihre Anwält:innen anboten, sich zu stellen gegen die Zusicherung, dass sie nicht nach Ungarn ausgeliefert werden, wurden sie mit einem dreisten Angebot konfrontiert: Die Zusage, auf die Auslieferung zu verzichten, werde nur gegen umfassende Geständnisse erteilt - also nur bei Verzicht auf elementare Rechte von Beschuldigten.
Um die Repression noch weiter zu verschärfen, hatte die Bundesanwaltschaft zusätzlich den Vorwurf des versuchten Mordes erhoben, was aber die Ermittlungsrichterin am Bundesgerichtshof im Beschluss vom 21. März 2024 entschieden zurückwies: Eine Tötungsabsicht sei nicht erkennbar gewesen, weshalb der BGH die entsprechende Erweiterung des Haftbefehls ablehnte. Dennoch droht weiterhin die Auslieferung an Ungarn. Vor allem Maja ist damit ganz konkret gefährdet und sieht sich als non-binäre Person zusätzlichen Bedrohungen ausgesetzt, sollte es zu einer Auslieferung an das offen queer- und trans*feindliche Ungarn kommen.
„Es ist unglaublich, welche Dimension die staatliche Hatz auf Antifaschist:innen annimmt. Auch vor offensichtlichen Verstößen gegen juristische Standards und vor der Erpressung mit der Auslieferung an einen Staat, der Menschenrechte mit Füßen tritt, schrecken die deutschen Repressionsbehörden nicht zurück“, empörte sich Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Die Auslieferung von Maja muss auf alle Fälle verhindert werden! Wir stehen solidarisch an der Seite der verfolgten Antifaschist:innen. Die Auslieferungsdrohungen und die Erpressungsmanöver der staatlichen Behörden müssen umgehend aufhören. Wir fordern Majas Freilassung und ein Ende der Verfolgung der Antifaschist:innen!“
Quelle: Rote Hilfe, 24.03.2023
18. März: Freiheit für alle politischen Gefangenen!
Der 18. März als internationaler Kampftag für die Freilassung aller politischen Gefangenen knüpft an eine lange Tradition der revolutionären ArbeiterInnenbewegung an.Am 18.3.1848 stand das sich gerade entwickelnde Proletariat auf den Barrikaden, 23 Jahre später, am 18.3.1871, kam es zum ersten Mal zu einer breit in der verarmten Bevölkerung verankerten Zerschlagung parlamentarisch-monarchistischer Machtstrukturen durch die proletarische Klasse. An diesem Tag griffen die Pariser Arbeiterinnen und Arbeiter zu den Waffen und schufen für einen kurzen Zeitraum eine selbstverwaltete Gesellschaft ohne Ausbeutung und Unterdrückung, die als Pariser Commune bekannt wurde. Nach nur 71 Tagen wurde der Versuch, sich von den Fesseln der Herrschaft zu befreien, brutal niedergeschlagen.
Die militärisch hochgerüstete Reaktion übte nach ihrem Sieg über die Kommunard_innen blutige Rache. Mehr als 20.000 Männer und Frauen wurden getötet, über 13.000 Menschen zu meist lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Doch im kollektiven Gedächtnis der sozialistischen, kommunistischen und anarchistischen Bewegungen blieb die Commune nicht in erster Linie als Niederlage haften, sondern als die Geschichte eines gemeinsamen Aufbruchs. Bis in die zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts hinein galt der 18. März als „Tag der Commune“.
1923 erklärte die ein Jahr zuvor gegründete Internationale Rote Hilfe (RHI) den Tag zum „Internationalen Tag der Hilfe für die politischen Gefangenen“. Der Faschismus jedoch sollte dieser Tradition ein Ende setzen.
1996 initiierte der „Förderverein Libertad! für internationale Kommunikation und Solidarität“ zusammen mit der Roten Hilfe e.V. zum ersten Mal wieder einen Aktionstag für die Freiheit der politischen Gefangenen. Seitdem werden an diesem Tag vielfältige Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt; die Rote Hilfe versucht mit der jährlichen Sonderausgabe zum 18. März, den politischen Gefangenen eine Stimme zu verleihen sowie den verschiedenen Solidaritäts- und Antirepressionsinitiativen eine Plattform zu bieten, um die Themen „Staatliche Repression“ und „Politische Gefangene“ ins Bewusstsein zu rufen.
Auch 2024 gibt es bundesweit gibt es viele Aktionen, an denen ihr euch beteiligen könnt. Eine Übersicht gibt es beim Bundesvorstand der Roten Hilfe.
Darüber hinaus empfiehlt sich die Lektüre der diesjährigen Sonderausgabe der Rote Hilfe Zeitung, die in diversen linken Publikationen beigelegt oder hier als PDF Download verfügbar ist.
Weitere Literaturempfehlungen:
- Das Prinzip Solidarität - Zur Geschichte der Roten Hilfe in der BRD Band I
- Das Prinzip Solidarität - Zur Geschichte der Roten Hilfe in der BRD Band II
- 100 Jahre Rote Hilfe
Stoppt den Staatsterrorismus!
Zu den Fotos beim Umbruch Bildarchiv.
Begleitet von einer Medienkampagne und einem massiven Polizeiaufgebot setzten sich mehrere hundert Unerschrockene in Bewegung, um ein solidarisches Zeichen für verfolgte und untergetauchte Kämpfer*innen für eine gerechte Welt ohne Ausbeutung, Armut und Faschismus zu setzen. Laut und geschlossen ging es quer durch SO36, begleitet vom üblichen Polizeispalier. Ein selbstbestimmtes vorzeitiges Ende fand die Demo am Lausitzer Platz in Nebelschwaden der gezündeten Pyrotechnik. Der Überraschungseffekt war gelungen. Zur Demonstration aufgerufen hatten verschiedene linksradikale Gruppen. Wir zitieren aus dem Aufruf der Roten Hilfe Berlin.
„Am 26. Februar wurde das vermeintliche Mitglied der Roten Armee Fraktion Daniela Klette in Kreuzberg festgenommen. Seither sind die Repressionsbehörden in Aufruhr. Eine Horde schwerbewaffneter Einzelfälle zieht raubend und brandschatzend durch Berlin, sprengt mit vorgehaltener Waffe Wohnungstüren auf und nimmt von Regal bis Bauwagen alles mit, was nicht niet- und nagelfest ist. Politiker:innen sprechen Drohungen aus, und fordern mehr Überwachung, mehr Kontrolle, mehr Denunziation.
Die bürgerliche Presse liefert die passende Begleitmusik. Ihre Vertreter:innen belästigen Anwohner:innen und blasen jedes noch so banale Detail mit Großbuchstaben und Ausrufezeichen zum Skandal auf. Mit Erstaunen wird berichtet, dass die „Linksterroristen“ der RAF, dem Monster unterm Bett der herrschenden Klasse, auch nur Menschen sind, Capoeira tanzen, rauchen und Hunde mögen.
Dass die RAF schon seit 26 Jahren aufgelöst ist, scheint dabei nicht zu interessieren. Der Mythos muss am Leben gehalten werden. Vor lauter wohligem Grusel, mit dem die laufende Menschenjagd in der bürgerlichen Öffentlichkeit verfolgt wird, ist es offenbar nicht weiter bemerkenswert, dass ganze Straßenzüge abgesperrt werden, um Platz für Panzerwägen und Sturmgewehre schwingende Uniformierte zu machen.
So werden einer weiteren Normalisierung noch schärferer und invasiverer Repressionsmaßnahmen gegen Linke und gesellschaftlich Marginalisierte Tür und Tor geöffnet. Es wäre nicht das erste mal, dass das Gespenst RAF als Rechtfertigung zum Ausbau staatlicher Befugnisse herangezogen wird. Nicht umsonst hat zum Beispiel der Terrorparagraph 129a StGB den Beinamen „Lex-RAF“. Schon jetzt fordert die CDU die Legalisierung automatischer Gesichtserkennung in Ermittlungsverfahren.
Deshalb sollte die aktuelle Repressionswelle als das verstanden werden, was sie ist: Ein Angriff auf uns alle. Auf alle, die sich in welcher Form auch immer, den herrschenden Verhältnissen widersetzen.
Stoppt den Staatsterrorismus! Kommt zur Demo am 9.3. um 18 Uhr am Mariannenplatz!“
- Aufruf Rote Hilfe Berlin -
Für den 17.03.2024 ist vor den Mauern der niedersächsischen JVA Vechta eine Kundgebung in Solidarität mit Daniela Klette geplant.
Links
- Aufruf zur Demonstration (auf Indymedia)
- Ein Aufruf zur Demo von Rote Hilfe Berlin
- Wurzeln der Gewalt. Politische Betrachtungen zur Verhaftung von Daniela Klette von Karl-Heinz Dellwo
- Unsere Leichen leben noch. Von Sebastian Lotzer
- Fahndung nach RAF-Mitgliedern: Armselige Unterwerfungsgesten (nd-Bericht von Raul Zelik, 12.3.2024)
Kundgebung: Neukölln-Komplex aufklären!
Burak Bektaş wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. April 2012 in Berlin-Neukölln vor dem Krankenhaus Britz erschossen. Der unbekannte Mörder verletzte Alex A. und Jamal A. lebensgefährlich und tötete Burak.Was erwarten wir vom Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex? Aufklärung und Konsequenzen für Täter*innen und Unterstützer*innen!
Betroffene des Neukölln-Komplexes, einer jahrlangen Neonaziterrorserie in Neukölln, die Berliner VVN-BdA, die Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş und weitere solidarische Initiativen organisieren regelmäßig am Tag der Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Neukölln-Komplex Kundgebungen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Mit diesen Kundgebungen möchten wir die Abgeordneten im PUA-Neukölln II ermuntern, etwas weniger gemächlich zu ermitteln und den Ermittlungsbehörden und den Täter*innen etwas energischer auf die Pelle zu rücken - nicht mehr und nicht weniger.
Am 15. März ist Dr. Barbara Slowik, Polizeipräsidentin von Berlin, als Zeugin vor dem Ausschuss geladen. Erst vor Kurzem gab es wieder mal einen Skandal in ihrer Behörde. Ein Staatsschützer ließ 387 Ermittlungen gegen Rechts liegen. Noch dazu handelt es sich bei dem verantwortlichen Beamten um den früheren leitenden Kommissar im immer noch unaufgeklärten Mord-Fall Burak Bektaş. Im Innenausschuss sagte Slowik am 27. November 2023 dazu, dass der Grund für die fast 400 nicht erfolgten Ermittlungen nicht politisch motiviert sei. Verharmlosungen dieser Art kennen wir seit Jahren. Auch den Zusammenhang zum Mordfall Burak Bektas spielte sie anfangs herunter. Der 15. März ist überdies der Internationale Tag gegen Polizeigewalt. Wir würden doch gerne wissen warum das Diziplinarverfahren gen den Polizisten Stephan Kollman,, der jahrelang für die EG Rex.in Neukölln arbeitete, und 2022 rechtskräftig für einen rassistischen Angriff auf den Geflüchteten Jamil Amadi wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde, immer noch nicht abgeschlossen ist.
Wir hören immer wieder, es gäbe keine rechten Strukturen in den Ermittlungsbehörden, alles nur Einzelfälle. Unsere gravierenden Zweifel an der Bearbeitung von Straftaten rechter Täter (auch in den Ermittlungsbehörden) werden aber immer wieder bestätigt. Die Befragungen der Mitarbeiter*innen der Ermittlungsbehörden helfen bisher wenig bei der Aufklärung vergangener Skandale. Was muss noch passieren, damit die rechten Strukturen innerhalb der Ermittlungsbehörden aufgedeckt werden?
„Nach unserer Überzeugung braucht es die demokratische Kontrolle dringender denn je. Wir wollen nicht zulassen, dass das Handeln der Ermittlungsbehörden im Dunkeln bleibt. Es braucht aber auch eine Polizeipräsidentin, die das Thema nicht permanent herunterspielt. Deshalb fordern wir den Rücktritt von Frau Dr. Slowik." BASTA - wir haben genug.
Dafür ist es auch wichtig die Ausschusssitzungen zu besuchen und Öffentlichkeit herzustellen. Kommt zum Untersuchungsausschuss und zur Kundgebung am 15. März.
Untersuchungsausschuss "Neukölln II" → 09:00 - 16:00 Uhr Raum 376
Kundgebung → ab 15:30 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus, Niederkirchnerstr. 5, 10117 Berlin
Besucher*innen-Anmeldung für den Ausschuss
„Wir sind immer da, um dem Untersuchungsausschuss auf die Finger zu schauen!
• Keine Nazis und Rassisten in die Parlamente und Untersuchungsausschüsse!
• Die AfD gehört verboten!
Besucht den Ausschuss und unsere Kundgebung im Anschluss!
Quelle: Initiative für die Aufklärung des Mordes an Burak Bektaş
https://burak.blackblogs.org // www.facebook.com/Burak.unvergessen
#BezahlkartenStoppen - #noAsylbLG
Auch wenn Grüne ganz in Ruhe beraten wollen und der Bundestag keine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte in dieser Sitzungswoche vorlegen wird, rufen wir für Freitag den 15.03.2024 zu einem Protest gegen die Ungleichbehandlung durch die geplante Bezahlkarte in den sozialen Medien auf. Einerseits liegen bereits die Mindeststandards für die Bezahlkarte vor, das Kabinett hat einen Beschluss zur Änderung des AsylbLG gefasst und es liegt bereits eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vor. Hinzu kommt, dass die CDU/CSU-Fraktion am Freitag den 15.03. ab 10.20 Uhr einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen - Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ in den Bundestag einbringen wird, wobei davon ausgegangen werden kann, dass auch die Bezahlkarte Thema sein wird. Aus diesem Grund rufen wir zu einem ersten bundesweiten Protest in den sozialen Medien auf!Einschränkungen
Folgen der Bezahlkarte: Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Person, in die informationelle Selbstbestimmung, Missachtung des Datenschutzes, Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigkeiten, Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Nach der Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP wird „die Leistungserbringung im Analogleistungsbezug ermöglicht“. Die Entscheidung liegt bei der Leistungsbehörde. „Der bislang in Satz 1 geregelte Vorrang der Geldleistung wird aufgehoben.“
Im parlamentarischen Verfahren soll geklärt werden, wie mit Erwerbstätigen, Studierenden und Auszubildenden verfahren wird. Es ist zu befürchten, dass die Bezahlkarte auf alle Gruppen ausgedehnt wird.
Bezahlkarte
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen - Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ Liveübertragung:Freitag, 15. März, 10.20 Uhr - Bundestag
Mindeststandards für die Bezahlkarte liegen vor.
Beschluss des Kabinetts zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes - Bezahlkarte
Ein Gesetzentwurf zur Bezahlkarte liegt noch nicht vor. Dazu gibt es eine Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP
Welche Einschränkungen sind mit der Bezahlkarte möglich:
Was technisch möglich ist, muss noch lange nicht rechtlich zulässig sein.
Keine Online-Überweisungen, keine Überweisungen ins Ausland, Geofencing (geografischer Raum) Begrenzung der Karte auf ein Postleitzahlgebiet (wird wahrscheinlich auf die verfügte Einschränkung der Bewegungsfreiheit angepasst), Ausschließung von Händlergruppen, Einschränkung der Bargeldabhebung, Zugriff auf Karte, Sperrung der Karte, Rückforderungen, Aktivitätenkontrolle der Karte (Greiz).
Quelle: Arbeitskreis kritische Sozialarbeit (AKS) Freiburg / Asylbewerberleistungsgesetz Abschaffen
